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Strafverteidigung für Zahnärzte

Zahnmedizinische Abläufe verstehen. Abrechnung und persönliche Verantwortung präzise prüfen. Die beruflichen Folgen mitdenken.

Vorwurf oder Durchsuchung: besonnen handeln

BESCHLUSS · AKTENZEICHEN · TATZEITRAUM

Eine Vorladung oder Durchsuchung betrifft häufig zugleich Person, Praxisdaten und laufende Patientenversorgung. Klären Sie zunächst den konkreten Vorwurf und lassen Sie die nächsten Schritte rechtlich begleiten.

Als Beschuldigter dürfen Sie zur Sache schweigen und einen Verteidiger befragen. Spontane Erklärungen zu einzelnen Behandlungen sollten nicht die Prüfung der Ermittlungsakte ersetzen.

Erhalten Sie Unterlagen und digitale Daten unverändert. Maßnahmen dürfen nicht behindert werden; Umfang, sichergestellte Gegenstände und Auswirkungen auf den Praxisbetrieb sollten nachvollziehbar dokumentiert sein.

§ 136 StPO: Rechte bei der Vernehmung

Akuthilfe bei Praxisdurchsuchung

BEMA, GOZ und tatsächliche Behandlung

GEBÜHRENFRAGE UND STRAFVORWURF UNTERSCHEIDEN

Eine beanstandete Rechnung ist nicht automatisch Betrug. Zu klären sind die erbrachten Leistungen, ihre Abrechnungsvoraussetzungen sowie Kenntnis und Entscheidungen der betroffenen Person.

Besondere Schnittstellen sind Mehrkosten- und Honorarvereinbarungen, Analogabrechnung, Heil- und Kostenpläne sowie Eigen- und Fremdlaborkosten. Die maßgeblichen Vorgaben sind für den jeweiligen Behandlungszeitraum zu prüfen.

Hilfreich sind Vereinbarungen, Planänderungen, Laboraufträge, Rechnungen und die Behandlungsschritte. Bei Analogpositionen ist auch die fachliche Grundlage der gewählten Vergleichsleistung wichtig.

§ 6 GOZ: Gebühren für andere Leistungen

Leistung und Verantwortlichkeit belegen

DOKUMENTATION · DELEGATION · FREIGABE

Bei PAR, Endodontie, Implantologie, Zahnersatz und digitalen Behandlungsketten genügt der Blick auf einzelne Ziffern oft nicht. Befunde, Bildgebung, Scans, Laborunterlagen und Terminverläufe müssen zusammenpassen.

In BAG und MVZ sind Behandler, zahnärztliche Leitung, Abrechnungsteam und externe Dienstleister getrennt zu betrachten. Wer gab Vorgaben, wer prüfte, wer gab frei und wem lagen welche Informationen vor?

Bei delegierten Schritten zählen Tätigkeit, Qualifikation, Anordnung und tatsächliche Aufsicht. Softwareprotokolle und Berechtigungen können helfen, den Ablauf zu rekonstruieren.

Verteidigung mit Blick auf die Praxis

STRAFVERFAHREN · KZV · APPROBATION

KZV-Prüfung, Rückforderung, Berufsrecht und Strafverfahren können sich überschneiden. Mögliche Folgen werden fallbezogen geprüft; aus einem Verdacht folgt nicht automatisch eine berufliche Sanktion.

Für den ersten Kontakt genügen das behördliche Schreiben, Fristen und Ihre Funktion. Weitere Unterlagen werden gezielt angefordert. Patientendaten sollten erst nach Abstimmung sicher übermittelt werden.

Die Beratung klärt den Verfahrensstand, die benötigten Nachweise und den Umfang der Vertretung. Erklärungen gegenüber KZV, Kostenträgern und Ermittlungsbehörden werden zusammen geplant.

Ihr Ansprechpartner: Matthias Klein

FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT UND FÜR STRAFRECHT

Ich bin Matthias Klein, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Medizinrecht. Ich verteidige Zahnärztinnen und Zahnärzte, Praxisinhaber, angestellte Behandler und zahnärztliche Leiter von MVZ.

Die strafrechtliche Verteidigung wird mit den Fragen zu Abrechnung, Approbation und vertragszahnärztlicher Tätigkeit abgestimmt. Grundlage ist Ihr konkreter Verantwortungsbereich.

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