
Strafverteidigung und Medizinrecht
für Ärzte und für Gesundheitsberufe
Arztstrafrecht. Medizinstrafrecht. Medizinisches Haftungsrecht.
In Karlsruhe und bundesweit
Sie sind Arzt, Zahnarzt, Therapeut, Klinikverantwortlicher oder Betreiber eines MVZ. Gegen Sie wird ermittelt. Ihre Praxis wurde durchsucht. Ein Patient erhebt einen schweren Vorwurf. Ihre Abrechnung wird geprüft. Ein Regress steht im Raum. Der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs folgt. Ihre Approbation, Zulassung und berufliche Existenz stehen auf dem Spiel.
Dann brauchen Sie keinen Allgemeinanwalt. Sie brauchen einen Verteidiger, der den Vorwurf angreift und Ihre Zukunft schützt. Mein Name ist Matthias Klein. Ich bin Fachanwalt für Strafrecht und Medizinrecht.
Ich vertrete Ärzte, Zahnärzte, Kliniken, MVZ, Apotheker, Pflegeeinrichtungen und weitere Leistungserbringer im Gesundheitswesen in Karlsruhe und bundesweit. Seit 25 Jahren. Persönlich. Diskret. Konsequent.
Ein strafrechtlicher Vorwurf entwickelt schnell eine eigene Dynamik. Eine Anzeige, eine Vorladung, eine interne Stellungnahme oder eine Datenauffälligkeit können zur Grundlage einer Ermittlungsakte werden. Was dort früh und unvollständig erklärt wird, prägt häufig die weitere Sicht auf den Fall.
Hier beginnt Verteidigung. Ich übernehme die Kommunikation, sichere die Ausgangslage und prüfe, was den Vorwurf tatsächlich trägt. Ich trenne Vermutungen von Belegen, organisatorische Fehler von persönlicher Verantwortung und eine Auffälligkeit von dem Nachweis eines strafbaren Vorsatzes.
Erst wenn der Sachverhalt kontrolliert aufgearbeitet ist, wird entschieden, ob und wie eine Stellungnahme sinnvoll ist. Effektive Strafverteidigung beginnt, bevor sich ein Vorwurf in den Ermittlungsakten verfestigt.
Behauptung ist nicht Beweis.
"Ein Ermittlungsverfahren darf nicht über Ihre Zukunft entscheiden. Ich verteidige nicht nur gegen den Vorwurf – sondern persönlich, diskret und mit einer Strategie, die alle Folgen im Blick behält."
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Matthias Klein, Strafverteidiger, Fachanwalt für Medizin- und Strafrecht

