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Strafverteidigung für Chefärzte

Persönliche Verteidigung in Klinikermittlungen – mit Blick auf medizinische Abläufe, Führungsverantwortung und berufliche Folgen.

Ihre Verfahrensrolle zuerst klären

BESCHULDIGTER · ZEUGE · FÜHRUNGSKRAFT

Als Chefarzt können Sie Beschuldigter, Zeuge oder Ansprechpartner für den Klinikbetrieb sein. Diese Rollen haben unterschiedliche Rechte und Pflichten und dürfen nicht vermischt werden.

Als Beschuldigter dürfen Sie zur Sache schweigen und einen Verteidiger befragen. Als Zeuge ist vor der Aussage zu klären, ob und in welchem Umfang Aussage- oder Auskunftsverweigerungsrechte bestehen.

Die Versorgung organisatorisch zu sichern bedeutet nicht, zugleich den Tatvorwurf erläutern oder die Interessen aller Beteiligten vertreten zu müssen.

§ 136 StPO: Beschuldigtenrechte →

Informationen zum Zeugenbeistand →

Leitungsfunktion ist noch kein Tatnachweis

ZUSTÄNDIGKEIT · ENTSCHEIDUNG · KENNTNIS

Behandlungsverläufe, Wahlleistungen, Abrechnung, Kooperationen oder die Organisation einer Abteilung können Gegenstand von Ermittlungen sein. Persönliche Verantwortung wird am konkreten Sachverhalt geprüft.

Entscheidend sind tatsächliche Zuständigkeiten, medizinische Entscheidungen, verfügbare Informationen sowie Kontroll- und Eskalationswege. Die formale Stellenbezeichnung ersetzt diese Aufarbeitung nicht.

Für die Prüfung helfen Dienstvertrag, Organigramm, Dienstpläne, einschlägige Anweisungen und die zeitliche Übersicht. Unterlagen bleiben unverändert erhalten; Erinnerungen werden von dokumentierten Tatsachen getrennt.

Vertiefung: Chefarzt unter Druck →

Persönliche Interessen unabhängig vertreten

KLINIKTRÄGER · INTERNE UNTERSUCHUNG · PARALLELVERFAHREN

Der Anwalt des Krankenhausträgers vertritt nicht automatisch Ihre persönlichen Interessen. Bei internen Interviews müssen Auftraggeber, Dokumentation und mögliche Verwendung der Angaben vorab geklärt werden.

Strafrechtliche Schritte werden mit möglichen berufs-, approbations- und arbeitsrechtlichen Fragen abgestimmt. Ob solche Folgen tatsächlich drohen, hängt vom Fall ab.

Halten Sie für den Erstkontakt behördliche Schreiben, Termine, Ihre Funktion und bereits abgegebene Erklärungen bereit. Bei einer laufenden Durchsuchung nutzen Sie bitte den direkten Telefonkontakt.

Akuthilfe bei Klinikdurchsuchung →

Ihr Ansprechpartner: Matthias Klein

FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT UND FÜR STRAFRECHT

Ich bin Matthias Klein, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Medizinrecht. Ich verteidige Chefärzte, Ärztliche Direktoren und medizinische Führungskräfte in strafrechtlichen Verfahren.

Klinikinteressen und persönliche Interessen können auseinanderfallen. Vor der Beauftragung klären wir deshalb sorgfältig, wer vertreten wird und ob Interessenkonflikte bestehen.

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