Arzthaftungsrecht
Ärztliche Behandlungsfehler bleiben häufig im Dunkeln. Nicht nur, dass sie gar nicht erst entdeckt werden; viele Patienten finden sich mit einem schadenträchtigen Verlauf einer medizinischen Behandlung ab, weil sie die Auseinandersetzung mit Arzt und Klinik und deren Versicherungen scheuen. Dabei führten fast 30% aller in Schlichtungsverfahren vor im Jahre 2019 untersuchter Behandlungsfehler zu einem Dauerschaden, fast 6% sogar zum Tod des Patienten. Die Dunkelziffer ist hoch, denn nur die wenigsten Fälle werden medizinisch und juristisch untersucht. Nicht selten sind ärztliche Behandlungsfehler gleichzeitig Straftaten.
Auch Geschädigten, die durch Unfall oder Straftat verletzt worden sind, werden oft viel zu geringe Geldbeträge als Abfindung angeboten oder eine Haftung für ein Schadenereignis wird mit fadenscheinigen Argumenten hinausgezögert und schließlich ganz abgelehnt. Im Strafrecht können Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche im so genannten Adhäsionsverfahren durchgesetzt werden. Doch dieses Verfahren hat insbesondere bei Arztfehlern seine Tücken und setzt große Erfahrung des Anwalts für Personenschaden voraus.
Mit professioneller Beratung und Vertretung lässt sich das Übermächtige bezwingen. Niemals rate ich Mandanten vorschnell zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Der Fokus meiner Beratung liegt auf der außergerichtlichen Schadenregulierung. Einen Gerichtsprozess versuche ich wo immer möglich zu vermeiden. Ich zeige ihnen alle Chancen und auch Risiken eines geplanten Vorgehens gegen den Arzt oder die Klinik gleichermaßen auf.
Ich prüfe Angebote von Versicherungen auf Abfindung eines Personenschadens. Allerdings scheue ich auch die gerichtliche Auseinandersetzung keineswegs. Erst unter dem Druck eines Gerichtsverfahrens knicken viele Schädiger und deren Versicherungen ein, die außergerichtlich eine Schadenregulierung ablehnten.
Wichtigste Grundlage für eine erfolgreiche Geltendmachung von Ansprüchen wegen eines Personenschadens ist die akribische Aufarbeitung des medizinischen und juristischen Sachverhalts. Ich berechne Ihre Ansprüche auf Schadensersatz niemals schematisch, sondern auf Grundlage Ihres ganz individuellen Schicksals.
Neben Schmerzensgeld und anderen Schadenpositionen müssen insbesondere auch Zukunftsschäden ersetzt werden, also solche Schäden, die noch nicht eingetreten sind, die aber erfahrungsgemäß eintreten können und auf das Schadenereignis zurückzuführen sind. Auf diese Weise sorge ich dafür, dass Ihnen ein angemessener Geldbetrag zugesprochen wird, der Sie finanziell entlastet. Weitere Infos zur komplexen Berechnung des Schmerzensgeldes erhalten Sie z.B. hier.