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Beistand für Zeugen

"Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat verfolgt zu werden."

(§ 55 Abs. 1 StPO)

Ich berate und begleite Zeugen in allen Situationen. In Ermittlungsverfahren, vor Gericht und bei unterehmensninternen Untersuchungen. Zeugen sind in Strafverfahren besonderen Belastungen ausgesetzt. Und nicht selten bestehen Interessenskonflikte. Zeugen sollen unbeeinflusst und wahrheitsgemäß aussagen. Aber: Diesem Grundsatz stehen die Rechte des Zeugen diametral gegenüber. Oft kennt der Zeuge seine Rechte gar nicht, versteht die Belehrung nicht oder er ist so angespannt, dass er seine Rechte nicht wahrnehmen kann. 

 

Was muss ich sagen? Was darf ich sagen? Könnte ich mich durch das, was ich sagen muss, selbst belasten? Muss durch eine wahrheitsgemäße Aussage mir nahe stehende Personen belasten? Werde ich am Ende selbst strafrechtlich verfolgt?

 

Hier hilft der Zeugenbeistand. 

Ingo Bott schreibt dazu in einem lesenswerten Aufsatz in der StraFO 2018, 410 ff: 

 

„Zeugen eint erfahrungsgemäß ein gehöriger Grad an Verunsicherung. Auf der einen Seite geht es, grundsätzlich alternativlos, darum, staatsbürgerliche Pflichten wahrzunehmen, zur Wahrheitsfindung und zur Sachverhaltsaufklärung beizutragen. Auf der anderen Seite ist ein Zeuge oft genug durch das Auftreten der staatlichen Organe beunruhigt und/oder hat die Befürchtung, vielleicht sogar selbst ins Visier der Strafverfolgung zu geraten. Es bedarf daher der rechtlichen Einordnung, welche Pflichten, aber auch welche Rechte der Zeuge im Einzelnen hat. Vor allem anderen gilt dabei, dass der Zeuge nicht nur stumpf-mechanisches Mittel zur Sachaufklärung ist, sondern eigene, berechtigte Anliegen hat, die es zu wahren gilt. Das zu tun ist ureigene Aufgabe des anwaltlichen Zeugenbeistandes. Aufgrund ihrer Erfahrung bei der Vertretung von Individualinteressen im Strafverfahren kommen dafür vor allem sonst „klassisch“ tätige Strafverteidiger in Betracht.“

Als Zeugenbeistand stehe ich Ihnen bei Ihrer Vernehmung als Zeuge uneingeschränkt zur Seite. Egal ob bei der Kriminalpolizei, der Staatsanwaltschaft, vor Gericht oder bei Vernehmungen im Rahmen von internen Ermittlungen. Sie müssen da nicht alleine hin. Ich gehe mit Ihnen und weiche nicht von Ihrer Seite. Sie können mich jederzeit fragen, wenn Sie sich unsicher sind. Und ich werde darauf achten, dass Sie nichts sagen, wodurch Sie sich selbst in die Gefahr bringen würden, strafrechtlich verfolgt zu werden. 

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„schnell erreichbar, kurze Reaktionszeiten“

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