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Rechtsanwalt für Psychotherapeuten

Ein KV-Schreiben liegt vor? Oder möchten Sie Abrechnung und Dokumentation vorsorglich prüfen? Ich berate und verteidige Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten persönlich und bundesweit.

KV-Schreiben und laufende Frist klären →

Vorsorglichen Abrechnungscheck anfragen →

Ein Schreiben der KV. Und jetzt?

HILFE BEI KV-PRÜFUNG UND RÜCKFORDERUNG

Ein Schreiben der KV trifft Sie mitten im Praxisbetrieb. Zwischen Therapiesitzungen sollen Sie Zeitprofile erklären, Unterlagen zusammenstellen und eine Frist einhalten. Ich prüfe, worauf sich die Beanstandung stützt und welche Antwort Ihre Position sachlich und rechtlich trägt.

 

Ein auffälliges Zeitprofil ist zunächst ein Anlass zur Prüfung. Es beweist weder einen Abrechnungsfehler noch einen Betrug. Ich kontrolliere Prüfzeiten, Leistungszuordnung und die Besonderheiten Ihres Versorgungsauftrags. Bei einer Rückforderung prüfe ich auch Berechnung, Rechtsbehelfe und mögliche Liquiditätsfolgen.

 

Steht zusätzlich ein Abrechnungsbetrug im Raum, müssen KV-Verfahren und Strafverteidigung zusammenpassen. Ich kläre den Ermittlungsstand, beantrage Akteneinsicht und entwickle mit Ihnen die Verteidigung. Dabei bleiben auch Zulassung, Berufsrecht und Approbation im Blick.

 

Für den Anfang: Sichern Sie Schreiben, Zugang und Frist. Erhalten Sie Kalender, Abrechnungsdaten und Dokumentation unverändert. Vor einer ausführlichen Stellungnahme sollten Prüfungsgegenstand und Unterlagenanforderung geklärt sein. Die erforderliche Mitwirkung im KV-Verfahren stimmen wir mit einer möglichen strafrechtlichen Verteidigung ab.

 

Plausibilitätsprüfung → · Abrechnungsbetrug → · § 106d SGB V →

Budgetierung 2027: Was jetzt zählt

BESCHLOSSENE REFORM · RECHTSSTAND 2. NOVEMBER 2026

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz überführt psychotherapeutische Leistungen ab 1. Januar 2027 grundsätzlich in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung. Welche Vergütung Ihre Praxis erhält, hängt auch von den regionalen Honorarverteilungsregeln ab.

 

Weitere Ausnahmen hat der Bundestag am 15. Oktober 2026 im Rahmen der Notfallreform beschlossen, insbesondere für Kinder und Jugendliche, schwer psychisch erkrankte Menschen und bestimmte dringliche Akutbehandlungen. Das Gesetzgebungsverfahren ist am hier ausgewiesenen Rechtsstand noch nicht abgeschlossen. Voraussetzungen und Nachweise müssen im Einzelfall geprüft werden.

 

Bereits geregelt ist ein Schutz vor HVM-bedingten Honorarkürzungen im Jahr 2027 für bestimmte antrags- und genehmigungspflichtige Behandlungen, die Ende 2026 noch laufen. Die weitergehende Absicherung bis zum Behandlungsabschluss gehört zu den vorgesehenen Änderungen.

 

Für Ihre Praxis sind Leistungszuordnung, Nachweise und Honorarbescheide damit besonders wichtig. Plausibilitätsprüfungen bestehen schon heute unabhängig von Honorargrenzen. Eine automatisch höhere Prüfdichte folgt aus der Budgetierung nicht.

 

Bundestagsunterlagen zur Korrektur → · § 106d SGB V →

Abrechnung prüfen. Handlungssicherheit gewinnen.

PRAXISCHECK · ZEITPROFILE · DOKUMENTATION

Passt die Abrechnung zu Ihrem Praxisalltag? Im Praxischeck gleichen wir einen vereinbarten Zeitraum mit Kalender, Leistungsdaten und Dokumentation ab. Besonders relevant sind ein reduzierter Versorgungsauftrag, viele Therapietermine, Gruppenangebote oder Videositzungen.

 

Zeitprofile: Ich prüfe die zutreffenden Tages- und Quartalswerte, Zuordnungsfehler und Besonderheiten Ihres Versorgungsumfangs. Behandlungsdauer und EBM-Prüfzeit sind verschiedene Größen: Bei GOP 35421 stehen im EBM 4/2026 mindestens 50 Minuten Behandlung einer Tagesprofilzeit von 60 und einer Quartalsprofilzeit von 70 Minuten gegenüber.

 

Praxisabläufe: Wir betrachten Sprechstunde, Probatorik, Kurz- und Langzeittherapie, Genehmigungen und Kontingentverbrauch. Bei Gruppen- und Videositzungen prüfen wir zusätzlich die jeweiligen Abrechnungsvoraussetzungen und Nachweise.

 

Ihr Ergebnis: Sie erhalten eine schriftliche Einordnung der erkannten Risiken, priorisierte Maßnahmen und konkrete Hinweise für den Quartalsabschluss. Umfang, Unterlagen und Honorar vereinbaren wir vor Beginn. Ein Praxischeck kann Risiken aufzeigen; eine Garantie gegen spätere Prüfungen ist damit nicht verbunden.

 

EBM 4/2026 der KBV → · Prävention in der Praxis →

Leistungen mit klarem Ergebnis.

KLARER PRÜFAUFTRAG · NACHVOLLZIEHBARES ERGEBNIS

Wir legen zuerst fest, welche Frage beantwortet werden soll, welche Unterlagen erforderlich sind und welches Ergebnis Sie erhalten.

Reformcheck 2027: Zuordnung Ihrer Leistungsstruktur zu geltenden Regeln, vorgesehenen Ausnahmen und offenen Umsetzungsschritten. Sie erhalten eine datierte Übersicht der benötigten Nachweise.

Abrechnungscheck: Prüfung einer vereinbarten Stichprobe aus Kalender, Genehmigung, Dokumentation und Abrechnung. Ergebnis ist ein schriftlicher Bericht mit priorisierten Maßnahmen.

Zeitprofilprüfung: Nachrechenbare Gegenüberstellung des KV-Ansatzes und der zutreffenden Berechnung für den vereinbarten Zeitraum.

KV-Verfahren: Prüfung des Vorwurfs, Aktenanforderung, abgestimmte Stellungnahme und Vertretung im ausdrücklich vereinbarten Umfang.

Honorarrückforderung: Prüfung von Bescheid und Berechnung, Rechtsbehelfen und gegebenenfalls Eilrechtsschutz.

Strafverteidigung: Akteneinsicht und Verteidigungsstrategie bei einem persönlichen strafrechtlichen Vorwurf, abgestimmt mit möglichen beruflichen Folgen.

Umfang und Vergütung vereinbaren wir vor Beginn. Ein Stichprobencheck umfasst die vereinbarten Daten und Quartale.

Checklisten für Ihre Praxis.

KOSTENFREIE DOWNLOADS · AUSFÜLLBARE PDF-CHECKLISTEN

Drei Praxishilfen zum Abhaken und Ausfüllen. Ohne Registrierung. Bitte keine Patientennamen oder Therapieverläufe in die Formulare eintragen.

 

KV-Schreiben und Rückforderung · PDF herunterladen →

3 Seiten. Fristen sichern, Unterlagen ordnen und den Erstkontakt vorbereiten.

 

Abrechnung und Zeitprofile · PDF herunterladen →

4 Seiten. Therapieablauf, Genehmigungen, Dokumentation und Abrechnungsdaten abgleichen.

 

Vergütung 2027 · PDF herunterladen →

3 Seiten. Laufende Behandlungen erfassen und beschlossene Regeln von geplanten Änderungen unterscheiden.

 

Stand: 2. November 2026. Die Checklisten geben allgemeine Orientierung. Ihre konkrete Abrechnung und einen Bescheid prüfen wir im vereinbarten Mandat.

Häufige Fragen.

HONORAR · KV-PRÜFUNG · VERTRAULICHER ERSTKONTAKT

Was soll ich nach einem KV-Schreiben zuerst tun?

Sichern Sie Schreiben, Anlagen, Zugang und Frist. Stellen Sie vorhandene Abrechnungsdaten und bisherige Erklärungen zusammen. Vor einer ausführlichen Antwort klären wir Prüfungsgegenstand und benötigte Nachweise.

 

Bedeutet ein auffälliges Zeitprofil Abrechnungsbetrug?

Nein. Ein Zeitprofil ist ein Prüfungsanlass. Ein strafrechtlicher Vorwurf setzt weitere eigenständige Voraussetzungen voraus. Tagesprofil, Quartalsprofil und tatsächliche Behandlungsdauer müssen getrennt betrachtet werden.

 

Führt die Budgetierung automatisch zu mehr KV-Prüfungen?

Eine höhere Prüffrequenz ist damit nicht belegt. Die Abrechnung wird unabhängig von honorarwirksamen Begrenzungen geprüft. Neue Vergütungswege und Ausnahmen erfordern eine sorgfältige Zuordnung.

 

Steht die Kürzung für meine Praxis ab 2027 schon fest?

Eine persönliche Honorarprognose benötigt die endgültigen Regeln, den regionalen HVM und Ihre Leistungsstruktur. Die Bundestagsbeschlüsse vom 15. Oktober 2026 sind am ausgewiesenen Rechtsstand von bereits geltendem Recht zu unterscheiden.

 

Darf die KV patientenbezogene Befunde verlangen?

§ 295 Abs. 1a SGB V erlaubt und verlangt auf Anforderung die Vorlage der für die Abrechnungsprüfung erforderlichen Befunde. Rechtsgrundlage, Umfang und sicherer Übermittlungsweg sind zu prüfen.

 

Ist das erste Gespräch eine kostenfreie Rechtsberatung?

Kostenfrei ist der Erstkontakt zur Klärung einer möglichen Mandatsübernahme. Eine individuelle rechtliche Prüfung und Beratung erfolgt nach gesonderter Vereinbarung von Umfang und Vergütung. Für die erste Anfrage genügen Kontaktdaten, Anlass und eine laufende Frist.

 

 

Vertragsarztrecht und Regress → · Berufsrecht und Approbation →

Ihr Ansprechpartner: Matthias Klein

FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT UND FÜR STRAFRECHT

Ich bin Matthias Klein, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Medizinrecht. Ich berate und verteidige Psychotherapeuten persönlich und bundesweit: bei Fragen zur Abrechnung, im KV-Verfahren und bei strafrechtlichen Vorwürfen.

 

Im ersten Kontakt klären wir Ihr Anliegen, mögliche Fristen und ob ich das Mandat übernehmen kann. Diese Kontakt- und Mandatsklärung ist kostenfrei. Eine individuelle rechtliche Prüfung und Beratung erfolgt nach gesonderter Vergütungsvereinbarung.

 

Für Ihre Anfrage genügen zunächst Kontaktdaten, Art des Schreibens und eine laufende Frist. Bitte senden Sie über das Kontaktformular oder unverschlüsselte E-Mail keine identifizierbaren Patientenunterlagen. Den erforderlichen Umfang und einen sicheren Übermittlungsweg stimmen wir persönlich ab.

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