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Medizinrecht für Ärzte

Behandlung, Praxisorganisation und Zusammenarbeit rechtlich klären – bevor aus einer Unsicherheit ein Konflikt wird.

Welche Frage steht bei Ihnen an?

ORIENTIERUNG FÜR PRAXIS UND MVZ

Medizinrechtliche Beratung beginnt häufig vor einem Streit: bei einer geplanten Kooperation, einer Änderung im Team, einer Patientenanfrage oder einer Unsicherheit in den Praxisabläufen.

Für die erste Einordnung helfen drei Fragen: Was soll entschieden werden? Wer ist beteiligt? Welche Unterlagen oder Vorgaben liegen bereits vor?

Ich unterstütze bei der rechtlichen Einordnung von Behandlung und Patientenkommunikation, Organisation und Delegation, Zusammenarbeit und Verträgen sowie berufs- und vertragsarztrechtlichen Schnittstellen. Der Beratungsumfang richtet sich nach Ihrem konkreten Anliegen.

Behandlung und Patientenakte

AUFKLÄRUNG · DOKUMENTATION · KOMMUNIKATION

Aufklärung, Einwilligung, Dokumentation und Patientenkommunikation sollten im tatsächlichen Behandlungsablauf zusammenpassen. Eine Unklarheit lässt sich oft besser bearbeiten, bevor sich unterschiedliche Darstellungen verfestigen.

Bei der Patientenakte kommt es auf nachvollziehbare Abläufe an: Wer dokumentiert? Wie werden Anfragen auf Einsicht oder Abschriften bearbeitet? Sind Berechtigung und Umfang geklärt?

Berichtigungen müssen den ursprünglichen Inhalt und den Änderungszeitpunkt erkennen lassen. Für Einsicht und Abschriften gelten die Vorgaben des § 630g BGB; die erste Abschrift ist grundsätzlich unentgeltlich.

§ 630f BGB: Dokumentation

§ 630g BGB: Einsicht und Abschriften

Praxis, MVZ und Kooperationen ordnen

VERTRÄGE UND VERANTWORTLICHKEITEN

Verträge, Zuständigkeiten und gelebte Zusammenarbeit müssen dieselbe Organisation abbilden. Das gilt bei Gründung und Veränderung einer Praxis ebenso wie bei Kooperationen, Anstellungen, Vertretung und Delegation.

Für die Prüfung hilfreich: Organigramm, bestehende Verträge, geplante Änderungen und eine Beschreibung der tatsächlichen Abläufe.

Bei einem MVZ gehört auch die Stellung der ärztlichen Leitung dazu. § 95 SGB V sieht ihre eigene Tätigkeit im MVZ und Weisungsfreiheit in medizinischen Fragen vor. Die konkrete Ausgestaltung sollte in Verantwortlichkeiten und Entscheidungswegen erkennbar sein.

§ 95 SGB V: Teilnahme und MVZ

Compliance und Prävention für Ihre Praxis

Schnittstellen früh mitdenken

BERUFSRECHT · VERTRAGSARZTRECHT · STRAFRECHT

Eine Dokumentationsfrage kann einen Haftungsvorwurf berühren. Eine Abrechnungsprüfung kann weitere Verfahren nach sich ziehen. Welche Folgen tatsächlich in Betracht kommen, hängt von den konkreten Tatsachen ab.

Deshalb werden laufende Anfragen, bestehende Entscheidungen und bereits abgegebene Erklärungen gemeinsam betrachtet. Nicht jede Unsicherheit ist bereits ein Verstoß; entscheidend ist eine belastbare Einordnung.

Wenn mehrere Stellen beteiligt sind, sollten Erklärungen und Schritte aufeinander abgestimmt werden. So bleiben die berufliche Situation und die wirtschaftlichen Auswirkungen im Blick.

Berufsrecht und Approbation

Vertragsarztrecht und Regress

So beginnt unsere Beratung

SITUATION VERSTEHEN · NÄCHSTE SCHRITTE FESTLEGEN

Zunächst klären wir Ihren Anlass, den zeitlichen Handlungsbedarf und das gewünschte Ziel. Danach werden die relevanten Tatsachen und Unterlagen gesichtet. Auf dieser Grundlage legen wir den konkreten Auftrag und die nächsten Schritte fest.

Für den ersten Kontakt genügen eine kurze Schilderung, Angaben zu beteiligten Stellen und ein Hinweis auf laufende Fristen. Vorhandene Verträge, Schreiben, Entscheidungen oder Verfahrensunterlagen können je nach Thema relevant sein.

Die Übermittlung weiterer vertraulicher Unterlagen stimmen wir ab. Gegenstand und Umfang der Beratung werden vor der Bearbeitung geklärt.

Ihr Ansprechpartner: Matthias Klein

FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT UND FÜR STRAFRECHT

Als Fachanwalt für Medizinrecht und für Strafrecht berate ich Ärzte, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ zu rechtlichen Fragen im medizinischen Alltag. Dabei berücksichtige ich auch, wie sich eine Entscheidung auf Abrechnung, Berufsrecht oder ein mögliches Verfahren auswirken kann.

Schildern Sie Ihr Vorhaben oder den aktuellen Anlass. Gemeinsam klären wir, was rechtlich geprüft und praktisch geregelt werden sollte.

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