Arzt- und Medizinstrafrecht
"Gutachter sind Richter in Weiß und
beeinflussen die Strafjustiz ganz erheblich."
Die Anforderungen an eine professionelle Individualverteidigung im Medizinstrafrecht liegen hoch. Strafanzeigen von Patienten oder Angehörigen führen nicht selten zu strafrechtlichen Ermittlungen gegen Ärzte wegen Körperverletzung oder gar eines Tötungsdeliktes. Viele Bundesländer haben zudem Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet, um ein angebliches Fehlverhalten von Ärzten, Krankenhäusern und Pflegediensten effektiver verfolgen und ahnden zu können.
Im medizinischen Wirtschaftsstrafrecht verteidige ich insbesondere Ärzte, Apotheker, Labormediziner, Pflegedienste und andere Leistungserbringer bei Vorwürfen wegen Abrechnungsbetrugs und anderer spezieller Vermögensdelikte.
Strafrechtliche Ermittlungen gegen Ärzte können zudem empfindliche Konsequenzen im Medizinrecht nach sich ziehen (z.B. Vertragsarztrecht, Disziplinarrecht, Berufsrecht, Approbationsrecht). Diese Nebenfolgen eines Strafverfahrens können bis zum Verlust der Zulassung als Vertragsarzt oder gar dem Entzug der Approbation führen. Sie bestimmen maßgeblich die Ausrichtung der Verteidigungstaktik. Ziel der Verteidigung muss sein, für eine möglichst geräuschlose Einstellung des Strafverfahrens gegen den Arzt zu sorgen.
Nicht zuletzt führt die mediale Aufmerksamkeit zu einer besonderen öffentlichen Wahrnehmung des Medizinstrafrechts - mit erheblichen Auswirkungen für die Reputation von betroffenen Ärzten, Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen im Gesundheitswesen.
Besonders bei Vorwürfen im Medizinstrafrecht ist die Staatsanwaltschaft gehalten, rechts- oder fachmedizinische Gutachten einzuholen, um den medizinischen Sachverhalt zu ermitteln und dann juristisch zu bewerten. In medizinischen Wirtschaftsstrafsachen werden zwischenzeitlich Spezialisten im Abrechnungswesen als Wirtschaftsreferenten angeheuert, um komplexe Sachverhalte aufzubereiten.
Effektive Strafverteidigung muss daher so früh wie möglich beginnen. Sie muss Einfluss nehmen können auf Auswahl des Gutachters und vor allem auf die ihm vorzugebenden Fragestellungen. Diese beiden Aspekte sind nicht selten entscheidende Weichenstellungen für den späteren Ausgang des Verfahrens. Ein Verteidiger im Medizinstrafrecht muss in der Lage sein, Fehler und Widersprüche in Fachgutachten aufzudecken und Grenzüberschreitungen des Gutachters in Form von eigenen "Ermittlungen" außerhalb der vorgegebenen Fragestellung verhindern.
Wegen der juristisch interdisziplinären Anforderungen an den beratenden und verteidigenden Anwalt ziehen ausschließlich im Strafrecht tätigen Kanzleien stets einen Fachanwalt für Medizinrecht als externen Berater hinzu. Meine Mandanten beauftragen mich hingegen vor allem wegen meiner Doppelqualifikation als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Medizinrecht.
Ich biete fundierte Beratung, Vertretung und Verteidigung im Arztstrafrecht aus einer Hand und von Mandatsbeginn an. So lassen sich Reibungsverluste durch Verständnisprobleme vermeiden. Die spezifischen Zusammenhänge des Gesundheitssektors muss ich nicht erst am jeweiligen Fall erlernen. Sie sind selbstverständlicher Teil meiner wirtschaftsstrafrechtlichen Beratung, Vertretung und Verteidigung. Ich agiere damit immer auf Augenhöhe mit den ebenfalls spezialisierten Ermittlern und deren medizinischen Fachreferenten, die in Spezialabteilungen von Staatsanwaltschaften zur Bekämpfung von Kriminalität im Gesundheitswesen tätig sind.
Von meiner Fachkompetenz und Erfahrung in der Regulierung von Personenschäden nach medizinischen Behandlungsfehlern profitieren heute auch Patienten und deren Angehörige, die mich vor allem zur Aufklärung schwerer Personenschäden oder ungeklärter Todesfälle nach medizinischer Behandlung beauftragen. Dies ist ein entscheidender Vorteil, denn ich weiß genau, wie die Gegenseite agiert und kann dies in meine Beratung für Patienten sofort mit einfließen lassen.