Sexualstrafrecht
"Für Betroffene ist ein Sexualdelikt eine Katastrophe. Gleiches gilt aber auch für den,
der einer Falschbeschuldigung ausgesetzt ist."
Die Auswirkungen einer Falschbeschuldigung sind für viele Betroffene auch dann noch zu spüren, wenn das Verfahren eingestellt oder ein Freispruch erfolgt ist. Mediale Vor-Verurteilung, gesellschaftliche Ächtung oder Verdachtskündigung des Arbeitgebers sind nur einige Beispiele für vollendete Tatsachen.
„Man verliert materiell fast alles, man wird als Sau durchs Dorf getrieben und es hört einfach nie auf, dass Leute das über einen denken." so beschrieb Jörg Kachelmann seine Situation - lange nach dem Freispruch in einem Artikel des Deutschlandfunk, in dem auch das Verhältnis zwischen Medien und Justiz beleuchtet wird.
Beschuldigte eines Sexualdelikts brauchen einen Strafverteidiger, der sich nicht beirren lässt von scheinbar erdrückenden Beweisen der Anklage oder der einseitigen Berichterstattung in den Medien.
Beschuldigte eines Sexualdelikts brauchen einen Strafverteidiger, dem sie absolut vertrauen können, weil sie spüren, dass er weiß, was er tut. Der den Fall sorgfältig und unvoreingenommen prüft. Der Fragen stellt. Unbequeme Fragen. Fragen, die bislang niemand gestellt hat. Zweifel an der Anklagehypothese müssen so genährt werden.
Thomas Fischer schreibt in seinem Buch "Sex and Crime: Über Intimität, Moral und Strafe" zu der Frage, was nach der Strafanzeige kommt, folgendes:
"Weder darf beim Eingang einer Strafanzeige die beschuldigte Person so behandelt werden, als sei der Tatvorwurf schon bestätigt, noch darf eine Person, die Anzeige erstattet oder in deren Namen Anzeige erstattet wird, so behandelt werden, als stehe ihr Opferstatus schon fest oder als sei umgekehrt der Vorwurf schon widerlegt. Ebenso, wie für den Beschuldigten der Zweifelssatz spricht und vorschreibt, ihn bis zum Beweis der Schuld nicht schon als Schuldigen zu behandeln, ist auch die Position des Opfers nur eine vorläufige, hypothetische. Das ist eine pure Selbstverständlichkeit, denn es liegt auf der Hand, dass die Schuld eines Menschen nicht dadurch bewiesen ist, dass eine andere Person dies behauptet. (...) Das bedeutet, dass {der Beschuldigte} die Gelegenheit erhält, die angeblichen Beweise zu prüfen, selbst Beweise vorzulegen, Zeugenaussagen in Zweifel zu ziehen, die Tat zu bestreiten, zu schweigen, einen Strafverteidiger zu beauftragen und die Motive der Belastungszeugen anzuzweifeln. Kurz gesagt heißt das, all die Rechte in Anspruch zu nehmen, die das Gesetz Beschuldigten eingeräumt hat, um zu verhindern, dass Unschuldige verurteilt werden. Beide Positionen, also die der legitimen Rechte von Tatopfern und die der legitimen Rechte von Beschuldigten und auch Tätern, stehen sich konflikthaft gegenüber. Das Strafverfahren ist nicht dazu gemacht und erst recht nicht dazu bestimmt, schon im Voraus zu entscheiden, welche Rechte mehr wert sind und den Vorrang haben sollen. Das gilt übrigens auch dann, wenn weitgehend außer Frage steht, dass eine Tat begangen und eine Person durch sie geschädigt wurde. Dass es unstreitig ein Opfer gibt, sagt nichts darüber aus, dass die beschuldigte Person auch der Täter sein muss."
Wenn die belastende Aussage eines "Opfers" das einzige Beweismittel für ein Sexualdelikt ist, steht sie der Aussage des Beschuldigten gegenüber, der seine Unschuld beteuert. Was für den einen einvernehmlich war, war für den oder die andere Gewalt. Wem soll man glauben?
Wissenschaftliche Untersuchungen über vorgetäuschte Sexualdelikte nennen zahlreiche Motive für eine Falschbeschuldigung:
Allem voran sind es Probleme in der Partnerschaft, insbesondere im Rahmen einer Trennung und einem laufenden Sorgerechtsstreit. Viele vorgebliche Opfer wollen um jeden Preis Rache üben an ihrem Ex-Partner, der sie "verlassen oder zurückgewiesen" hat. Auch Verdeckungsabsicht spielt eine Rolle, wenn ein Partner eine Außenbeziehung geführt hat und diese als Sexualdelikt rechtfertigen will. Ebenso wollen manche Opfer Mitleid und Aufmerksamkeit erregen. Und auch Pubertätskrisen Jugendlicher können zu falschen Anschuldigungen führen.
In der Praxis ist es nach meiner Erfahrung so, dass die Polizei und der Staatsanwalt im Zweifel dem vermeintlichen Opfer glaubt und Anklage erhebt, sofern keine erheblichen Widersprüche in der Zeugenaussage oder durchgreifende Motive für eine Falschbeschuldigung aufgezeigt werden.
Bei Vorwürfen wegen Sexualstraftaten ist deshalb frühzeitige Verteidigung nötiger denn je. Sobald jemand davon erfährt, dass ein Verdacht einer Sexualstraftat gegen ihn besteht, braucht er einen spezialisierten Strafverteidiger, der in der Lage ist, frühzeitig Einfluss zu nehmen auf die Ermittlungen.
Ich verteidige Sie unvoreingenommen. Ohne Ansehen der Person. Und egal, was Ihnen auch immer vorgeworfen wird. Denn ich verteidige niemals eine Tat, sondern den Menschen, dem diese vorgeworfen wird. Jeder Beschuldigte hat das Recht auf die bestmögliche Verteidigung und auf ein faires, rechtstaatliches Verfahren. Ich kläre Sie über alle nötigen Schritte genau auf. Ich zeige Ihnen Chancen, aber auch Risiken Ihres Falles auf. Sie wissen ein jeder Lage des Strafverfahrens genau, wo Sie stehen.