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Allgemeines Strafrecht

Wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft gegen Sie ermitteln: den Vorwurf verstehen und die Verteidigung geordnet vorbereiten.

Vorladung, Durchsuchung oder Anklage?

DRINGLICHKEIT · VORWURF · LAUFENDE FRISTEN

Klären Sie zuerst, welche Behörde sich an Sie wendet, in welcher Rolle und zu welchem Termin. Eine Anzeige oder Anklage ersetzt keine Prüfung der Beweise.

Als Beschuldigter dürfen Sie zur Sache schweigen und einen Verteidiger befragen. Ob eine Erklärung sinnvoll ist, wird auf Grundlage des konkreten Vorwurfs und der Aktenlage entschieden.

Für den Erstkontakt genügen das Schreiben, Aktenzeichen, Termine und Angaben zu bereits erfolgten Maßnahmen. Bei einer laufenden Durchsuchung oder Festnahme nutzen Sie bitte direkt den Telefonkontakt.

§ 136 StPO: Rechte des Beschuldigten

Beweise prüfen, Annahmen hinterfragen

AKTENARBEIT · DIGITALE SPUREN · GUTACHTEN

Die Verteidigung trennt belegte Tatsachen, Aussagen und Schlussfolgerungen. Es wird geprüft, welche Rolle Ihnen zugeschrieben wird und ob die Beweismittel diesen Schluss tragen.

Gutachten beruhen auf einer Fragestellung, Tatsachengrundlage und Methode. Vollständigkeit, Alternativerklärungen und die Ableitung des Ergebnisses werden kritisch betrachtet.

Nachrichten, Dokumente und Daten bleiben unverändert erhalten. Eine eigene Chronologie sollte sichere Erinnerung, Unsicherheiten und später erlangte Informationen unterscheiden.

§ 147 StPO: Akteneinsicht

Die nächsten Schritte gemeinsam festlegen

ERMITTLUNG · HAUPTVERHANDLUNG · RECHTSMITTEL

Die Tätigkeit umfasst Verteidigung im Ermittlungsverfahren, bei Durchsuchung und Untersuchungshaft, in der Hauptverhandlung sowie bei Berufung und Revision. Die geeignete Maßnahme hängt vom Verfahrensstand ab.

Neben dem Tatvorwurf können berufliche, wirtschaftliche und familiäre Folgen relevant sein. Bestehende Verfahren, Verfügungen und bereits abgegebene Erklärungen sollten früh benannt werden.

Im Gespräch klären wir Prioritäten, benötigte Unterlagen und den Umfang der Beauftragung. Wer als Zeuge geladen ist, benötigt eine andere rechtliche Einordnung als ein Beschuldigter.

Informationen zum Zeugenbeistand

Schwerpunkt: Arztstrafrecht

Ihr Ansprechpartner: Matthias Klein

FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT UND FÜR STRAFRECHT

Ich bin Matthias Klein, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Medizinrecht. Ich verteidige im Ermittlungsverfahren und vor Gericht; ein Schwerpunkt liegt im Medizin- und Wirtschaftsstrafrecht.

Die Beratung beginnt mit Ihrer konkreten Lage. Beweislage, Verfahrensstand und persönliche Folgen bestimmen, welche Schritte und welcher Umfang der Vertretung erforderlich sind.

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