Strafverteidigung
Mein Plan für Ihre Freiheit – erklärt in 5 Schritten
Viele meiner Mandanten sind zum ersten Mal mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert. Sie haben keine Erfahrung im Umgang mit der Strafjustiz. Die Regeln des Strafprozesses sind ihnen fremd. Der Druck laufender Ermittlungen ist schwer auszuhalten. Der Rechtfertigungsdrang vieler Mandanten ist groß, vor allem wenn eine Falschbeschuldigung im Raum steht. Doch mit einer schnellen Aussage bei der Polizei können Sie Ihre Lage erheblich verschlimmern. Die Polizei hat heimlich gegen Sie ermittelt. Werden Sie mit Ermittlungen konfrontiert, wissen Sie (noch) nicht, was die Polizei zu wissen glaubt. Sie hat Beweise gegen Sie gesammelt, die Sie nicht kennen. Und man wird Ihnen Fangfragen stellen. Machen Sie daher unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Auch wenn Sie sich sicher sind, dass Sie alles erklären können. Ihr Schweigen kann im Strafverfahren niemals gegen Sie verwendet werden. Ihr Reden aber schon. Bei effektiver Strafverteidigung kommt es darauf an, die richtigen Schritte zur richtigen Zeit einzuleiten. Ich zeige Ihnen hier, wie sich der weitere Ablauf gestaltet und schildere wichtige Aspekte, damit Sie den weiteren Ablauf und die Vorgehensweise effektiver Strafverteidigung verstehen.
Schritt 1:
Schildern Sie mir Ihren Fall.
Überlegen Sie genau, wie sich der erste Kontakt mit der Polizei gestaltet hat. Hat man Sie über ihre Rechte (insb. Schweigerecht, Anwaltskonsultationsrecht) belehrt? Hat man Ihnen Fragen gestellt? Oder Zugeständnisse gemacht? Hat man Sie nach Sperrcodes oder Passwörtern gefragt? Oder gar auf Sie eingewirkt, diese preiszugeben? Welche Dokumente haben Sie unterschrieben? Wann wurden Ihnen die Dokumente vorgelegt?
Beantworten Sie bitte diese Fragen und haben Sie alle Dokumente zu Ihrem Fall griffbereit, die Ihnen vorliegen. Insbesondere bei Zustellung einer Anklageschrift oder eines Strafbefehls laufen Fristen. Überlegen Sie also genau, wann Sie das Schriftstück erhalten haben. Auf dem gelben Kuvert, in dem Zustellungen erfolgen, notiert der Postbote das Zustelldatum.
Schritt 2:
Erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung
Die erste Einschätzung Ihres Falles ist immer kostenfrei. Selbst dann, wenn anschließend kein Mandat zustande kommt, besteht absolute Verschwiegenheit über alles, was Sie mir anvertrauen. Bereiten Sie sich auf das Gespräch gut vor. Die erste Beratung findet meist am Telefon statt. Möglich sind auch Videokonferenzen. Persönliche Treffen in meiner Kanzlei finden derzeit wegen der COVID-19-Pandemie nur mit entsprechender Schutzvorkehrung und nur nach Vereinbarung statt.
Ich höre Ihnen genau zu. Ich behandle Sie mit Respekt, egal, was Ihnen vorgeworfen wird. Ich werde Rückfragen stellen und Ihnen dann eine erste Einschätzung Ihres Falles geben. Zudem erkläre ich Ihnen, welche weiteren Schritte nötig sind und warum. Sie erhalten einen genauen Plan, wie es weiter geht. Ich werde Ihnen meine Rolle als Verteidiger im Strafverfahren erläutern. Ich werde Ihnen erläutern, wie wichtig die verfassungsrechtlich garantierte Unschuldsvermutung ist und welche Prinzipien daraus folgen. Nicht Sie müssen Ihre Unschuld beweisen, sondern der Staat muss Ihnen in einem rechtsstaatlichen Verfahren Ihre Schuld nachweisen. Bestehen Zweifel daran, weil die Beweise nicht ausreichen, muss ein Freispruch erfolgen.
Ich kläre Sie anschließend über die entstehenden Kosten auf. Ich werde Ihnen genau sagen, welchen Betrag ich als Vorschuss benötige und wie sich die Abrechnung gestaltet. Und gebe Ihnen einen genauen Plan, welche Schritte in Ihrem Fall wann nötig sind.
Schritt 3:
Ihre Vertretung und Verteidigung
Wenn Sie sich entscheiden, Mandat zu erteilen, werden Sie eine Vollmacht und weitere Unterlagen zur Unterschrift sowie eine Vorschussrechnung zur Überweisung erhalten.
Ich werde dann sofort Kontakt aufnehmen zur Polizei, Staatsanwaltschaft oder zum Gericht. Etwaige Vernehmungstermine sage ich für Sie ab. Ich werde alle Akten anfordern, die Ihren Fall betreffen. Akteneinsicht ist die Grundlage für alle weiteren Schritte.
Bevor ich nicht Einsicht in die Akten genommen habe, erfolgt keine Stellungnahme nach außen. Von dieser Regel gibt es keine Ausnahme, auch wenn der Drang, etwas klarstellen zu wollen, noch so groß ist. Sie würden Ihre Lage dadurch nur verschlimmern. Niemals müssen sich selbst belasten oder in irgendeiner Weise an ihrer eigenen Überführung mitwirken. Daher ist es auch falsch, wenn Ihnen die Polizei rät, sofort die Karten auf den Tisch zu legen. Die Polizei ist nicht berechtigt, Sie über Ihr Aussageverhalten zu beraten oder Ihnen gar Zugeständnisse auf eine angeblich milde Strafe bei schnellem Geständnis zu machen.
Schritt 4:
Ihre Verteidigungsstrategie
Ich erkläre dann den gesamten Ablauf und erarbeite eine individuelle Verteidigungsstrategie für Sie.
Ich werde anhand der Akten sorgfältig prüfen, welche Beweise gegen Sie vorliegen und ob diese rechtmäßig erhoben worden sind. Ich werde akribisch nach Widersprüchen in Zeugenaussagen suchen und jeden Schritt, den die Ermittler gegen Sie unternommen haben, genau prüfen. Ich prüfe, wie Zeugenaussagen entstanden sind. Ich analysiere eingeholte Gutachten. Denn Gutachter haben einen enormen Einfluss auf die Strafjustiz. Manche sprechen von „Richtern in Weiß“.
Ich werde dann in einen sehr intensiven Dialog mit Ihnen treten. Sie erhalten nach Auswertung der Akten eine erste fundierte Einschätzung über Ihre Lage. Ich werde Ihnen alle Chancen, aber auch Risiken aufzeigen. Ich werde Sie in jeden Schritt einbeziehen und Ihnen diesen so erläutern, dass Sie immer wissen, wo Sie stehen.
Ihre Lage kann sich bei laufenden Ermittlungen jederzeit ändern. Weitere Zeugen werden vernommen und sichergestellte Beweise (z.B. Smartphones, Festplatten etc.) ausgewertet. Weitere Gutachten werden ggfs. in Auftrag gegeben. Sie erfahren von mir Neuigkeiten in Ihrem Fall immer zeitnah.
Die Frage, ob, wann und in welcher Form Sie gegenüber der Justiz eine Aussage machen, ist strategisch von entscheidender Bedeutung. Sie lässt sich nicht allgemein beantworten, weil sie von vielen Faktoren abhängt, die in jedem Fall anders gelagert sind. Ob und wann eine Stellungnahme sinnvoll ist und wenn ja, wann, wie und wem gegenüber diese erfolgen soll, kläre ich mit Ihnen.
Schritt 5:
Das bestmögliche Ergebnis
Ziel der Verteidigung im Ermittlungsverfahren ist es, eine Anklage und eine dann unvermeidbare öffentliche Gerichtsverhandlung, um jeden Preis zu vermeiden. Ob dies gelingt, hängt von der Beweislage und vom Verhalten der Staatsanwaltschaft ab.
Weigert sich die Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen (das entscheidet sie in eigenem Ermessen) wird sich meine Verteidigungsstrategie im nächsten Schritt darauf ausrichten, die Anklage zu prüfen und das Gericht davon zu überzeugen, dass diese nicht zur Hauptverhandlung zugelassen wird.
Das Gericht muss im Zwischenverfahren die Anklage und die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Beweise prüfen. Lässt das Gericht die Anklage zu, kommt es zu einer Hauptverhandlung vor Gericht,
Ich werde dann die anstehende Gerichtsverhandlung akribisch vorbereiten. Ich werde Ihnen den gesamten Ablauf und die Rollen der Beteiligten im Gerichtssaal erklären. In der Hauptverhandlung werde ich als Ihr Verteidiger ausschließlich Ihre Interessen vertreten und Zeugen ins Kreuzverhör nehmen.
Für viele meiner Mandanten ist unverständlich, weshalb nun alle Zeugen, die bereits von der Polizei vernommen worden sind, nochmals vor Gericht aussagen müssen. Das liegt an einem weiteren Grundsatz des Strafprozesses, dem so genannten Unmittelbarkeitsprinzip. Das Gericht darf sein Urteil nur auf das stützen, was unmittelbar vor Gericht geschehen ist. Es darf nicht einfach den Inhalt der Ermittlungsakten zugrunde legen. Zudem kennen Schöffenrichter die Akten gar nicht, nur die Berufsrichter.
Im Zentrum der Hauptverhandlung steht die Beweisaufnahme. Insbesondere bei der Befragung von Zeugen zeigt sich, was ein Verteidiger wirklich kann. Eine einzige Frage an einen Zeugen, ein kurzer, geschickt formulierter Antrag kann wichtiger sein als ruheloses Agieren vor Gericht. Allerdings scheue ich auch nicht den Konflikt, wenn es für den Mandanten darauf ankommt. Bei der Befragung von Zeugen muss ich herausfinden, ob ein Mensch sich mutmaßlich in einer Situation, wie sie der Zeuge gerade dargestellt hat, so benimmt, wie der Zeuge behauptet. Die Kunst dabei ist, den Zeugen nicht erkennen zu lassen, wohin die Reise geht. Denn nur so kann ich erwarten, auch von einem böswilligen Zeugen Antworten zu bekommen, die die Darstellung, die dieser Zeuge gegeben hat, innerlich unwahrscheinlich machen. Und darauf kommt es an: Meine Aufgabe ist es, Zweifel an der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen zu nähren und Widersprüche aufzuzeigen. Ich werde entlastende Beweisanträge stellen und am Schluss der Hauptverhandlung die erhobenen Beweise bewerten und für Sie plädieren. Ziel kann ein Freispruch sein, oder, wenn dieser die Beweislage nicht zulässt, dass Sie eine möglichst geringe Strafe erhalten. Ob dies gelingt, kann man nicht garantieren, weil es von der Beweislage, der Schwere des Tatvorwurfs und auch von der Einschätzung der Staatsanwaltschaft bzw. des Gerichts abhängt. Als Verteidiger kann man noch so viel in die Waagschale werfen: Am Ende entscheidet der Richter. Er verkörpert eine unglaubliche Machtfülle und entscheidet nur nach seiner freien richterlichen Überzeugung. Geht das Urteil zu Ihren Ungunsten aus, prüfe ich alle in Frage kommenden Rechtsmittel: Berufung oder Revision. Notfalls erhebe ich auch Verfassungsbeschwerde.
Ich entwickle für Sie einen Plan. Als Ihr Verteidiger werde ich auf die Entscheidungsfindung des Richters mit allen verfügbaren Mitteln des Rechts und der Psychologie aktiv Einfluss nehmen. Darauf können Sie sich verlassen.