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Pro-Bono-Rechtsberatung
Der lateinische Begriff „pro bono“ bezeichnet die unentgeltliche Weitergabe von beruflicher Expertise für das Gemeinwohl. Für Pro Bono-Mandate geltend die gleichen Sorgfalts-, Vertraulichkeits- und Qualitätspflichten wie in der Beratung von kommerziellen Mandaten. Ich berate in Einzelfällen Non-Profit-Organisationen pro bono im Strafrecht und Medizinrecht.
Aktuelle Projekte:
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