top of page
AutorenbildKLEIN.

Wie echte Mörder aussehen. Das Verhör.

Die #Polizei nutzt gerne die ersten Stunden nach einer Festnahme, um den Verdächtigen zu verhören. Da sitzt der Schock des Zugriffs noch tief. Und es besteht eine natürliche Tendenz zu reden, zu erklären, sich zu rechtfertigen. Doch Vorsicht: Die Polizei wendet beim Verhör kriminalistische #Tricks an. "Kriminalistische List" heißt das im Fachjargon. Einen Verdacht erfinden oder Ihnen eine milde Strafe bzw. Ihre Freilassung im Falle eines Geständnisses in Aussicht stellen - das darf die Polizei aber nicht.




Eine Frau ist tot. Ein Mann wurde festgenommen. Die Polizei wollte ihn sofort nach der Festnahme verhören. Der Mann war einverstanden. Einen Anwalt brauche er nicht. Der Polizist sagte, er mache seinen Job schon lange. Er wisse, wie Mörder aussehen. Er, der festgenommene Mann, sehe nicht aus wie ein Mörder. Aber alles, wirklich alles spreche gegen ihn. Fingerabdrücke. DNA. Zeugenaussagen. Die vorgeworfene Tat erscheine wie ein „klassischer Mord“. Der Polizist bat den Mann, der nicht wie ein Mörder aussehe, ihm alles zu erklären. Das sei einfach, wenn er unschuldig sei. Und wenn er doch schuldig sei, bringe ihm ein sofortiges Geständnis eine erhebliche Strafmilderung. Der Mann gestand. Er wurde wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Sein Verteidiger, den er erst nach seiner Aussage engagierte, legte Revision ein. Mit Erfolg. Das Urteil wurde aufgehoben.


Polizisten dürfen keine bewusst falsche Angaben über Rechtsfragen machen oder gar Tatsachen vorspiegeln, die tatsächlich nicht existieren. Die Polizei darf also einen Verdächtigen nicht anlügen und ihm vorspiegeln, es bestehe ein dringender Tatverdacht gegen ihn. Behauptet die Polizei also nur, der Verdächtige könne seine Lage nur durch ein Geständnis verbessern, ist ein solches Geständnis rechtlich wertlos.


"Antworten auf Fragen der Polizei im Verhör können Sie direkt ins Gefängnis bringen. Auch wenn Sie vielleicht mit der Sache nichts zu tun haben."

Auch dieser Fall zeigt, welche verheerende Folgen es haben kann, wenn Beschuldigte, ohne zuvor einen Verteidiger konsultiert zu haben, bei der Polizei reden. Daher: Gehen Sie nie, wirklich niemals, ohne zuvor mit einem Anwalt gesprochen zu haben, zur Polizei. Sonst kann es sein, dass Sie direkt ins Gefängnis gehen. Und dort eine ganze Weile bleiben. Sie haben das Recht zu Schweigen. Und auf einen Anwalt. Machen Sie im Falle eines Falles von beiden Grundrechten Gebrauch. Erst recht, wenn Sie nach einer Festnahme unfreiwillig bei der Polizei sind.


"Gehen Sie niemals ohne Verteidiger zur Polizei. Und wenn Sie unfreiwillig dort sind: Schweigen Sie!

Jeder Mensch, dem seine Freiheit genommen worden ist, will diese so schnell wie möglich wieder erlangen. Er will raus aus der Zelle, raus aus dem Verhör - einfach nur weg. Doch bedenken Sie: Ohne dass ein Verteidiger für Sie die Beweislage geprüft und Ihnen Ihre Lage erläutert hat, sollten Sie keine Aussage bei der Polizei machen. Auch wenn Sie glauben, mit der Sache nichts zu tun zu haben oder meinen, sich durch „Erklären“ entlasten zu können. Sie werden sich in Widersprüche verwickeln, denn Sie wissen nicht, was die Polizei weiß – oder jedenfalls glaubt, zu wissen.


"Jedes Wort, das Sie im Verhör von sich geben, wird gegen Sie verwendet werden. Ihr Schweigen aber niemals"

Schweigen Sie! Verlangen Sie nach einem spezialisierten Anwalt. Nur ein Verteidiger erhält Akteneinsicht. Nur mit einem Verteidiger können Sie unter vier Augen sprechen. Er ist jetzt Ihr einziger Verbündeter. Er beschafft Ihnen alle Informationen, die Ihnen die Polizei bislang vorenthalten hat. Erst wenn Sie wissen, was in der Ermittlungsakte steht, können Sie gemeinsam mit Ihrem Verteidiger entscheiden, wie Sie weiter vorgehen. Und ob Sie weiter schweigen oder besser reden.



Comments


bottom of page