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Diskretion 
 
Eine öffentliche Hauptverhandlung kann die Praxis treffen, bevor ein Urteil gesprochen ist.

Sie sind Arzt, Zahnarzt, Therapeut, Klinikverantwortlicher oder Betreiber eines MVZ. Gegen Sie wird ermittelt. Ihre Praxis wurde durchsucht. Der Vorwurf steht im Raum – und mit ihm die Sorge, dass Patienten, Mitarbeitende, Zuweiser und Kollegen davon erfahren.

Für viele Ärzte ist nicht allein die strafrechtliche Frage entscheidend. Entscheidend ist:

 

  • Wird mein Name öffentlich?

  • Wird meine Praxis mit einem Vorwurf verbunden?

  • Muss ich schließen, weil Vertrauen verloren geht, noch bevor ein Gericht über den Sachverhalt entschieden hat?

Diese Sorge ist berechtigt. Eine öffentliche Hauptverhandlung ist öffentlich. Dann kann ein strafrechtlicher Vorwurf zur Reputationskrise, zur Belastung für das Team und zur Gefahr für die wirtschaftliche Stabilität Ihrer Praxis werden. Deshalb behandle ich die Vermeidung einer öffentlichen Hauptverhandlung nicht als Nebenthema. Sie ist von Beginn an Teil der Verteidigungsstrategie.

Mein Ziel: Das Verfahren vor der öffentlichen Hauptverhandlung beenden.

Ich suche nicht die Öffentlichkeit. Ich suche die Lösung, die Ihre berufliche Zukunft schützt. Jedes Mandat beginnt deshalb mit einer klaren Frage: Wie lässt sich eine Anklage und damit die öffentliche Hauptverhandlung vermeiden? Dabei geht es nicht um Scheinsicherheit oder schnelle Zugeständnisse. Es geht um eine präzise, frühzeitige und konsequente Verteidigung: Akte sichern, Vorwurf prüfen, Beweise einordnen, Belastungen angreifen und die richtige Verfahrenslösung verfolgen.

Welche Lösung in Betracht kommt, hängt immer von Vorwurf, Aktenlage, Beweisen und den beruflichen Nebenfolgen ab. In geeigneten Fällen prüfe und verfolge ich insbesondere:

  • eine Einstellung, wenn der Vorwurf nicht trägt oder kein hinreichender Anlass für eine Anklage besteht;

  • eine Einstellung wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen;

  •  eine Erledigung durch Strafbefehl, soweit dies im konkreten Verfahren rechtlich und strategisch sinnvoll ist;

  • eine Verständigung oder eine andere verfahrensleitende Lösung, wenn sie Ihre Position wahrt und eine belastende öffentliche Eskalation begrenzen kann.

Nicht jeder Fall lässt sich ohne Hauptverhandlung abschließen. Aber eine Hauptverhandlung darf niemals einfach hingenommen werden. Sie muss verhindert werden, wenn die Aktenlage und das Verfahren einen rechtlich vertretbaren Weg dahin eröffnen.

Eine Durchsuchung bleibt heute nicht mehr in der Praxis.

Früher war eine Durchsuchung vor allem ein Ereignis hinter der Praxistür. Heute kann sie innerhalb von Minuten nach außen dringen. Ein Foto im Wartezimmer. Eine Nachricht in einer Chatgruppe. Ein Posting auf Instagram, Facebook, TikTok oder in einem lokalen Forum. Ein Kommentar von Patienten, Mitarbeitenden oder Nachbarn. Die eigentliche Gefahr beginnt oft nicht mit einem Zeitungsartikel. Sie beginnt mit einem unbedachten Satz, einem Bild, einem Screenshot oder einer Nachricht aus dem eigenen Umfeld. Mitarbeitende erleben die Durchsuchung. Patienten sehen Polizeibeamte. Beide können – ohne böse Absicht – Informationen weitergeben, die sich nicht mehr einfangen lassen.

Deshalb übernehme ich in der akuten Situation nicht nur die strafrechtliche Verteidigung. Ich helfe Ihnen, die Lage in der Praxis zu kontrollieren:

 

  • Wer spricht mit den Ermittlern?

  • Wer informiert das Team?

  • Was darf intern kommuniziert werden?

  • Wie werden Patientenanfragen beantwortet?

  • Wer reagiert auf Presseanfragen?

  • Und was darf keinesfalls in soziale Medien gelangen?

Das ist keine Öffentlichkeitsarbeit um der Öffentlichkeit willen. Das ist Krisenschutz für Ihre Praxis.

Kein Posting. Kein Kommentar. Keine Erklärung ohne Strategie. Wenn eine Durchsuchung, ein Ermittlungsverfahren oder ein schwerer Behandlungsvorwurf bekannt wird, entsteht Druck: Das Team will Antworten. Patienten fragen nach. Angehörige wollen etwas richtigstellen. Vielleicht meldet sich ein Journalist. In dieser Lage gilt: Keine spontane Erklärung. Kein privates Posting. Keine Diskussion im Teamchat. Kein Gespräch mit der Presse ohne Abstimmung.

Ich gebe Ihnen eine klare Linie für die ersten Stunden und die weitere Kommunikation. Dabei unterscheide ich zwischen dem, was zur Beruhigung des Praxisbetriebs erforderlich ist, und dem, was den strafrechtlichen Vorwurf berührt.

Die Verteidigung bestimmt die Kommunikation – nicht umgekehrt.

Manchmal ist konsequente Zurückhaltung richtig. Manchmal muss einer falschen oder einseitigen Darstellung gezielt entgegengetreten werden. Entscheidend ist nicht, möglichst laut zu sein. Entscheidend ist, die Kontrolle über das Verfahren und die Außendarstellung zu behalten. Ein Ermittlungsverfahren ist kein Beweis. Eine Durchsuchung ist keine Verurteilung. Eine Anklage ist kein Urteil.Trotzdem kann sich ein Vorwurf öffentlich verfestigen, wenn niemand die Lage führt. Deshalb beobachte ich Medienanfragen und öffentliche Äußerungen, stimme Reaktionen mit Ihnen ab und ziehe – wenn erforderlich – presserechtliche Schritte in die Verteidigungsstrategie ein. Mein Maßstab bleibt eindeutig: Jede Kommunikation muss der Strafverteidigung dienen. Sie darf weder Ihre Einlassung vorwegnehmen noch der Gegenseite Informationen liefern noch den Weg zu einer geräuschlosen Beendigung des Verfahrens erschweren.

Ich mache Ihren Fall nicht zur Bühne. Ich sorge dafür, dass er nicht zur Bühne wird.

Mandate in Strafsachen sind persönlich. Gerade bei Ärzten, Gesundheitsberufen, Kliniken und MVZ können sie berufliche, wirtschaftliche und persönliche Folgen haben. Diskretion ist für mich deshalb keine Floskel. Sie ist Teil der Verteidigung. Viele Mandanten möchten nicht öffentlich erkennbar werden. Sie möchten nicht, dass ein Ermittlungsverfahren, ein Behandlungsvorwurf, eine Abrechnungsprüfung oder berufsrechtliche Fragen mit ihrem Namen, ihrer Praxis oder ihrer Einrichtung verbunden werden. Ich veröffentliche deshalb keine Fallgeschichten und keine umfangreiche Sammlung von Mandantenbewertungen aus sensiblen Verfahren. Vertraulichkeit endet nicht mit dem Mandat.

Was Sie von mir erwarten dürfen:

  • Eine Strafverteidigung, die auf die Vermeidung von Anklage und öffentlicher Hauptverhandlung ausgerichtet ist.

  • Einen klaren Plan für Durchsuchung, Ermittlungsverfahren, Presseanfragen und digitale Risiken.

  • Schutz Ihrer Praxis, Ihrer Approbation, Ihrer Zulassung und Ihrer beruflichen Zukunft – von Beginn an.

  • Persönliche Vertretung durch Matthias Klein, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Medizinrecht.

  • Konsequente Verteidigung in Karlsruhe und bundesweit.​ Seit 25 Jahren. Persönlich. Diskret. Konsequent.

Ob eine Einstellung, ein Strafbefehl oder eine Verständigung in Betracht kommt, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen sowie von Sachverhalt, Beweislage und Verfahrensstand des Einzelfalls ab. Eine öffentliche Hauptverhandlung kann daher nicht in jedem Verfahren verhindert werden. 

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