
Matthias Klein. Fachanwalt für Strafrecht. Fachanwalt für Medizinrecht
Strafverteidigung für Ärzte. Medizinrecht inklusive.
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Wenn Ärzte rechtliche Unterstützung benötigen, geht es häufig um mehr als ein einzelnes Rechtsgebiet. Eine Abrechnungsfrage kann zum Regress führen – oder zum strafrechtlichen Vorwurf. Ein Behandlungszwischenfall kann Haftungsfragen auslösen – oder ein Ermittlungsverfahren. Fehler in Praxisorganisation, Delegation oder Kooperation können medizinrechtliche, wirtschaftliche und strafrechtliche Folgen haben.
Deshalb denke ich Strafrecht und Medizinrecht zusammen. Ich verteidige Ärztinnen und Ärzte in strafrechtlichen Verfahren, berate in medizinrechtlichen Fragen und unterstütze Praxen und MVZ dabei, rechtliche Risiken zu erkennen, bevor daraus ein Verfahren entsteht.
Verteidigen. Beraten. Vorbeugen.
Strafrecht und Medizinrecht aus einer Hand.
Im Verfahren. In der Beratung. In der Prävention.
In einem Ermittlungsverfahren prüfe ich deshalb nicht nur, was strafrechtlich behauptet wird. Ich prüfe auch, ob der Vorwurf medizinrechtlich, vertragsarztrechtlich und berufsrechtlich trägt – und welche Folgen für Approbation, Zulassung, Praxis und Reputation entstehen können.
In der Beratung gilt die umgekehrte Perspektive: Nicht nur fragen, was rechtlich zulässig ist, sondern mitdenken, wie Entscheidungen, Verantwortlichkeiten und Abläufe später bewertet werden könnten, wenn sie Gegenstand einer Prüfung oder eines Ermittlungsverfahrens werden.
Konsequenz in der Sache.
Ich verteidige nicht nach Schema F. Durchsetzungsstärke bedeutet für mich nicht Lautstärke. Sie bedeutet, Akten und Beweise präzise zu analysieren, Schlussfolgerungen zu hinterfragen und die Interessen meines Mandanten konsequent zu vertreten. Gerade bei Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Vernehmungen können frühe Entscheidungen den weiteren Verlauf eines Verfahrens prägen. Deshalb geht es zunächst darum, den Sachverhalt zu verstehen, Beweise zu sichern und eine belastbare Strategie zu entwickeln – bevor vorschnelle Erklärungen die weitere Verteidigung erschweren.
Erfahrung, die Perspektiven verbindet.
Seit mehr als 25 Jahren vertrete ich Mandanten vor Straf- und Zivilgerichten in ganz Deutschland. Meine anwaltliche Laufbahn begann in einer internationalen Wirtschaftskanzlei mit Haftungsfällen im Finanz- und Gesundheitssektor. Dort vertrat ich Unternehmen, Banken und Versicherer in zahlreichen Gerichtsverfahren. Diese Erfahrung prägt meine Arbeit bis heute. Ich kenne nicht nur die Perspektive des Verteidigers, sondern auch die Denkweise professioneller Gegenseiten: ihre Prüfungsmaßstäbe, ihre Dokumentationslogik und ihre Prozessstrategie.Heute liegt mein Schwerpunkt auf der Beratung und Verteidigung von Ärztinnen und Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen.
Zwei Fachanwaltschaften. Eine Perspektive.
Ich studierte Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und absolvierte mein Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Beide Staatsexamina schloss ich mit Prädikat ab. Neben dem Studium war ich ehrenamtlich im Rettungsdienst tätig. Die Medizin begleitet mich deshalb nicht erst seit meiner Spezialisierung auf das Medizinrecht.
Auszeichnungen
In den Jahrgängen 2026 und 2027 wurde ich vom F.A.Z. Institut in Kooperation mit QuantiQuest als „TOP Anwalt“ im Fachgebiet Strafrecht ausgezeichnet. Sonderbeilage vom 9. September 2026 · TOP Anwalt 2027 ↗
