Falschbeschuldigung in der Trennung: Gewaltvorwürfe als Mittel zum Zweck
Aktualisiert: 29. Aug.
Eine #Trennung ist oft emotional. Sie kann aber auch schnell juristisch eskalieren. Besonders hart trifft es # Väter, wenn plötzlich schwere Vorwürfe im Raum stehen: häusliche #Gewalt sexuelle Übergriffe, #Vergewaltigung oder sogar sexueller #Missbrauch des eigenen Kindes. Solche Vorwürfe müssen immer ernst genommen und sorgfältig aufgeklärt werden. Das gilt ohne jede Einschränkung. Doch ebenso gilt: Wer einen Vorwurf bewusst falsch erhebt, kann das Leben des anderen Elternteils massiv beschädigen. Und kann sich selbst strafbar machen.
Der Vorwurf kommt oft kurz vor dem Gerichtstermin
Ein typisches Szenario: Die Trennung ist frisch. Es geht um die #Kinder. Der Vater möchte regelmäßigen #Umgang. Vielleicht beantragt er ein #Wechselmodell. Vielleicht streitet die Familie über #Unterhalt, die Ehewohnung oder die #elterlicheSorge. Dann folgt eine #Strafanzeige. Davon erfahren Väter oft erst, wenn die Polizei vor der Tür steht. Die Wohnung wird durchsucht, Beweise gesichert. Plötzlich heißt es, der Vater habe die Mutter geschlagen. Oder er habe sie zum Sex gezwungen. In besonders belastenden Fällen wird behauptet, er habe sich dem Kind gegenüber sexuell übergriffig verhalten. In einem Fall offenbarte die Partnerin kriminelle Aktivitäten des Vaters im #Darknet. Die einstige Geliebte wurde zum #Kronzeugin der Anklage.
Die Folgen können sofort spürbar sein:
· #Umgangskontakte werden ausgesetzt oder nur noch begleitet ermöglicht.
· Das #Jugendamt wird eingeschaltet.
· Ein #Gewaltschutzverfahren droht.
· Die Polizei ermittelt.
· Das berufliche und private Umfeld erfährt vom Verdacht.
· Der Vater gerät im Familienverfahren unter erheblichen Druck.
Ein solcher Verdacht kann sich damit auf #ElterlicheSorge, #Umgang und auch auf die wirtschaftliche Auseinandersetzung der Trennung auswirken. In meiner strafrechtlichen Praxis als Verteidiger gibt es immer wieder Konstellationen, in denen Missbrauchsverdächtigungen zur Durchsetzung von Alleinsorge, Umgangsausschluss oder begleitetem Umgang eingesetzt werden. Doch oft erweisen sich Behauptungen als unzutreffend. Im Familienverfahren können sie dann zum Bumerang werden.
Ein Verdacht ist kein Beweis
Gerade bei schweren Sexualdelikten ist die Lage oft besonders schwierig. Häufig steht Aussage gegen Aussage. Das bedeutet nicht, dass einem Vorwurf nicht geglaubt werden darf. Es bedeutet aber auch nicht, dass der Vorwurf ohne kritische Prüfung als erwiesen gilt.
Der Bundesgerichtshof verlangt bei einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation eine besonders sorgfältige Beweiswürdigung. Das Gericht muss die belastende Aussage nachvollziehbar prüfen und Widersprüche, Entstehungsgeschichte sowie mögliche Belastungsmotive in den Blick nehmen.
Für Betroffene ist das entscheidend: Schweigen Sie! Erklären Sie nichts vorschnell zur Sache, streiten Sie nichts ab. Alles, was Sie jetzt sagen, kann und wird gegen Sie verwendet werden. Denn die Polizei wird Ihnen nicht genau sagen, was man Ihnen vorwirft, sondern Fangfragen stellen. Sie haben das Recht auf einen Anwalt. Dieser nimmt sofort Akteneinsicht und erfährt alles, was gegen Sie vorliegt. und welche Beweismittel tatsächlich vorhanden sind.
Wenn der Umgang mit den Kindern plötzlich blockiert wird
Ein Missbrauchs- oder Gewaltvorwurf kann den Kontakt zwischen Vater und Kind sehr schnell belasten. Trotzdem darf der Umgang nicht dauerhaft allein aufgrund eines unaufgeklärten Konflikts entzogen werden.
Die Rechtsprechung hat hervorgehoben, dass ein längerfristiger oder dauerhafter Umgangsausschluss ein schwerwiegender Eingriff in das durch Art. 6 Abs. 2 GG geschützte Elternrecht ist. Ein solcher Ausschluss kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn andernfalls das Kindeswohl gefährdet wäre. Das Familiengericht muss nach einer tragfähigen, kindeswohlorientierten Lösung suchen. Ein bloßer Elternkonflikt darf nicht automatisch zur endgültigen Entfremdung führen.
Die falsche Anzeige kann selbst strafbar sein
Wer bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder einer anderen zuständigen Stelle wider besseres Wissen behauptet, eine andere Person habe eine Straftat begangen, kann sich wegen falscher Verdächtigung strafbar machen. § 164 StGB sieht dafür grundsätzlich Geldstrafe oder Freiheitsstrafe vor.
Auch das bewusste Vortäuschen einer Straftat kann strafbar sein. § 145d StGB betrifft insbesondere die Situation, dass gegenüber einer Behörde wider besseres Wissen behauptet wird, eine rechtswidrige Tat sei begangen worden.
Gegenanzeige: Warum Geduld wichtig sein kann
Viele Betroffene möchten sofort zurückschlagen und ihrerseits Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung erstatten. Das kann richtig sein. Es muss aber strategisch sauber vorbereitet werden.
Der Grund: Solange wegen des ursprünglichen Gewalt- oder Sexualvorwurfs noch ermittelt wird, soll nach § 154e StPO von einer öffentlichen Klage wegen falscher Verdächtigung grundsätzlich abgesehen werden. Eine bereits erhobene Klage ist in dieser Phase einzustellen. Das Gesetz will vermeiden, dass die Prüfung des ursprünglichen Vorwurfs durch ein paralleles Verfahren überlagert wird. Eine Gegenanzeige ist deshalb kein Ersatz für eine konsequente Verteidigung im Ausgangsverfahren. Zuerst muss der ursprüngliche Vorwurf sachlich aufgearbeitet werden.
Unwahre Vorwürfe können auch beim Unterhalt Folgen haben
Bewusst falsche und hartnäckig erhobene schwere Vorwürfe können nicht nur strafrechtliche Folgen auslösen. Sie können im Einzelfall auch unterhaltsrechtlich relevant werden.
Derr unwahre und beharrliche Vorwurf des sexuellen Kindesmissbrauchs kann nach der Rechtsprechung zur vollständigen Verwirkung eines Ehegattenunterhaltsanspruchs führen kann. Maßgeblich ist stets der konkrete Einzelfall. Entscheidend ist insbesondere, ob ein schwerwiegendes Fehlverhalten gegenüber dem Unterhaltspflichtigen vorliegt.
Was Sie als betroffener Vater jetzt tun sollten
Wenn gegen Sie ein Gewalt- oder Sexualvorwurf erhoben wird, zählt vor allem eines: Keine Panik. Keine Schnellschüsse. Kein Kontakt zur Anzeigeerstatterin, um den Vorwurf „zu klären“. Keine Aussage bei der Polizei.
Sinnvoll sind insbesondere diese Schritte:
Sofort anwaltliche Hilfe organisieren. Strafverfahren und Familienverfahren müssen aufeinander abgestimmt geführt werden. Rufen Sie mich sofort an.
Keine spontane Aussage bei Polizei oder Jugendamt zur strafrechtlichen Sache. Erst Akteneinsicht schafft eine belastbare Grundlage.
Kommunikation sichern. Nachrichten, E-Mails, Videos, Kalenderdaten, Übergabeprotokolle und mögliche Zeugenkontakte können später wichtig sein.
Nicht provozieren lassen. Beleidigungen, Drohungen oder emotionale Nachrichten können im Verfahren gegen Sie verwendet werden und verschlechtern Ihre Position.
Umgang aktiv und kindesbezogen verfolgen. Nicht die Auseinandersetzung mit dem anderen Elternteil steht im Vordergrund. Entscheidend ist die Beziehung zum Kind.
Familiengericht und Strafverteidigung koordinieren. Ein unbedachter Vortrag im Sorge- oder Umgangsverfahren kann Auswirkungen auf das Strafverfahren haben – und umgekehrt.
Schutz für echte Opfer – Fairness für zu Unrecht Beschuldigte
Bei Gewalt und Sexualdelikten darf niemand wegsehen. Echte Opfer brauchen Schutz, Unterstützung und ein Verfahren, das ihre Aussagen ernst nimmt. Genauso braucht ein rechtsstaatliches Verfahren aber Fairness für Beschuldigte. Gerade bei Trennung und Scheidung darf aber ein schwerer Vorwurf nicht zur bloßen Verhandlungsmasse werden. Der Schutz von Kindern und Betroffenen setzt sorgfältige Aufklärung voraus. Nicht Vorverurteilung. Nicht taktische Eskalation. Wenn sich ein Vorwurf als bewusst unwahr erweist, sind die Folgen für alle Beteiligten gravierend: für den beschuldigten Vater, für das Kind und auch für die Person, die den Vorwurf erhoben hat. Das Familienrecht und das Strafrecht greifen hier eng ineinander. Deshalb braucht es frühzeitig eine klare, ruhige und strategische Verteidigung.
Rufen Sie mich jetzt an. 0721 15101010 oder im Notfall: 0151 5674 0000. Ich helfe Ihnen diskret und und verteidige Sie interdisziplinär zusammen mit renommierten Familienrechtlern.


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