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Anklage oder Strafbefehl

 

Ein Strafbefehl ist kein harmloser Strafzettel.

Eine Anklage ist ein Alarmzeichen.  

Vorsicht. Strafbefehl klingt so harmlos. Man könnte meinen, dass mit Zahlung der Strafe alles erledigt ist. Doch weit gefehlt!

 

Ein Strafbefehl ist kein Strafzettel und auch kein Bußgeld. Er gleicht einem Urteil, das ein Richter gegen Sie gefällt hat, ohne dass Sie zuvor angehört worden sind. Alle rechtlichen Konsequenzen, die im Strafbefehl ausgesprochen werden, sind identisch mit denen einen Strafurteils. So kann es zu einem Eintrag im Führungszeugnis und im Bundeszentralregister kommen. Allerdings kann durch die Akzeptanz des Strafbefehls auch eine öffentliche Hauptverhandlung vermieden werden. Legen Sie keinen Einspruch ein, erstarkt der Strafbefehl zum Urteil gegen Sie, die Strafe kann dann vollstreckt werden. 

Sie haben nur eine Möglichkeit, zu verhindern, dass der Strafbefehl rechtskräftig wird und somit zum Urteil gegen Sie erstarkt: Sie müssen fristgerecht Einspruch einlegen. Zwei Wochen ab Zustellung des Strafbefehls muss der Einspruch bei Gericht eingegangen sein. Lassen Sie das besser einen Verteidiger machen. Dieser legt nicht nur sicher Einspruch für Sie ein, sondern fordert auch Ihre Strafakten an. Nach Analyse dieser Akten kann er ihnen eine fundierte Einschätzung geben, ob es sich „lohnt“, in eine Hauptverhandlung zu gehen. Und wie die Beweislage ist. Er kann auch prüfen, ob die gegen Sie verhängte Geldstrafe zu hoch angesetzt worden ist. Und für eine Herabsetzung der Strafe sorgen, sogar ohne Hauptverhandlung. 

Eine Anklage stellt der Richter nur an Sie zu, wenn er der Meinung ist, dass an der Sache etwas dran ist. Nach dem so genannten Eröffnungsbeschluss kommt es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hat zuvor gegen Sie ermittelt. Und am Ende der Ermittlungen hat sie die hinreichende Überzeugung erlangt, dass Sie sich strafbar gemacht haben und es zu einer Verurteilung kommen wird. Und dass keine anderen Mittel (z.B. Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen, Beantragung eines Strafbefehls) ausreichen.

 

Bei Erhalt einer Anklage sollten Sie sich sofort von einem Fachanwalt für Strafrecht beraten lassen. Dieser wird sich als Ihr Verteidiger bei Gericht bestellen. Er prüft die Verfahrensakten und die Rechtslage und die Beweislage. Er kann auch jetzt noch Zeugen zu Ihrer Entlastung benennen und deren Ladung beantragen. Und er wird Sie im Kernstück des Strafverfahrens, nämlich der Hauptverhandlung mit Beweisaufnahme, verteidigen und für Sie plädieren.

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