Steuerstrafrecht
Steuerstrafrechtliche Vorwürfe betreffen die Vorwürfe der unrichtigen und unvollständigen Erklärung privater und betrieblicher Einnahmen ebenso wie Verfahren im Bereich der Umsatzsteuerhinterziehung und weiterer Steuerarten.
Aber auch spezielle steuerliche Gestaltungen rücken immer mehr in den Fokus der Ermittler. Ich verteidige bei Vorwürfen wegen „Umsatzsteuerkarussellen“ und insbesondere „Cum-Ex-Verfahren“. Diese Verfahren wegen sog. Cum-Ex-Gestaltungen habenRückenwind durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs erhalten und sind auch politisch erwünscht. Dabei handelt es sich um hoch komplexe Steuerstrafverfahren, die sich mit Steuererstattungen rund um den Dividendenstichtag befassen.
Die Staatsanwaltschaften Köln und München sowie der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt führen dazu Ermittlungsverfahren gegen über 1100 Beschuldigte. Es geht um angeblich unberechtigte Steuererstattungen in Milliardenhöhe, so dass es hier in der Regel um mehrjährige Freiheitsstrafen und damit eine besonders hohe Strafandrohung.
Spezialisierte Strafverteidiger müssen die Finger frühzeitig in die Wunde zu legen und Rechtmäßigkeit der Beweiserhebungen durch die Staatsanwaltschaften überwachen. Sie müssen Sand ins Getriebe der Ermittler streuen und für die Unschuldsvermutung und den Rechtsstaat zu streiten. Dreh- und Angelpunkt ist die Frage der persönlichen Wissenszurechnung.
Ich habe lange Jahre in einer Wirtschaftskanzlei als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht gearbeitet und verfüge über spezielle forensische Erfahrungen in der Verteidigung von Beschuldigten aus dem Finanzsektor. Die Sachverhalte, um die es bei Cum-Ex geht, sind mir bestens vertraut.
Ich vertrete Beschuldigte aus dem Finanzsektor (Banker, Trader, Investoren), aber auch Anwälte und Steuerberater, die in den Fokus der Ermittler geraten sind.