Matthias Klein.
Strafverteidiger für Ärzte.
KLEIN.LEGAL verteidigt Ärztinnen, Ärzte und medizinische Führungskräfte, wenn ein strafrechtlicher Vorwurf zugleich ihre berufliche Existenz berührt. Approbation, Zulassung, Vertragsarztstatus, Arbeitsverhältnis, Praxisbetrieb und Reputation können gleichzeitig betroffen sein. Ich verbinde konsequente Strafverteidigung mit medizinrechtlichem Verständnis – persönlich, diskret und bundesweit.

Persönliche Mandatsführung durch Matthias Klein - keine Delegation an Associates, die Sie nicht kennen.
Matthias Klein.
Strafverteidiger für Ärzte.
Persönliche Verantwortung statt anonymer
Fallbearbeitung
PERSÖNLICHE VERANTWORTUNG
Ein anspruchsvolles Mandat braucht nicht möglichst viele Bearbeiter. Es braucht eine klare Strategie und eine Person, die dafür Verantwortung übernimmt.
Als Einzelanwalt führe ich ausgewählte Mandate persönlich. Vom ersten vertraulichen Gespräch über die Aktenanalyse und die Abstimmung mit medizinischen Sachverständigen bis zur Hauptverhandlung wissen Sie, wer Ihre Verteidigung entwickelt, Ihre Fragen beantwortet und die Entscheidungen mit Ihnen vorbereitet.
KLEIN.LEGAL ist deshalb keine künstliche Großkanzleimarke. Die Marke gibt meiner persönlichen Arbeit einen klaren professionellen Rahmen. Die Verantwortung für das Mandat bleibt bei mir.
Matthias Klein.
Strafverteidiger für Ärzte.
Bewusst ausgewählt.
Persönlich geführt.
SELEKTIVE MANDATSANNAHME
Spezialisierung bedeutet für mich auch Auswahl. Ich übernehme bewusst nur eine begrenzte Zahl von Mandaten, die zu meiner fachlichen Ausrichtung passen und die ich mit der erforderlichen persönlichen Aufmerksamkeit führen kann.
Wer KLEIN.LEGAL Mandat erteilt,
sichert sich meine exklusive Expertise.
Ich entwickle die Verteidigungsstrategie, arbeite mich selbst in Sachverhalt und Akten ein und bleibe der verantwortliche Ansprechpartner – vom ersten Gespräch bis zum Abschluss des Verfahrens.
Die selektive Mandatsannahme ist damit kein Kapazitätsdefizit, sondern ein Qualitätsversprechen. Ich konzentriere meine Zeit auf fachlich passende, wirtschaftlich tragfähige und strategisch anspruchsvolle Verfahren, in denen meine Doppelqualifikation einen erkennbaren Unterschied machen kann.
01
Ermittlungsverfahren und Durchsuchungen in Praxis, MVZ oder Klinik
03
Behandlungsfehlervorwürfe, schwere Verläufe und Todesfälle
05
Verfahren gegen Chefärzte,
ärztliche Direktoren und
medizinische Leitungspersonen
02
Vorwürfe des Abrechnungsbetrugs und strafrechtlich relevante KV-Prüfungen
04
Korruptionsvorwürfe, Kooperationen und Zuweisungssachverhalte
06
Strafrechtliche Vorwürfe mit Risiken für Approbation, Zulassung, Arbeitsverhältnis oder Reputation
Zwei Fachanwaltschaften. Eine Verteidigungsstrategie
Ihr Strafverteidiger sollte Abrechnung verstehen. Ihr Medizinrechtler sollte verteidigen können. Ich kann beides.
Für Ärztinnen und Ärzte endet ein Strafverfahren nicht an der Tür des Gerichtssaals. Eine Einlassung, ein Gutachten oder eine verfahrensbeendende Verständigung kann zugleich Auswirkungen auf Ärztekammer, Approbationsbehörde, Kassenärztliche Vereinigung, Krankenhaus, Versicherer und Öffentlichkeit haben.
Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Medizinrecht denke ich diese Ebenen von Beginn an zusammen. Strafverteidigung bleibt der Ausgangspunkt. Das Medizinrecht wird nicht später ergänzt, sondern fließt bereits in die Wahl der Verteidigungsstrategie ein.
UNABHÄNGIGE VERTEIDIGUNG
Wessen Interessen ich vertrete
Wenn ich eine Ärztin, einen Arzt oder eine medizinische Führungskraft verteidige, diene ich ausschließlich den Interessen dieses Mandanten. Krankenhaus, MVZ, Arbeitgeber, Versicherer und weitere Beteiligte können eigene – und im Krisenfall abweichende – Interessen verfolgen.
Eine belastbare Verteidigung beginnt deshalb mit klarer Rollentrennung. Wer ist Beschuldigter, wer Zeuge, wer vertritt den Träger und wer entscheidet über Daten, Kommunikation oder Freistellung? Erst wenn diese Rollen geklärt sind, lässt sich der Informationsfluss kontrollieren und eine unabhängige Verteidigungsstrategie entwickeln.
Beschuldigter
Zeuge
Träger
Daten und Kommunikation
Persönliche Verteidigung und Schweigerecht
Eigene Aussage und Belastungsrisiken
Interessen der Klinik, des MVZ oder des Labors
Entscheidungsbefugnisse früh klären
Wie ich arbeite
01
Erst verstehen, dann erklären
Frühe Stellungnahmen schaffen Tatsachen, die sich später kaum zurückholen lassen. Ich prüfe zunächst Akte, Rollen und Beweislage, bevor über eine Einlassung entschieden wird.
03
Berufliche Folgen frühzeitig mitdenken
Approbation, Zulassung, Arbeitsverhältnis, wirtschaftliche Existenz und Reputation werden nicht erst nach Abschluss des Strafverfahrens relevant. Sie prägen die Strategie von Anfang an.
02
Interessen sauber trennen
In Praxis, MVZ und Klinik können die Interessen des beschuldigten Arztes, des Trägers, der Geschäftsführung und weiterer Beteiligter auseinanderfallen. Verteidigung verlangt eine klare Zuordnung der Rollen.
04
Komplexität in Entscheidungen übersetzen
Sie erhalten keine abstrakte Sammlung juristischer Risiken, sondern eine klare Einschätzung der nächsten Schritte, Alternativen und Konsequenzen.

Einzelanwalt aus Überzeugung
Die Kanzlei ist bewusst persönlich organisiert. Ich nehme nur so viele komplexe Mandate an, wie ich mit der erforderlichen Tiefe selbst führen kann. Das ist keine Begrenzung, die verborgen werden muss, sondern Teil des Leistungsversprechens.
Wenn ein Verfahren zusätzliche Expertise verlangt, etwa aus Medizin, Abrechnung, Steuerrecht oder Kommunikation, werden geeignete Fachleute gezielt und nur nach Abstimmung eingebunden. Die strafrechtliche Strategie und die persönliche Mandatsführung bleiben in einer Hand.
LEISTUNGSVERSPRECHEN
Matthias Klein.
Strafverteidiger für Ärzte.
Woran Sie meine Arbeit messen können
-
Sie kennen Ihren verantwortlichen Ansprechpartner.
-
Sie erhalten eine klare und ehrliche Einschätzung der Lage.
-
Sie wissen, welche Entscheidung als Nächstes ansteht und warum.
-
Strafrechtliche und medizinrechtliche Folgen werden gemeinsam betrachtet.
-
Vertraulichkeit und kontrollierte Kommunikation haben Vorrang vor öffentlicher Inszenierung.
-
Die Verteidigung wird persönlich geführt und bundesweit ausgerichtet.

PERSON UND QUALIFIKATION
Über Matthias Klein
Matthias Klein ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Medizinrecht. Er verteidigt Ärztinnen, Ärzte und medizinische Führungskräfte in strafrechtlichen Verfahren und berät an den Schnittstellen zu Berufsrecht, Approbation, Vertragsarztrecht und medizinischer Organisationsverantwortung.
Sein Schwerpunkt liegt auf Situationen, in denen ein strafrechtlicher Vorwurf nicht nur die persönliche Freiheit, sondern zugleich die berufliche Existenz und das Vertrauen in die ärztliche Tätigkeit berührt.
Anwaltliche Erfahrung seit 2002 verbindet sich mit zwei Fachanwaltschaften und einer bewusst persönlichen Kanzleistruktur. Entscheidend ist nicht die Zahl der bearbeiteten Fälle, sondern die Qualität der Vorbereitung und die Verantwortung für die gewählte Strategie.
Lehre im Medizinrecht
Neben meiner anwaltlichen Tätigkeit habe ich Lehraufträge an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg und an der Deutschen Hochschule für Gesundheit und Sport in Berlin. Ich unterrichte Medizinrecht, Medizinstrafrecht und Arzthaftungsrecht.
Die Verbindung von anwaltlicher Praxis und Lehre bedeutet für mich, rechtliche Zusammenhänge präzise zu durchdringen und verständlich zu vermitteln. Diese Klarheit ist auch für meine Mandanten wichtig: Sie sollen ihre rechtliche Situation, Handlungsoptionen und die nächsten Schritte nachvollziehen können.
Zulassung und externe Nachweise
Amtliches Anwaltsverzeichnis der BRAK
Die Zulassung als Rechtsanwalt seit dem 25. April 2002 und die Fachanwaltschaften für Strafrecht und Medizinrecht sind öffentlich überprüfbar.
Zulassung und Fachanwaltschaften prüfen
Suchangaben: Name Klein · Vorname Matthias · Ort Karlsruhe.
TOP Anwalt 2027 · F.A.Z. Institut / QuantiQuest
Matthias Klein ist in der veröffentlichten Liste im Bereich Strafrecht aufgeführt. Das Online-Verzeichnis führt seinen Eintrag unter Medizinstrafrecht mit den weiteren Angaben Strafrecht und Medizinrecht.
Veröffentlichung vom 9. September 2026 (Seite 8)
Suche: Matthias Klein.
Wenn es ernst wird
Nehmen Sie Kontakt auf, bevor Sie sich gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft, Klinik, KV oder Kammer zur Sache erklären. In einem ersten vertraulichen Gespräch klären wir die Verfahrensphase, Ihre Rolle und die nächsten notwendigen Schritte.
Akuthinweis : Bei einer laufenden Durchsuchung keine Angaben zur Sache und keine eigenständige Nachbearbeitung der Dokumentation
