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Wirtschaftsstrafrecht

"Für Mitarbeiter und die Unternehmensleitung ist die Konfrontation mit Vorwürfen der Ermittler oft ein Desaster mit ungeahnten existenziellen Folgen"

Wenn Staatsanwaltschaften in der Realisierung unternehmerischer Risiken einen Anfangsverdacht für Straftaten aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts sehen, stehe ich als Verteidiger an der Seite von Mitarbeitern, des Unternehmens, der Unternehmensleitung, Mitglieder von Vorständen und Aufsichtsräten. Jetzt kommt es darauf an, für eine möglichst geräuschlose Erledigung des Strafverfahrens noch im Ermittlungsverfahren zu sorgen. Lässt sich dennoch eine Hauptverhandlung nicht vermeiden, scheue ich keine Mühen und Konflikte, um Widersprüche und Fehler der Anklage aufzuzeigen. 

 

Ich berate und verteidige in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts. Die Vorwürfe des Betruges (§ 263 StGB) und der Untreue (§ 266 StGB) sind die Grundtypen der Wirtschaftsdelikte. Betrug steht im Wirtschaftsleben oft im Zusammenhang mit dem Einkauf und Verkauf sowie der Abrechnung von Waren und Dienstleistungen. Der Vorwurf der Untreue ist durch ständige Ausweitung zu einem Türöffner für strafrechtliche Untersuchungen gegen Unternehmer und Unternehmen geworden. 

 

Große Wirtschaftsstrafverfahren der jüngsten Vergangenheit (z.B. sog. Dieselgate, Cum-Ex) haben gezeigt, welche existenzvernichtende Auswirkungen Wirtschaftstrafverfahren haben können, weil zugleich die Risiken und Nebenwirkungen eines Strafverfahrens in ganz anderen Rechtsgebieten (zB. Arbeitsrecht, Jagdrecht, Waffenrecht, Luftverkehrsrecht) zu beachten sind. 

 

Für beschuldigte "Individuen" (Natürliche Personen im Gegensatz zum Unternehmen) kann diese Situation extrem gefährlich werden. Beschuldigte Mitarbeiter, Geschäftsführer oder Organmitglieder in Vorstand / Aufsichtsrat stehen in einem scheinbar unauflösbaren Konflikt zwischen arbeitsrechtlichen Pflichten, Treuepflichten zur Gesellschaft und ihren eigenen strafprozessualen Grundrechten.

 

Beschuldigte brauchen deshalb so früh wie möglich einen eigenen strafrechtlichen Berater und Verteidiger ("Individualverteidigung" im Gegensatz zur Unternehmensvertretung), der ausschließlich auf ihrer Seite steht und ihre Rechte wahrt. Die Rechte beschuldigter Personen können auch im diametralen Widerspruch zu Unternehmensinteressen stehen. Doch der Strafjustiz geht es immer um individuelle Schuld. Staatsanwaltschaften beantragen nicht selten Haftbefehle auch gegen Unternehmensverantwortliche, die auch erlassen und vollzogen werden. 

Staatsanwälte ermitteln oft jahrelang im Dunkeln, bevor sie Beschuldigte mit Vorwürfen zu lange zurück liegenden Sachverhalten konfrontieren. Besonders belastend ist, dass selbst bei schwersten Tatvorwürfen mit erheblicher Strafandrohung zunächst wenig konkrete Vorwürfe in den Raum gestellt werden, sei es aus ermittlungstaktischen Gründen oder schlicht um die laufende Verjährung zu unterbrechen. Denn Strafverfahren im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht sind umfangreich und komplex. Sie dauern oft jahrelang. Sie schreiten langsam, aber stetig voran, auch durch erhebliche personeller Aufstockung der spezialisierten Ermittlungsbehörden.

Individualverteidigung in Wirtschaftsstrafverfahren erfordert eine ebenso hohe fachliche Spezialisierung des Verteidigers, der über interdisziplinäres Fachwissen aus verschiedenen Rechtsgebieten verfügen muss. Das Wirtschaftsstrafrecht ist untrennbar mit zivil- und wirtschaftsrechtlichen Bewertungen verbunden. Bei Vorwürfen wegen Untreue steht die Frage im Zentrum, wie sich das rechtliche Können zum (eventuell nach innen überschrittenen) Dürfen verhielt. Im Insolvenzstrafrecht müssen Forderungen und Verbind­lichkeiten bewertet werden. Bei Betrug ist eine gesamtsaldierende Ermittlung des angeblichen Schadens nötig. Ich verfüge über eine jahrelange Erfahrung auch im Wirtschafts- Finanz- und Zivilrecht. Während meiner Tätigkeit als Prozessanwalt einer internationalen Wirtschaftskanzlei habe ich mir meine zivil- und  wirtschaftsrechtliche Expertise mit unzähligen, teilweise sehr komplexen Haftungsfällen im Finanz- und Gesundheitssektor beratend und forensisch erarbeitet. Insbesondere im Finanz- und Steuerstrafrecht, Bankstrafrecht und dem medizinischen Wirtschaftsstrafrecht ist diese Expertise von unschätzbarem Vorteil.  

Von ausschließlich zivilrechtlich tätigen Kanzleien werde ich schließlich als Spezialist hinzugezogen, wenn anwaltliche Kolleginnen und Kollegen als Berater oder deren Mandanten mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sind. 

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