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Abrechnungsbetrug bei Zahnärzten: GOZ, BEMA, Laborleistungen und strafrechtliche Verantwortung

29. Aug.
3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 13. Sept.

Blogbeitrag für Zahnärztinnen und Zahnärzte | Stand: August 2026

BEMA, GOZ, Labor, Materialkosten, Festzuschüsse, Mehrkosten und Dokumentation: Wo viele Regeln zusammenlaufen, kann eine Prüfungsauffälligkeit schnell als Betrugsvorwurf missverstanden werden.

 


BEMA- oder GOZ-Frage – nicht automatisch ein Strafverfahren


Zahnärztliche Abrechnung bewegt sich regelmäßig zwischen vertragszahnärztlichen und privaten Vergütungsregeln. Nach Angaben der KZBV dient der BEMA als Grundlage der Abrechnung gesetzlich versicherter Behandlungen und des vertragszahnärztlichen Honorars; daneben besteht die GOZ für privat abrechenbare zahnärztliche Leistungen. Schon diese Zweigleisigkeit verlangt eine präzise Zuordnung der konkreten Leistung.

Eine Beanstandung kann sich auf Leistungsinhalt, Kombinationen, Befundunterlagen, Mehrkostenvereinbarungen, zahntechnische Leistungen, Materialkosten oder die Dokumentation beziehen. Das beantwortet jedoch noch nicht die strafrechtliche Kernfrage: Wurde bewusst über eine nicht erbrachte oder nicht abrechenbare Leistung getäuscht? Eine Abrechnungsfrage, eine Rückforderung und ein Betrugsvorwurf sind voneinander zu trennen.


Aktuell relevant: BEMA 2026, Festzuschüsse und fortlaufende technische Prüfungen


Für 2026 liegen aktualisierte BEMA-Fassungen sowie angepasste Festzuschussbeträge für Zahnersatz vor. Der BMV-Z wurde zudem zum 1. April 2026 geändert. Parallel veröffentlicht die KZBV fortlaufend Fehlernummern für Abrechnungsmodule auf Fallebene. Für Praxen bedeutet das: Abrechnung, Software und interne Kontrolle müssen laufend an aktuelle Vorgaben angepasst werden.

Diese fortlaufenden Änderungen machen die Praxis nicht verdächtig. Sie erklären aber, weshalb es bei Prüfungen nicht genügt, auf einzelne Ziffern oder technische Fehlermeldungen zu schauen. Entscheidend ist stets der konkrete Behandlungsfall, die damals geltende Regelung, die Dokumentation und die tatsächliche Organisation der Praxis.


Typische Konfliktfelder: Labor, Zahnersatz, Mehrkosten und Delegation


Im Fokus stehen häufig Fragen rund um Labor- und Materialkosten, Zahnersatz, Mehrkostenvereinbarungen, Leistungskombinationen und die Abgrenzung von BEMA und GOZ. Hinzu kommen Konstellationen der Delegation, Anstellung, Vertretung und Praxisorganisation. Besonders in größeren Strukturen muss präzise aufgearbeitet werden, wer welche Leistungen erbracht, dokumentiert, freigegeben und abgerechnet hat.

Ein Organigramm, eine Praxisinhaberschaft oder eine Unterschrift ersetzt keinen Nachweis individuellen Vorsatzes. Verteidigung bedeutet hier, Abläufe nachvollziehbar zu rekonstruieren und nicht zuzulassen, dass aus einer wirtschaftlichen oder formalen Verantwortung vorschnell eine strafrechtliche Verantwortlichkeit abgeleitet wird.


Wenn KZV, Krankenkasse oder Staatsanwaltschaft anfragt


Eine Prüfungsmitteilung, eine Stellungnahmeaufforderung oder eine Vorladung sollten nicht isoliert beantwortet werden. Was gegenüber KZV, Krankenkasse oder Polizei erklärt wird, kann in anderen Verfahren Bedeutung erlangen. Es muss vor jeder Stellungnahme klar sein, welcher Vorwurf tatsächlich erhoben wird, welche Unterlagen ihn stützen sollen und welche Folgen für Honorare, Zulassung und Berufsrecht denkbar sind.

Bei einer Durchsuchung oder Vorladung gilt: keine vorschnelle Einlassung zur Sache, keine unkoordinierten Erklärungen durch Mitarbeitende und keine Kommunikation in sozialen Medien. Zunächst müssen Akteneinsicht, Datensicherung und eine abgestimmte Verteidigungsstrategie organisiert werden.


Strafrecht und Medizinrecht gemeinsam denken


Für Zahnärztinnen und Zahnärzte kann ein Abrechnungsvorwurf zugleich vertragszahnärztliche, berufsrechtliche und wirtschaftliche Fragen auslösen. Deshalb ist eine Verteidigung erforderlich, die nicht bei der strafrechtlichen Akte stehen bleibt. Sie muss auch die Vergütungsordnung, die Praxisabläufe, die Dokumentation und die Auswirkungen auf Zulassung und berufliche Zukunft im Blick behalten.

Matthias Klein verbindet als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Medizinrecht die strafrechtliche Verteidigung mit dem Verständnis für die rechtlichen Rahmenbedingungen der Berufsausübung im Gesundheitswesen.


Wenn Staatsanwaltschaft, Polizei, Kostenträger oder Prüfstelle Fragen zu Ihrer Abrechnung stellen, entscheidet der erste Schritt mit über den weiteren Verlauf.

Gegen Sie oder Ihre Zahnarztpraxis wird wegen fehlerhafter Abrechnung ermittelt? Nehmen Sie nicht vorschnell Stellung. Neben dem Strafverfahren müssen von Anfang an auch Approbation, Zulassung und berufliche Reputation berücksichtigt werden. Rufen Sie an: 0721 1510 1010.


Matthias Klein ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Medizinrecht. Er verbindet die strafrechtliche Verteidigung mit dem Blick auf berufsrechtliche, zulassungsrechtliche und wirtschaftliche Folgen. Persönlich. Diskret. Konsequent.




Weiterführende Quellen

·       KZBV: Gebührenverzeichnisse BEMA und GOZ – Überblick zu den maßgeblichen Vergütungssystemen in Zahnarztpraxen.

·       KZBV: BEMA 2026 – Aktuelle Fassung des Bewertungsmaßstabs für zahnärztliche Leistungen.

·       KZBV: Festzuschussbeträge 2026 – Anpassung der Festzuschussbeträge mit Wirkung zum 1. Januar 2026.

·       KZBV: Fehlernummern der Abrechnungsmodule – Technische Fehlermeldungen auf Fallebene, Stand 8. Mai 2026.


Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

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