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Akuthilfe im Arztstrafrecht
 
Die wichtigsten Antworten, wenn gegen Sie als Ärztin oder Arzt ermittelt wird.

Ein strafrechtlicher Vorwurf trifft Ärztinnen und Ärzte meist auf mehreren Ebenen zugleich. Neben dem Ermittlungsverfahren können Auswirkungen auf Approbation, vertragsärztliche Zulassung, Praxis, Versicherungsschutz und berufliche Reputation entstehen.

Gerade deshalb kommt es in der ersten Phase darauf an, keine vorschnellen Entscheidungen zu treffen.

Der wichtigste Grundsatz: zunächst keine Angaben zur Sache.

 

Der verständliche Impuls, einen Vorwurf gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder anderen Stellen sofort richtigstellen zu wollen, ist häufig nicht hilfreich. Zu diesem Zeitpunkt kennen Sie regelmäßig weder den vollständigen Tatvorwurf noch die zugrunde liegenden Beweismittel.

Eine belastbare Einlassung gehört deshalb grundsätzlich erst hinter die Akteneinsicht.

Das gilt nicht nur bei klassischen Vorwürfen des Abrechnungsbetrugs oder bei Behandlungsfehlervorwürfen. Arztstrafrechtliche Ermittlungen können beispielsweise Abrechnung, Verordnung, Kooperationen, Korruptionsvorwürfe, Dokumentation oder den Umgang mit Patientendaten betreffen.

Die folgenden Fragen und Antworten geben Ihnen eine erste Orientierung für die wichtigsten Situationen.

Wenn bereits eine Durchsuchung stattfindet oder Ermittlungsbeamte vor Ihrer Praxis stehen, nutzen Sie bitte unmittelbar die → Akuthilfe Praxisdurchsuchung.

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