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Warum ist Strafverteidigung nötig?

"Ich habe nie einen Schuldigen verteidigt,

der freigesprochen wurde. Denn wenn er freigesprochen wurde, dann war er unschuldig

-auch wenn er schuldig war. Nur das Gericht entscheidet. Nicht du, nicht ich, nur der Richter."  

(Ferdinand von Schirach)

 

Allein die Existenz eines Ermittlungsverfahrens ist für viele Menschen eine unerträgliche Belastung, weil es auf viele Lebensbereiche ausstrahlt: Beruf, Familie und Gesellschaft. Und nirgendwo kann eine staatliche Entscheidung das Leben eines Bürgers so stark beeinflussen wie ein Strafurteil. Es hat unmittelbare Auswirkungen auf Ihr weiteres Leben, ihren Beruf und Ihre Familie. Was viele nicht wissen: 

Der Gesetzgeber der Strafprozessordnung hat im 19. Jahrhundert dem Ermittlungsverfahren keinen belastenden Charakter beigemessen. Es war von der Idee getragen, dass Ermittler heimlich - ohne Wissen des Beschuldigten - untersuchen sollten, ob ausreichende Beweise für eine mögliche Hauptverhandlung vor Gericht vorliegen.

 

Heute ist dies ganz anders.  Wenn Sie also - sei es durch Vorladung, Durchsuchung, Anklage, Strafbefehl oder gar Festnahme eines Angehörigen - von Ermittlungen erfahren, hat die Polizei bereits im Dunkeln ermittelt und Beweise gesammelt - ohne Ihr Wissen und ohne dass Sie Einfluss auf die Ermittlungen nehmen konnten. Das ist ein erhebliches Ungleichgewicht.

Jeden Kontakt mit der Strafjustiz sollten Sie unbedingt ernst nehmen, auch wenn er Ihnen noch so falsch erscheint. Die Rechtslage kann auch in vermeintlich einfachen Fällen sehr komplex sein. Und die Konsequenzen einer Verurteilung sind hart. Verteidigen Sie sich niemals selbst. Lassen sie sich professionell verteidigen, wenn Sie Ihre Freiheit lieben.

Der Strafrichter hat eine ungeheuerliche Machtfülle. Er entscheidet nur nach seiner freien richterlichen Überzeugung. Und nicht selten folgt er instinktiv dem, was die Staatsanwaltschaft glaubt, beweisen zu können, weil er zuvor das Ermittlungsergebnis gelesen hat. Wo Entscheidungen des Staates aber besonders tiefgreifend für seine Bürger sind, muss die Gewähr ihrer Richtigkeit besonders hoch sein.

 

Strafverteidigung muss Skepsis und Kontrolle ins Strafverfahren einbringen. Dazu gehören z.B. Beweisanträge, Widerspruch gegen Beweisverwertungen, Beanstandungen der Prozessleitung und auch Befangenheitsanträge. Strafverteidigung als Kunst, das Übermächtige zu bezwingen. 

 

Daher arbeitet der Strafverteidiger von Anfang an darauf hin, dem Staatsanwalt zu verdeutlichen, dass und warum die Beweise für eine Anklage oder die Beantragung eines Strafbefehls nicht ausreichen oder nicht rechtmäßig erlangt worden sind.

 

Ein Strafverteidiger prüft die Akten der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der Gerichte. Er zeigt Widersprüche in Zeugenaussagen und Gutachten auf und prüft, ob Beweise rechtswidrig erhoben worden sind. Dann sind diese nicht verwertbar. Ein Strafverteidiger steht nur auf Ihrer Seite. Egal, was Ihnen vorgeworfen wird. 

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„arbeitet hochprofessionell

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