Der Anwalt.


"In der Phase vor und während des Prozesses
ist einem niemand näher als der Verteidiger.
Umso wichtiger ist es, dass der Anwalt
genügend Stärke und Strahlkraft besitzt."
Matthias Klein, Jahrgang 1971, ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger seit 2002. Er ist Fachanwalt für Strafrecht und Medizinrecht und konzentriert sich als Anwalt ausschließlich auf diese zwei Fachgebiete.
Verteidigen ist für ihn die Kunst, das Übermächtige zu bezwingen. Sie erfordert neben exzellentem Fachwissen im Strafrecht und Strafprozessrecht vor allem Empathie und Intuition. Verteidigen und Verhandeln vor Gericht hat mit Timing zu tun – und mit Schlagfertigkeit im richtigen Moment.
In Großkanzleien galt Strafrecht zu der Zeit, als Klein seine Entscheidung traf, sich hierauf zu spezialisieren, unter vorgehaltener Hand als verpönt. Strafrecht, das betraf aus Sicht seiner Partner nicht die Geschäftsführer und Vorstände mit den weißen Kragen und schon gar nicht Wirtschaftsanwälte selbst. Diese Zeit ist lange vorbei. Strafrecht hat Hochkonjunktur. Wirtschaftsbosse, Unternehmensführer und leitende Mitarbeiter sitzen ebenso auf der Anklagebank wie deren steuerliche und anwaltliche Berater. Wirtschaftsstrafverfahren der vergangenen Jahre, sei es der Dieselgate-Abgas-Skandal, die Wirecard-Pleite oder die Steuerstrafverfahren im Zusammenhang mit Cum-Ex oder so genannten Umsatzsteuerkarussellen zeigen dies eindrücklich.
Strafverteidigung ist für Klein primär Individualverteidigung. Er ist daher bewusst Einzelspezialist. So kann er sich ganz auf seine Mandanten und deren Interessen konzentrieren. "Der Starke ist am mächtigsten allein" zitiert er aus Schillers Wilhelm Tell. Das gilt für ihn vor allem im Strafrecht und in der Strafverteidigung. Er übernimmt Fälle, in denen es um alles geht: Freiheit oder Haft.
Klein hat Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg studiert. Dabei hat er nie die Bodenhaftung verloren: Neben dem Studium arbeitete er ehrenamtlich im Rettungsdienst. Eine Erfahrung, die ihn bis heute prägt und die gar nicht so verschieden ist von seinem heutigen Beruf als Strafverteidiger. Hier wie dort muss man Menschen in Extremsituationen betreuen und für sie weitreichende Entscheidungen treffen. Doch anfangs sah es ganz anders aus. Klein heuerte zunächst in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei an. Dort begann er zunächst in einem Referat für Haftungsfälle im Finanz- und Gesundheitssektor. Hier lernte er das Handwerkszeug eines Prozessanwalts. Ärzte und Klinikkonzerne und deren Versicherer hat er in Medizinschadensfällen und im Medizinstrafrecht beraten, vertreten und Ärzte in zum Teil in spektakulären Fällen verteidigt, die durch die Presse gingen. Das selbstsichere Auftreten vor Gericht und auch das ruhige Agieren vor laufenden Kameras vor dem Gerichtssaal lag Klein, was von seinen Mandanten weitergetragen wurde. Auch in schlechten prozessualen oder ethischen Ausgangspositionen fühlten sie sich bestens verteidigt und vertreten. Die Entscheidung, erst ganz auf die Strafverteidigung umzusatteln, als man sich schon einen Namen in einem weiteren Rechtsgebiet gemacht hat, ist ungewöhnlich und erregte Aufsehen. Und genau darin unterscheidet sich Klein von Anwälten, die von Anfang nur als Anwalt für Strafrecht tätig sind: Seine besondere Erfahrung aus beiden Welten: Der der Wirtschaft und der des Strafrechts.