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Der Verteidiger.
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"Ich habe nie einen Schuldigen verteidigt,

der freigesprochen wurde.

Denn wenn er freigesprochen wurde,

dann war er unschuldig - auch wenn er schuldig war.

Nur das Gericht entscheidet.

Nicht du, nicht ich, nur der Richter."  

(Ferdinand von Schirach)

Nirgendwo kann eine staatliche Entscheidung das Leben eines Bürgers so stark beeinflussen wie ein Strafurteil. Der Richter hat eine unglaubliche Machtfülle. Er entscheidet nur nach seiner freien richterlichen Überzeugung. Wo Entscheidungen des Staates aber besonders tiefgreifend sind, muss die Gewähr ihrer Richtigkeit besonders hoch sein.

 

Verteidigung hat deshalb die Aufgabe, Skepsis und Kontrolle ins Strafverfahren einzubringen. Dazu gehören z.B. Beweisanträge, Widerspruch gegen Beweisverwertungen, Beanstandungen der Prozessleitung und auch Befangenheitsanträge. Strafverteidigung als Kunst, das Übermächtige zu bezwingen.

"5 Millionen Mal pro Jahr geraten Menschen ins Fadenkreuz der Ermittler. An dem Schicksal, einem Verdacht ausgeliefert zu sein, tragen sie schwer."  

 

Jeden Kontakt mit der Strafjustiz sollten Sie unbedingt ernst nehmen, auch wenn er Ihnen noch so falsch erscheint. Die Rechtslage kann komplex sein. Und die Konsequenzen einer Verurteilung sind hart. Verteidigen Sie sich niemals selbst. Lassen sie sich professionell verteidigen, wenn Sie Ihre Freiheit lieben.

 

Ermittlungen gegen Beschuldigte finden heimlich statt.

Der Gesetzgeber der Strafprozessordnung hat im 19. Jahrhundert dem Ermittlungsverfahren keinen belastenden Charakter beigemessen. Es war von der Idee getragen, dass Ermittler untersuchen sollten, ob ausreichende Beweise für eine mögliche Hauptverhandlung vor Gericht vorliegen. Heute ist dies ganz anders. Allein die Existenz eines Ermittlungsverfahrens ist für viele Menschen eine unerträgliche Belastung, weil es auf viele Lebensbereiche ausstrahlt: Beruf, Familie und Gesellschaft. Wenn Sie also - sei es durch Vorladung, Durchsuchung, Anklage, Strafbefehl oder gar Festnahme - von Ermittlungen gegen Sie erfahren, hat die Polizei bereits im Dunkeln gegen Sie ermittelt. Sie wissen in dem Moment nicht, welche Beweise gegen Sie vorliegen. Und auf welche Erkenntnisse sich die gegen Sie erhobenen Vorwürfe stützen.

 

"Aus Sicht der Verteidigung geht es nicht um Schuld, sondern um die Frage, ob die Beweise ausreichen, um jemanden zu verurteilen. Das ist etwas völlig anderes."

 

Daher arbeitet der Strafverteidiger von Anfang an darauf hin, dem Staatsanwalt zu verdeutlichen, dass und warum die Beweise für eine Anklage oder die Beantragung eines Strafbefehls nicht ausreichen oder nicht rechtmäßig erlangt worden sind.

 

Ein Strafverteidiger prüft die Akten der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der Gerichte. Er zeigt Widersprüche in Zeugenaussagen und Gutachten auf und prüft, ob Beweise rechtswidrig erhoben worden sind. Dann sind diese nicht verwertbar. Ein Strafverteidiger steht nur auf Ihrer Seite. Egal, was Ihnen vorgeworfen wird. 

Im Strafrecht berate und verteidige ich insbesondere zu folgenden strafrechtlichen Gebieten:

 

Zudem bin ich auf folgenden strafrechtlichen Spezialgebieten tätig: 

  • Arrest und Vermögensabschöpfung

  • Durchsuchung 

  • Compliance und interne Untersuchungen, Unternehmensverteidigung

  • Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren

  • Untersuchungshaft

  • Berufung und Revision 

  • Zeugenbegleitung (Zeugenbeistand)

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„arbeitet hochprofessionell

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