Anwalt und Verteidiger
"In der Phase vor und während des Prozesses
ist einem niemand näher als der Verteidiger.
Umso wichtiger ist es, dass der Anwalt
genügend Stärke und Strahlkraft besitzt."
Matthias Klein ist seit über 20 Jahren als Rechtsanwalt zugelassen und verfügt über umfangreiche Prozesserfahrung vor Straf- und Zivilgerichten in ganz Deutschland.
Zugleich ist er Fachanwalt für Strafrecht und Medizinrecht. In seinen Fachgebieten ist er zudem Spezialist im straf- und zivilrechtlichen Haftungsrecht, insbesondere bei der Regulierung von Personenschäden.
Nach Abitur und Banklehre hat Klein an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Rechtswissenschaften studiert, am Oberlandesgericht Karlsruhe sein Rechtsreferendariat absolviert und beide juristische Staatsexamina mit Prädikat abgeschlossen.
Neben dem Studium arbeitete er ehrenamtlich im Rettungsdienst. Eine Erfahrung, die ihn bis heute prägt und die gar nicht so verschieden ist von seinem heutigen Beruf. Denn hier wie dort muss man Menschen in Extremsituationen betreuen und für sie weitreichende Entscheidungen treffen, um ihnen bestmöglich zu helfen.
In einer internationalen Wirtschaftskanzlei begann Klein seine Karriere als Anwalt in einem Referat für Haftungsfälle im Finanz- und Gesundheitssektor. Hier lernte er das Handwerkszeug eines Prozessanwalts und vertrat in Hunderten von Gerichtsverfahren vor allem die Seite der Unternehmen und deren Versicherer.
Diese Erfahrung vermag er heute in eigener Kanzlei auch in Fällen einzubringen, in denen er vor allem Privatpersonen und Unternehmerpersönlichkeiten sowie Ärzte, Apotheker und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen sowie Privatpersonen berät, vertritt und verteidigt.