Allgemeines Strafrecht
Wenn Polizei und Staatsanwalt gegen Sie gegen Sie ermitteln.
Ein strafrechtlicher Vorwurf trifft selten nur das Verfahren. Er betrifft Freiheit, Beruf, Familie, Ruf und Zukunft. Deshalb beginnt Verteidigung nicht mit einer Erklärung. Sie beginnt damit, den Vorwurf, die Beweislage und die Folgen genau zu verstehen. Ich verteidige in allen Bereichen des Strafrechts – im Ermittlungsverfahren, bei Durchsuchungen, in Untersuchungshaft, in der Hauptverhandlung sowie in Berufung und Revision.
Nicht jeder Vorwurf trägt.
Eine Anzeige, ein Ermittlungsverfahren oder eine Anklage beantworten noch nicht die entscheidenden Fragen:
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Was ist tatsächlich geschehen?
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Welche Tatsachen sind belegt – und welche nur behauptet?
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Welche Beweise sind verwertbar und tragfähig?
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Welche Rolle hatte der Mandant wirklich?
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Was folgt daraus strafrechtlich?
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Welche Folgen drohen über das Strafverfahren hinaus?
Der Sachverhalt muss eingeordnet, die Ermittlungsakte kontrolliert und die Verteidigungsstrategie früh festgelegt werden. Nicht jede Lage verlangt eine Stellungnahme. Nicht jedes Gutachten ist überzeugend. Nicht jede Anklage hält einer sorgfältigen Prüfung stand.
Komplexe Verfahren brauchen forensische Erfahrung.
Ich vertrete Mandanten auch in schweren und umfangreichen Strafverfahren, insbesondere bei:
Körperverletzungs- und Tötungsvorwürfen, einschließlich Verfahren vor dem Schwurgericht.
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Sexualstraftaten
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Betäubungsmitteldelikten
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Jugendstrafsachen
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Staatsschutzverfahren, auch in Verfahren des Generalbundesanwalts
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Cybercrime, Daten- und IT-Strafrecht
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Verkehrsstrafrecht und Fahrerlaubnissachen
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Insolvenz-, Steuer-, Bank- und Kapitalmarktstrafrecht
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Presse- und Medienstrafrecht
Die Erfahrung aus anspruchsvollen Hauptverhandlungen schärft den Blick für das, worauf es im gesamten Verfahren ankommt: belastbare Tatsachen, präzise Beweisführung und eine Verteidigung, die auch unter Druck trägt.
Gutachten prüfen. Annahmen hinterfragen.
Viele Strafverfahren werden durch Sachverständige geprägt. Das gilt bei medizinischen Fragen, psychologischen Bewertungen, digitalen Daten, toxikologischen Untersuchungen oder wirtschaftlichen Berechnungen. Ein Gutachten ist keine Entscheidung. Es beruht auf einer Fragestellung, bestimmten Tatsachenannahmen, einer Methode und einer Schlussfolgerung. Jede dieser Ebenen muss überprüft werden.Ich arbeite mich in die tatsächlichen und fachlichen Grundlagen eines Falls selbst ein. Nicht, um Gutachter zu ersetzen. Sondern um beurteilen zu können:
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ob die Fragestellung richtig gestellt wurde
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ob die zugrunde gelegten Informationen vollständig sind
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ob Tatsachen und Bewertungen voneinander getrennt werden
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ob Alternativerklärungen berücksichtigt wurden
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ob die Schlussfolgerung wirklich aus den erhobenen Befunden folgt.
Die kritische Auseinandersetzung mit Gutachten kann für die Verteidigung entscheidend sein.
Früh handeln. Nicht vorschnell reagieren.
Eine Durchsuchung, Vorladung oder Anklage erzeugt Handlungsdruck. Gerade dann sind unüberlegte Erklärungen, unkoordinierte Unterlagenherausgaben oder voreilige Einlassungen riskant.
Zunächst wird geklärt:
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Was ist der konkrete Vorwurf?
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Welche Ermittlungsmaßnahmen sind erfolgt?
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Welche Fristen laufen?
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Welche Beweise liegen bereits vor?
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Welche Maßnahmen sind sofort erforderlich?
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Welche persönlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Folgen müssen mitgedacht werden?
Erst dann wird entschieden, ob und in welcher Form eine Verteidigungserklärung sinnvoll ist.
Verteidigung in jeder Verfahrenslage.
Meine Tätigkeit umfasst insbesondere:
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Verteidigung im Ermittlungsverfahren
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Begleitung bei Durchsuchungen von Privatwohnungen und Unternehmen
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Verteidigung bei Untersuchungshaft
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Abwehr und Prüfung von Arrest und Vermögensabschöpfung
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Verteidigung in der Hauptverhandlung
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Berufung und Revision
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Zeugenbeistand
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Begleitung bei internen Untersuchungen und Compliance-Verfahren, soweit die Individualverteidigung betroffen ist.
Strafverteidigung als Handwerk
Mein besonderer Schwerpunkt liegt im Medizin- und Wirtschaftsstrafrecht: bei Vorwürfen gegen Ärzte, Angehörige anderer Heilberufe, Verantwortliche in Praxen, MVZ, Unternehmen und Einrichtungen des Gesundheitswesens. Dort treffen strafrechtliche Vorwürfe häufig auf berufliche Verantwortung, komplexe Dokumentationen, wirtschaftliche Abläufe und fachliche Gutachten. Medizinwirtschaftsstrafrecht ist ein Schnittstellengebiet zwischen Strafrecht, Medizinrecht und weiteren Fachdisziplinen. Diese Spezialisierung bedeutet aber keine Beschränkung auf ein einziges Tätigkeitsfeld. Gute Verteidigung verlangt in jedem Verfahren dasselbe: den Sachverhalt beherrschen, Ermittlungsannahmen prüfen, die Beweise kontrollieren und die Interessen des Mandanten konsequent vertreten.
Nicht vorschnell erklären. Erst den Vorwurf verstehen.
Dann die Verteidigung führen.
