Der Mandant.

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"Selbst wenn der Verteidiger die personifizierte Antithese zum Rechtsstaat verteidigt, so verteidigt er stets den Rechtsstaat, denn die Motivation dieser Verteidigung ist nicht einzelfallbezogen, sondern rechtsstaatsbezogen.“
(Gerhard Jungfer)
Zum Verhältnis zwischen Mandant und Verteidiger schreibt Johann Schwenn in der ZEIT vom 31.07.2014:
"Der Mandant schuldet dem Verteidiger die Vergütung, und wenn der nur Pflichtverteidiger ist, nicht einmal die. Der Verteidiger schuldet seinem Mandanten Ehrlichkeit, Fürsorge, Rechtskenntnis und Fleiß bis zur Bereitschaft, die Nacht zum Tage zu machen, wenn der Fall das erfordert. Außerdem Mut, aber keinen Leichtsinn, Schutz vor den Medien und Gelassenheit gegenüber ihm selbst geltenden Angriffen - nur eines nicht: Gehorsam. Verlangt der Mandant etwa, dem Vorwurf einer Vergewaltigung mit dem Herabsetzen des Opfers (zum Beispiel wegen dessen vom Üblichen abweichenden Sexualverhaltens) zu begegnen, wird der Verteidiger das ablehnen."
"Der Mandant kann dem Verteidiger nicht vorschreiben, wie er die Verteidigung zu führen hat. Und Konkurrenz sollte er seinem Verteidiger auch nicht machen, also keine eigenen Anträge oder Fragen an Zeugen oder Sachverständige stellen, oder Anordnungen des Vorsitzenden beanstanden. Was zu seiner Verteidigung geboten ist und was ihr schadet, hängt oft von Rechtsfragen ab, auf die der Verteidiger die Antwort wissen sollte. Der Mandant aber kennt sie nicht.
Auf das eigene Wahrnehmen von Rechten zu verzichten und sich ganz auf den Verteidiger zu verlassen darf dem Angeklagten aber nur zugemutet werden, wenn er dem Verteidiger auch zutraut, dass er für das beste Ergebnis kämpfen wird.
Und dem Verteidiger darf ein Mandant nur zugemutet werden, wenn klar ist, dass der von ihm nichts erwarten wird, was die Rechtsordnung nicht hergibt. Ob darüber Einigkeit besteht, muss der Verteidiger vor der Annahme des Mandats so gründlich klären, dass die Verteidigung auch spätere Rückschläge übersteht."
Lesen Sie hier weiter, wie ich bei Mandaten zur Strafverteidigung vorgehe.