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Matthias Klein

Fachanwalt für Strafrecht

Fachanwalt für Medizinrecht

Wenn gegen einen Arzt ermittelt wird, steht selten nur ein Vorwurf im Raum. Es geht um die Praxis, die Approbation, die Zulassung und den Ruf. In dieser Lage braucht es einen Verteidiger, der das Gesundheitswesen versteht – und der gegenüber Ermittlungsbehörden, Kassen und anderen Gegenseiten konsequent Position bezieht.

Matthias Klein verbindet Strafverteidigung und Medizinrecht in einer seltenen Doppelqualifikation:

Er ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Medizinrecht. Diese Verbindung prägt seine Arbeit. Er prüft nicht nur, was strafrechtlich behauptet wird. Er prüft, ob der Vorwurf medizinrechtlich und berufsrechtlich überhaupt trägt. Er verteidigt nicht nach Schema F. Er arbeitet sich in die Details ein, sichert entlastende Gesichtspunkte und greift belastende Schlussfolgerungen dort an, wo sie auf Lücken, Verkürzungen oder falschen Annahmen beruhen. Bei Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Vernehmungen zählt jeder Schritt. Vorschnelle Erklärungen können nicht zurückgenommen werden. Entscheidend ist, früh die Kontrolle über die Verteidigung zu gewinnen.

Durchsetzungsstärke heißt dabei nicht Lautstärke. Sie zeigt sich darin, Behördenentscheidungen nicht ungeprüft hinzunehmen, Akteninhalte und Beweise konsequent zu hinterfragen und die Interessen des Mandanten auch unter erheblichem Druck klar zu vertreten. Matthias Klein führt Verfahren mit der notwendigen Härte in der Sache – präzise, vorbereitet und ausdauernd. 

 

Seine mehr als 25-jährige Prozesserfahrung vor Straf- und Zivilgerichten in ganz Deutschland bildet dafür die Grundlage. Seine Laufbahn begann in einer internationalen Wirtschaftskanzlei im Bereich von Haftungsfällen im Finanz- und Gesundheitssektor. Dort vertrat er Unternehmen und Versicherer in zahlreichen Gerichtsverfahren. Er kennt deshalb auch die Denkweise professioneller Gegenseiten: ihre Prüfungsmaßstäbe, ihre Dokumentationslogik und ihre Prozessstrategie. Heute setzt Matthias Klein diese Erfahrung für Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, weitere Leistungserbringer sowie Unternehmer und Privatpersonen ein. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere bei Ermittlungen wegen Abrechnung, Dokumentation, Behandlungs- und Organisationsvorwürfen, Korruptions- und Kooperationsthemen sowie bei straf- und zivilrechtlichen Haftungsfragen.

Matthias Klein studierte Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und absolvierte sein Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Beide Staatsexamina schloss er mit Prädikat ab. Neben dem Studium war er ehrenamtlich im Rettungsdienst tätig. Das prägt seinen Blick bis heute: In einer Krise braucht es Ruhe. Aber auch die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und entschlossen zu handeln.

 

Logo der Kanzlei KLEIN.LEGAL für Strafrecht – ein schwarzer Fingerabdruck als Symbol für individuelle Strafverteidigung

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