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Akuthilfe Praxisdurchsuchung
 
Ein Notfallplan kann vorbereiten. Verteidigen kann er Sie nicht. 
 

Praxisdurchsuchung

Polizei oder Staatsanwaltschaft

in Ihrer Praxis?

Jetzt ruhig bleiben. Nichts erklären. Verteidiger anrufen. 

Eine Praxisdurchsuchung ist ein Notfall. Sie betrifft nicht nur das Strafverfahren. Patientendaten, Abrechnung, Zulassung, Approbation, Reputation und der laufende Praxusbetrieb können gleichzeitig gefährdet sein. ​ 

Der Notfallplan gibt Ihnen und Ihrem Praxisteam klare Handlungsanweisungen für die ersten Minuten. Er ersetzt im Ernstfall nicht die sofortige anwaltliche Verteidigung.

  • Nicht rechtfertigen.

  • Keine Fragen der Ermittler beantworten. Schweigen. 

  • Keine Passwörter nennen.

  • Nichts unterschreiben.

  • Keine Dokumente freiwillig herausgeben

  • Sofort Verteidiger anrufen.

Soforthilfe 24/7

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Der Notfallplan enthält allgemeine Sofortmaßnahmen für Ärzte und Praxisteams.

Er ersetzt keine Prüfung des konkreten Durchsuchungsbeschlusses, keine individuelle Rechtsberatung und

keine anwaltliche Vertretung gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft.

Matthias Klein. Strafverteidigung für Ärzte. Medizinrecht inklusive. Bundesweite Verteidigung. 

Sofortmaßnahme

Die ersten fünf Minuten entscheiden

Wenn Ermittler vor der Tür stehen, braucht Ihr Team keine juristische Vorlesung, sondern klare Zuständigkeiten und sichere Handlungsanweisungen.

✔  Ruhe bewahren

✔  Praxisleitung informieren.

✔  Durchsuchungsbeschluss aushändigen lassen 

✔  Keine Angaben zur Sache machen.

✔  Keine Einwilligung mit der Maßnahme erklären.

✔ Nichts ungeprüft unterschreiben.

Ermittler nicht behindern, aber nach ✔ Möglichkeit begleiten.

✔ Ablauf, Räume, Fragen dokumentieren.

✔ Sofort Verteidiger anrufen.

Nicht diskutieren. Nicht rechtfertigen. Nicht "kurz erklären".

Kostenloser Download

Der Notfallplan für Ihre Praxis

Ausdrucken. Am Empfang, im Arztzimmer und bei der Praxisleitung hinterlegen. Im Ernstfall führt der Plan Ihr Team Schritt für Schritt durch die Durchsuchung. 

NOTFALLPLAN

Praxisdurchsuchung

Für Ärzte, Zahnärzte. Psychotherapeuten MVZ

Ein Notfallplan kann vorbereiten.

Verteidigen kann er Sie nicht.

Enthalten sind: 

•  Sofortmaßnahmen für die ersten 30 Minuten

•  Rollenplan für Praxisleitung, Empfang, Behandler und IT

•  konkrete Formulierungen für Mitarbeiter

•  Hinweise zu Patientenakten, Gesundheitsdaten und Berufsgeheimnissen

•  Checklisten für Praxissoftware, Server, Datenträger und Mobiltelefone

•  Hinweise zu privaten Wohnräumen und Fahrzeugen

•  Übergabeblatt für Ermittlungsbeamte

•  Durchsuchungsprotokoll

•  Sicherstellungs- und IT-Dokumentationsbogen

•  Maßnahmen zur schnellen Wiederherstellung des Praxisbetriebs

•  Kurzcheckliste zum Aushängen

Warum eine Arztpraxis kein gewöhnliches Unternehmen ist

Hier geht es nicht nur um beschlagnahmte Ordner

In Arztpraxen treffen strafprozessuale Ermittlungen auf besonders sensible Abrechnungs- und Gesundheitsdaten.

Zugleich kann die Mitnahme zentraler Technik die Petientenversorgung und den gesamten Praxisbetrieb beeinträchtigen.

​​​​​Zugriff auf Gesundheitsdaten unbeteiligter Patienten 

Patientenakten

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Auswertung  ganzer Behandlungs- und Abrechnungszeiträume

Abrechnungsdaten 

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Praxisserver

Ausfall von Dokumentation, Terminverwaltung und Abrechnung 

Mobiltelefone

Verlust zentraler Kommunikation- und Authentifizierungswege

Private Geräte

Vermischung beruflicher und persönlicher Daten

Wohnräume / Fahrzeuge

Ausweitung der Maßnahme in den privaten Lebensbereich

Vorsorge

Was vor dem Ernstfall vorbereitet sein sollte

Datensicherheit bedeutet nicht, Informationen vor Ermittlungsbehörden zu verbergen. Gemeint ist ausschließlich eine rechtmäßige Vorsorge, damit Behandlungsdokumentation, Erreichbarkeit und grundlegende persönliche Funktionen nach einem Geräteausfall oder einer Sicherstellung wiederhergestellt werden können.

01

Patientendaten und Praxis-IT 2.0

  • Regelmäßige, verschlüsselte Datensicherungen nach einem dokumentierten Sicherungsplan vorhalten.

  • Mindestens eine Sicherung technisch oder räumlich vom Produktivsystem trennen.

  • Zuständigkeiten für Sicherung, Kontrolle und Wiederherstellung schriftlich festlegen.

  • Die Wiederherstellung aus dem Backup regelmäßig praktisch testen und dokumentieren.

  • Kontaktdaten von IT-Dienstleister, Praxissoftware-Anbieter, Datenschutzbeauftragtem und Telefonanbieter offline hinterlegen.

  • Notfallzugänge und Wiederherstellungsinformationen sicher und unabhängig von einem einzelnen Mobiltelefon verwahren.

  • Vorbereitete Papierformulare für Aufnahme, Termine, Befunde und Behandlungsnotizen bereithalten.

02

Wichtige persönliche Daten 

  • Berufliche Patientendaten nicht auf privaten Endgeräten speichern.

  • Private und berufliche Benutzerkonten, Geräte und Speicherbereiche organisatorisch trennen.

  • Private Kontakte, Kalender, wichtige Dokumente und Fotos verschlüsselt sichern.

  • Wiederherstellungscodes nicht ausschließlich auf dem möglicherweise sichergestellten Mobiltelefon speichern.

  • Notfallkontakte, Gerätekennungen, Vertragsdaten und Sperrnummern offline hinterlegen.

  • Ersatzverfahren für Banking, Kommunikation und Zwei-Faktor-Authentifizierung vorbereiten.

  • Dokumentieren, welche Geräte oder Fahrzeuge ausschließlich von Familienangehörigen oder Dritten genutzt werden.

Wichtig

Nach Beginn einer Durchsuchung dürfen Daten weder gelöscht noch versteckt, verschoben, neu verschlüsselt oder durch Fernzugriff unzugänglich gemacht werden.

Ausweitung der Durchsuchung

Wenn auch Privatwohnung und Fahrzeuge durchsucht werden

Durchsuchungsmaßnahmen können neben der Praxis auch private Wohnräume, Keller, Garagen und Fahrzeuge erfassen. Deshalb sollte die Vorbereitung nicht an der Praxistür enden.

•  Prüfen lassen, welche Anschrift, Räume, Fahrzeuge und Gegenstände der Beschluss tatsächlich erfasst.

•  Klar benennen, welche Zimmer, Geräte, Datenträger oder Fahrzeuge ausschließlich Dritten gehören oder von ihnen genutzt werden.

•  Keine spontanen Erklärungen zu privaten Unterlagen, Konten, Geräten oder Kommunikationsverläufen abgeben.

•  Sicherstellungen privater Ausweise, Bankkarten, Medikamente, Schlüssel oder Arbeitsmittel sofort dokumentieren.

•  Bei Fahrzeugen Fahrzeugpapiere, Schlüssel, Datenträger, eingebaute Systeme und mitgenommene Gegenstände einzeln erfassen.

•  Auch für private Mobiltelefone und Computer ein separates Sicherstellungsverzeichnis führen.

•  Familienangehörige und Mitarbeiter anweisen, keine Vermutungen oder Rechtfertigungen zur Sache abzugeben.

Praxisbetrieb nach der Durchsuchung

So wird Ihre Praxis wieder möglichst schnell wieder handlungsfähig

Eine Datensicherung allein genügt nicht. Entscheidend ist, ob die Praxis ihren Betrieb mit Ersatzgeräten, Dienstleistern und vorbereiteten Übergangsabläufen fortsetzen kann. 

01

Verteidigung koordinieren

Exakt erfassen, welche Geräte, Datenträger und Datenbestände mitgenommen wurden. Dringend benötigte Betriebsmittel priorisieren

03

Ersatzgeräte aktivieren

Vorkonfigurierte Notfall-Notebooks und mobile Ersatz-Telefone, keine privaten gerate für Patientendaten improvisieren

05

Papierbetrieb aktivieren

Aufnahme, Termine, Befunde und Behandlungsnotizen mit vorbereiteten Formularen fortführen

07

Dokumentation nachtragen

Papieraufzeichnungen später vollständig, nachvollziehbar und mit Datum versehen in das reguläre System übertragen

02

Technische Freigabe abstimmen

Während der Durchsuchung keine eigenmächtigen Veränderungen. Wiederherstellung und Ersatzbetrieb abgestimmt beginnen.

04

Telefonie sichern

Rufumleitung, Ersatznummer und alternative Erreichbarkeit für Patienten, Labore, Kooperationspartner

06

Versorgung priorisieren

Akute Behandlungen, Medikamenteninformationen, Laborbefunde und Therapieentscheidungen zuerst absichern

08

Kommunikation steuern

Mitarbeiter, IT, Datenschutz und externe Stellen nur über festgelegte Ansprechpartner koordinieren

Praxistipp:

Testen Sie den Notbetrieb mindestens einmal jährlich praktisch – einschließlich Backup-Wiederherstellung, Ersatzgerät, Rufumleitung und Papierformularen.

Doppelqualifikation

Zwei Fachanwaltschaften. Eine Verteidigungsstrategie

Beim Vorwurf des Abrechnungsbetrugs genügt es nicht, nur die Strafakte zu lesen. Die Verteidigung muss zugleich verstehen, wie medizinische Leistungen erbracht, dokumentiert und abgerechnet werden – und welche berufsrechtlichen und wirtschaftlichen Folgen einzelne Verteidigungsschritte auslösen können.

Strafrecht

Ermittlungsverfahren, Durchsuchung, Beschlagnahme und Verteidigungsstrategie

Medizinrecht

EBM, GOÄ, GOZ, Plausibilität, Wirtschaftlichkeit, KV, Kammer und Approbation. 

Aus einer Hand

Schutz von Praxisbetrieb, Mitarbeitern, Reputation und beruflicher Zukunft

"Ihr Verteidiger sollte die Abrechnung verstehen.

Ihr Medizinrechtler sollte verteidigen können.

Ich kann beides."

Matthias Klein. Strafverteidigung für Ärzte. Medizinrecht inklusive. Bundesweite Verteidigung. 

Nach der Durchsuchung

Die Durchsuchung ist beendet, das Verfahren beginnt jetzt erst. 

•  Gedächtnisprotokolle aller beteiligten Mitarbeiter unverzüglich sichern.

•  Durchsuchungsbeschluss, Niederschriften und sämtliche ausgehändigten Unterlagen vollständig übermitteln.

•  Sichergestellte Geräte, Datenträger, Akten und Zugangsmittel mit dem eigenen Protokoll abgleichen.

•  Widersprüche, Einwilligungen und Angaben der Ermittler möglichst genau dokumentieren.

•  Keine internen Aufklärungsgespräche oder Befragungen ohne abgestimmte Verteidigungsstrategie führen.

•  Keine Aussagen mit Mitarbeitern, Patienten oder Abrechnungsstellen abstimmen.

•  Externe Kommunikation und Reaktionen gegenüber KV, Kammer, Behörden oder Medien zentral steuern.

•  Medizinrechtliche, datenschutzrechtliche und betriebliche Folgeverfahren frühzeitig mitdenken.

Lassen Sie die Ermittler nicht die Strategie bestimmen. 

Je früher die Verteidigung eingebunden wird, desto eher können Durchsuchung, Datenauswertung, Praxisbetrieb und medizinrechtliche Folgen in einer einheitlichen Strategie bearbeitet werden.

Matthias Klein. Strafverteidigung für Ärzte. Medizinrecht inklusive. Bundesweite Verteidigung. 

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