Durchsuchung
Im Falle einer Durchsuchung werden Sie Polizeibeamte in Ihrer Wohnung oder in Ihren Geschäftsräumen aufsuchen. Die meisten Durchsuchungen finden in den frühen Morgenstunden statt. Oft werden elektronische Speichermedien wie Mobiltelefone, Tablets, Computer, Smart-Home-Geräte und Festplatten gesucht und beschlagnahmt.
Lassen Sie sich den richterlichen Durchsuchungsbeschluss aushändigen.
Verlangen Sie, sofort einen Fachanwalt für Strafrecht als Verteidiger zu konsultieren. Wenn man Ihnen verbietet, zu telefonieren, verlangen Sie nach dem Strafverteidiger-Notdienst. Der Kontakt zu einem Anwalt darf Ihnen nicht verwehrt werden. Machen Sie auf keinen Fall irgendwelche Angaben ohne vorherige Beratung durch einen Verteidiger. Nur diesem können Sie jetzt noch vertrauen.
Bleiben Sie ruhig. leisten Sie keinen Widerstand. Jeder Versuch, die Durchsuchung mit Gewalt zu verhindert, kann zu Ihrer Verhaftung führen. Ebenso sollten Sie jetzt keine Beweismittel zerstören. Dies kann zu Ihrer Festnahme und zum Erlass eines Haftbefehls führen.
Sie sind nicht verpflichtet, aktiv an der Durchsuchung mitzuwirken. Sie müssen keine Verstecke preisgeben. Sie müssen keine Sperrcodes für Handy oder Schlüssel von Festplatten nennen. Auch wenn man Ihnen sagt, dass die freiwillige Preisgabe Ihnen Vorteile bringen werde oder sich der Kommissar persönlich für eine milde Strafe einsetzen werde: Glauben Sie kein Wort.
Sie haben das Recht zu Schweigen. Aus Ihrem Schweigen können strafprozessual niemals Schlüsse gegen Sie gezogen werden, aus Ihrem Reden aber schon. Daher müssen Sie auch nicht an Ihrer eigenen Überführung mitwirken.
Eine Durchsuchung ist ein strafrechtlicher Notfall. Ein Richter hat bereits gegen Sie entschieden, weil ein erheblicher Tatverdacht gegen Sie besteht, so dass Ihre Wohnung oder Ihre Geschäftsräume durchsucht werden dürfen. Das ist ein erheblicher Eingriff in Ihre Grundrechte.
Ein Verteidiger sorgt jetzt für einen rechtmäßigen Ablauf der Durchsuchung. Er prüft den Durchsuchungsbeschluss. Er kann Beschwerde einlegen und Akteneinsicht verlangen. Und er kann dafür sorgen, dass die beschlagnahmten Dinge relativ schnell wieder zurückkommen. Insbesondere die Gegenstände, die zur Untersuchung nicht benötigt werden und/oder im Besitz eines Dritten (z.B. Arbeitgeber bei Firmen-Notebooks oder Handys) stehen.