Vorladung als Beschuldigter
In den meisten Fällen werden Betroffene aus heiterem Himmel mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert.
Die Polizei hat im Dunkeln gegen Sie ermittelt. Ohne dass Sie davon wussten. Es erfolgt eine Vorladung, Durchsuchung oder Verhaftung. Oder Sie erhalten eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl. Erst dadurch erfahren Sie von laufenden oder abgeschlossenen Ermittlungen.
Das Ermittlungsverfahren führt die Staatsanwaltschaft gegen Sie, weil sie Kenntnis von einem angeblich strafrechtlich relevanten Verhalten erhalten hat. Dann muss sie tätig werden. Und zwar ohne Ihr Wissen.
Die Polizei hat im Auftrag der Staatsanwaltschaft im Dunkeln gegen Sie ermittelt, ohne dass Sie davon wussten. Die Polizei sendet Ihnen eine Vorladung und will Sie jetzt im Auftrag der Staatsanwaltschaft zu den gegen Sie erhobenen Vorwürfen vernehmen.
Der wichtigste Tipp lautet jetzt: Schweigen Sie! Die Ermittler wissen mehr als Sie. Wenn Sie jetzt eine Aussage machen, werden Sie sich um Kopf und Kragen reden. Sie werden unbewusst Angaben machen, die Sie später ganz sicher bereuen werden.
Aus Ihrem Schweigen kann Ihnen strafprozessual niemals ein Nachteil erwachsen. Es entstehen Ihnen auch keine Nachteile, wenn Sie sich erst anwaltlich beraten lassen. Deshalb: Ohne Aktenkenntnis niemals Angaben machen. Sie könnten sich sonst in Widersprüche verwickeln, weil Sie Fangfragen, die man Ihnen stellt, nicht richtig in den Gesamtzusammenhang einordnen können.
Ich sorge mit Akteneinsicht dafür, dass auch Sie alles erfahren. Ich prüfe als Fachanwalt für Strafrecht alle gegen Sie erhobenen Beweise und Zeugenaussagen. Ein Verteidiger vertritt die Interessen des Mandanten am besten, wenn er möglichst frühzeitig Einfluss auf den Akteninhalt nehmen kann. Denn hat sich erst einmal die Hypothese der Ermittler gegen Sie verfestigt, wird es immer schwerer, dagegen vorzugehen. Nicht selten beruhen Ermittlungen aber auf fehlerhaften Wahrnehmungen oder Angaben von Zeugen oder anderen Dritten. Ein Verteidiger wird sofort Kontakt zur Polizei aufnehmen, Ihr Schweigerecht durchsetzen und Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft verlangen.