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Cum-Ex: Steuerhinterziehung? Gewerbsmäßiger Bandenbetrug?


Das OLG Frank­furt/M hat Tat­vor­wür­fe gegen einen Draht­zie­her so­ge­nann­ter "Cum-/Ex"-Ge­schäf­te nicht nur als Steu­er­hin­ter­zie­hung, son­dern zusätzlich als ge­werbs­mä­ßi­gen Ban­den­be­trug ge­wer­tet.






Das OLG Frank­furt am Main (Beschluss vom 09.03.2021 - 2 Ws 132/20) hat Tat­vor­wür­fe gegen einen Draht­zie­her so­ge­nann­ter "Cum-/Ex"-Ge­schäf­te nicht nur als Steu­er­hin­ter­zie­hung, son­dern zusätzlich als ge­werbs­mä­ßi­gen Ban­den­be­trug ge­wer­tet. Das gibt der Staatsanwaltschaft Rückenwind, die Ermittlungen erheblich auszuweiten und den Kreis der Beschuldigten zu erweitern. Zwischenzeitlich wird auch gegen Mitarbeiter im mittleren und unteren Management von Banken und Finanzdienstleistern sowie gegen Mitarbeiter von Rechtsabteilungen, Compliance-Beauftragte und beratende Rechtsanwälte bzw. Steuerberater ermittelt.


Für Betroffene ist die bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens eine persönliche Katastrophe. Der gegen sie oft völlig pauschal erhobene Vorwurf, durch ihre Arbeit Teil einer kriminellen Bande gewesen zu sein und sich wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall strafbar gemacht zu haben, wiegt schwer. Schlimmstenfalls droht eine mehrjährige Freiheitsstrafe.


Betroffene erfahren oft erst durch ein kurzes Schreiben der Staatsanwaltschaft davon, dass auch gegen sie im CUM-EX-Verfahren ermittelt wird. Die eigentlichen Vorwürfe werden darin bewusst pauschal und allgemein gehalten.


Wer von Ermittlungen betroffen ist, sollte sich nicht an die Staatsanwaltschaft wenden, sondern von seinem Schweigerecht Gebrauch machen. Und sofort einen Strafverteidiger beauftragen, der Erfahrung in der Verteidigung in komplexen Wirtschaftsstrafsachen hat. Der Strafverteidiger muss in der Lage sein, den komplexen Sachverhalt der CUM-EX-Verfahren nicht nur zu verstehen, sondern die oft nur ganz pauschal erhobenen Vorwürfe der Ermittler auf die ganz konkrete Rolle des Mandanten herunter zu brechen, Verantwortungsbereiche innerhalb des Unternehmens abzugrenzen und die konkret gegen seinen Mandanten vorliegenden Beweise zu prüfen. Das nimmt viel Zeit in Anspruch, manche Akten haben einen Umfang von weit mehr als 60000 Aktenseiten. Tendenz steigend.


Die Kosten für eine qualifizierte Strafverteidigung in diesem schwierigen Komplex übernehmen in der Regel die D&O-Versicherer der betroffenen Unternehmen. Die freie Anwaltswahl für die Betroffenen wird dadurch nicht eingeschränkt. Wählen Sie also den Anwalt, dem Sie vertrauen. Der alles für Sie tut und Sie nicht im Stich lässt.


Ich führe Mandate im CUM-EX-Komplex und bin daher in die komplexe Materie bereits eingearbeitet. Ein entscheidender Vorteil für Mandanten. Ich prüfe die gegen Sie erhobenen Vorwürfe und Beweise ganz genau und decke Lücken in der Beweiskette der Ermittler schonungslos auf. Bestenfalls kann ich so eine geräuschlose Erledigung des Ermittlungsverfahren erreichen, ohne dass es zur Anklage kommt.


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