Das Mandat bei Personenschäden
Alles, was Sie über die Regulierung eines Personenschadens wissen müssen
Viele meiner Mandanten sind noch nie in die Lage gekommen, rechtlich gegen andere Menschen vorgehen zu müssen. Doch eine schwierige Situation im Leben zwingt sie dazu.
Sie oder Ihre Angehörige sind verletzt worden. An Körper und Seele. Und für das zugefügte Leid ist ein anderer Mensch verantwortlich. Ärzte haben Fehler gemacht, ein Unfall ist passiert oder Sie wurden Opfer einer Straftat.
Wenn ein Mensch durch andere verletzt oder getötet wurde, ist es alles andere als leicht, gegen den Schädiger und/ oder dessen Versicherung vorzugehen. Es ist ein Kraftakt für Betroffene. Viele haben Angst davor. Und doch ist dieser Schritt jetzt nötig. Eine angemessene Entschädigung in Geld entlastet Sie finanziell und entspannt die wirtschaftliche Situation, so dass Sie wieder nach vorne blicken können.
Viele meiner Mandanten fragen sich, welche Chancen, aber auch Risiken es gibt, eine Entschädigung in Geld für einen erlittenen Schaden zu erhalten. Ich zeige Ihnen hier, wie sich der weitere Ablauf gestaltet und schildere Ihnen Schritt für Schritt wie effektiver Schadenregulierung funktioniert. Ich werde die gesamte Korrespondenz mit dem Schädiger und dessen Versicherung und gegebenenfalls deren Anwälte übernehmen.
Schritt 1: Schildern Sie mir Ihren Fall.
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Machen Sie sich zunächst ein ausführliches Gedächtnisprotokoll.
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Sortieren Sie ihre Gedanken in zeitlicher Reihenfolge.
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Was ist was wann wo geschehen?
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Welcher Arzt oder welches medizinische Personal / welcher Unfallbeteiligte / welcher Mensch ist aus Ihrer Sicht für den entstandenen Schaden verantwortlich?
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Wie wirkt sich die Verletzung oder Tötung im täglichen Leben aus?
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Wie war es vorher? Was geht jetzt nicht mehr?
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Welche finanziellen Einbußen haben Sie dadurch?
Stellen Sie alle Informationen und insbesondere Kontaktdaten so genau wie möglich zusammen. Es ist wichtig, dass Sie alle Aspekte in Ruhe zusammenstellen. Das ist die Grundlage für alles. Beantworten Sie bitte diese Fragen und haben Sie alle Dokumente zu Ihrem Fall griffbereit, die Ihnen vorliegen. Dazu gehören insbesondere Arztbriefe, Berichte aus Krankenhäusern oder Vorladungen zur Vernehmung oder Begutachtung.
Schritt 2: Erhalten Sie eine Ersteinschätzung
Eine erste kurze Einschätzung Ihres Falles ist immer kostenfrei. Bereiten Sie sich auf das Gespräch gut vor. Ich höre Ihnen genau zu. Ich werde Rückfragen stellen und Ihnen dann eine erste Einschätzung Ihres Falles geben. Nicht selten haben Fälle mit Schmerzensgeld auch einen Bezug zum Strafrecht. Zudem erkläre ich Ihnen, welche weiteren Schritte nötig sind und warum. Ich werde Ihnen meine Rolle als Anwalt im Rahmen der Schadenregulierung erläutern. Diese variiert, je nachdem, ob Sie durch einen Arztfehler, einen Unfall oder eine Straftat verletzt wurden. Allen Fällen ist aber eines gemeinsam: Am Ende muss der Schädiger oder dessen Versicherung alle Kosten tragen. Auch Anwaltskosten sind ersatzfähige Schadenpositionen. Die Kunst dabei ist, den gesamten Schaden zu berechnen und zu beweisen, dass dieser von der Gegenseite zu verantworten ist.
Schritt 3: Erhalten Sie Klarheit über alle Kosten
Wenn Sie sich entscheiden, Mandat zu erteilen, werden Sie eine Vollmacht und weitere Unterlagen zur Unterschrift sowie spezielle Fragebögen erhalten. Wichtig ist für viele Mandanten zunächst die Klärung der Kostenfrage. Wer muss die Kosten des Anwalts tragen? Welche Kosten entstehen noch?
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, werde ich dort zunächst eine Deckungsanfrage stellen.
Dazu ist es erforderlich, dass Ihr Fall so aufbereitet wird, dass die Versicherung über die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung entscheiden kann. Denn nur dann muss sie nach den Versicherungsbedingungen das gesamte Vorgehen finanzieren und alle Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen. Gerade bei schweren Personenschäden können hohe Anwalts- und Gerichtskosten entstehen. Die Deckungszusage durch die eigene Versicherung ist deshalb eine erste Hürde, die es zu überwinden gilt. Viele Versicherer prüfen gerade in Fällen der Arzthaftung den Sachverhalt sehr genau. Je besser ein Fall aufbereitet ist, desto schneller kann die Versicherung entscheiden. Beschaffung und Auswertung von Informationen nicht unter den Versicherungsschutz. Im Einzelfall kann die anwaltliche Aufbereitung eines Falles (die so genannte "Sachverhaltsermittlung") zusätzliche Kosten auslösen, weil hier bereits Dokumente geprüft und rechtlich bewertet werden müssen.
Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung, müssen Sie mit Anwaltskosten zunächst in Vorlage gehen. Vorlage bedeutet, dass der Schädiger am Ende auch meine Kosten übernehmen muss. Allerdings nur die Kosten, die nach dem Gesetz anfallen. Und diese richten sich nach dem Wert des Falles. Dieser wiederum berechnen sich nach der Summe all dessen, was Sie vom Schädiger im Erfolgsfalle maximal verlangen können: Schmerzensgeld, Schadenersatz, Verdienstausfall und viele weitere Schadenpositionen. Besonders wichtig ist vor allem bei schweren Personenschäden der so genannte Zukunftsschaden. Das ist der Schaden, der noch nicht eingetreten ist, aber möglicherweise noch eintreten kann. Hier geht es um die Absicherung Ihrer Zukunft.
Sind Sie Opfer einer Straftat geworden, ermittelt die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt. Auch die Staatsanwaltschaft beauftragt Gutachter und stellt die Schwere der Verletzungen fest. Verletzte einer Straftat sind rechtlich gesehen Zeugen. Sie müssen also über das Geschehene berichten und tragen so dazu bei, die Wahrheit herauszufinden. In bestimmten Fällen (z.B. bei schwerer Verletzung, bestimmten Delikten und bei Tötung eines Angehörigen) werde ich meine Beiordnung als Verletztenbeistand und/oder Nebenklägervertreter beantragen. Dann übernimmt in der Regel der Staat oder der Verurteilte meine Kosten.
Sobald die Kostenfrage geklärt ist, kann ich starten.
Schritt 4: Prüfung und Berechnung Ihrer Ansprüche
Vertretung bei Personenschäden ist zunächst detektivische Arbeit. Der Sachverhalt muss rekonstruiert werden. Es müssen zahlreiche medizinische Informationen und Unterlagen beigezogen, gesammelt und ausgewertet werden. Ich werde in einen intensiven Dialog mit Ihnen treten und Ihnen viele Fragen stellen. Fehler müssen gefunden und eingeordnet werden, Ursachen untersucht und Schäden berechnet werden. Ich werde vergleichbare Fälle aus der Rechtsprechung suchen und der Gegenseite aufzeigen, warum ihr Fall im einen oder anderen Punkt verschieden ist und welches Schmerzensgeld mindestens angemessen erscheint. Ich werde prüfen, wie Ihre Vermögenslage vor und nach dem Ereignis ist und prüfen, welchen Einfluss das Verhalten des Schädigers darauf hat.
Als Verletzter steht Ihnen zivilrechtlich nicht nur Schmerzensgeld, sondern möglicherweise eine ganze Reihe weiterer Schadenpositionen zu. Ebenso stehen Hinterbliebenen bei Tötung eines Menschen eigene Ansprüche gegen den Schädiger zu. Dazu gehören neben Kosten für Behandlung und Pflege auch der Ersatz von Fahrtkosten, Hilfsmitteln und Medikamenten sowie ein etwaiger Verdienstausfall. Entlasten Sie während Ihrer Genesung Angehörige oder ist dauerhafte Unterstützung durch Dritte nötig, können auch diese Kosten erstattungsfähige Positionen sein.
Ich werde Ihnen dann für jede einzelne Position alle Chancen, aber auch Risiken aufzeigen. Ich werde Sie in jeden Schritt einbeziehen und Ihnen diesen so erläutern, dass Sie immer wissen, wo Sie stehen und wie es weiter geht.
Oft ist es auch nötig, mit Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern zu kommunizieren und zu kooperieren. Denn diese haben letztlich die gleichen Interessen: Die Kosten ihrer Behandlung, welche durch Dritte ausgelöst worden sind, fordern diese ebenfalls von diesem zurück. Gerade in Fällen vermuteter ärztlicher Behandlungsfehler geben Krankenkassen eigene Gutachten in Auftrag, die wertvolle Anhaltspunkte liefern und eine erste Bewertung des medizinischen Sachverhalts vornehmen.
In Fällen medizinischer Behandlungsfehler ist eine medizinische Begutachtung des Falles durch unabhängige medizinische Sachverständige nötig. Diese müssen bewerten, ob das Vorgehen des Arztes korrekt war oder nicht. Gleiches gilt bei Unfällen. Auch werden müssen Sachverständige beauftragt, die einen Unfall rekonstruieren und herausfinden, ob man diese durch Vorkehrungen hätte vermeiden können oder nicht. Bei Verletzungen durch Straftaten gibt die Staatsanwaltschaft Gutachten in Auftrag. Diese Gutachten überprüfe ich genau.
Schritt 5: Durchsetzung Ihrer Ansprüche
In jedem Fall strebe ich zunächst eine außergerichtliche Einigung mit dem Schädiger und/oder dessen Versicherung an. Auch in Strafverfahren ist dies möglich, man nennt dies dort Täter-Opfer-Ausgleich. Arztfehler können auch in einem so genannten Schlichtungsverfahren kostenfrei begutachtet werden. Dieses Verfahren kann in speziellen Situationen sinnvoll sein und einen Prozess vermeiden. Es ist aber nicht immer und in jedem Fall geeignet. Die Gutachten werden dort nur nach Aktenlage erstellt und die Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht ist kein Gericht und kann deshalb keine Zeugen vernehmen. Gerade dies ist aber wichtig, wenn es um Fragen der Aufklärung über Risiken eines ärztlichen Eingriffs geht. Auch ist das Gutachten in einem etwaigen Gerichtsverfahren nicht verbindlich. Aber es liefert wertvolle Argumente und hat eine starke Wirkung.
Bei Verletzungen durch Straftaten besteht die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche direkt im Strafverfahren gegen den Beschuldigten geltend zu machen. Auch dieses so genannte Adhäsionsverfahren hat Vor- und Nachteile, die in jedem Einzelfall abgewogen werden müssen.
Leider weigern sich Versicherungen auch manchmal, eine außergerichtliche Regulierung durchzuführen, selbst dann, wenn Gutachten vorliegen, die einen Fehler des Arztes bestätigen. Manchmal werden auch scheinbar hohe Beträge angeboten, die aber bei Lichte besehen nur einen geringen Teil des Schadens abdecken. Dann ist eine gerichtliche Klärung des Falles nötig. Im Gerichtsverfahren wird das Gericht ein unabhängiges Sachverständigengutachten einholen und den Gutachter befragen.
Kommt es zu einem Strafverfahren gegen den Schädiger, werde ich im Strafverfahren Ihre Interessen als Verletzter im Rahmen der Nebenklage vertreten.
Ich vertrete Sie bundesweit vor allen Landgerichten und Oberlandesgerichten. Ich bereite Ihren Prozess optimal vor, erläutere Ihnen den Ablauf und erarbeite eine zivilprozessuale Taktik. Im Gerichtstermin befrage ich Zeugen und Gutachter und stelle entsprechende Anträge.