Abrechnungsbetrug bei Ärzten: Wenn Plausibilitätsprüfung, Regress und Ermittlungsverfahren zusammentreffen
Blogbeitrag für Ärztinnen und Ärzte | Stand: August 2026
Eine Auffälligkeit in der Abrechnung ist kein Beweis für Betrug. Sie kann aber den Beginn eines Verfahrens markieren, in dem es gleichzeitig um Honorar, Strafrecht, Zulassung, Approbation und die wirtschaftliche Stabilität der Praxis geht. |
Abrechnungsprüfung ist nicht gleich Strafbarkeit
Vertragsärztliche Abrechnung folgt einem dichten Regelwerk. Leistungsinhalt, Dokumentation, persönliche Leistungserbringung, Delegation, Zeitvorgaben, Kodierung, Sachkosten und technische Vorgaben greifen ineinander. Auffälligkeiten in Zeitprofilen, Fallzahlen oder Leistungskombinationen können Prüfungen auslösen. Die KBV weist darauf hin, dass Wirtschaftlichkeitsprüfungen regional unterschiedlich ausgestaltet sind und Aufgreifkriterien, Prüfarten und Ablauf in regionalen Vereinbarungen geregelt werden.
Aus einer Plausibilitäts- oder Wirtschaftlichkeitsprüfung folgt nicht automatisch, dass eine Leistung nicht erbracht wurde oder ein vorsätzliches Täuschungsverhalten vorliegt. Entscheidend ist die konkrete Abrechnungsposition: Was wurde tatsächlich geleistet? Welche Anforderungen galten? Welche Dokumentation, Termin- und Personaldaten erklären den Ablauf? Und wer war für Abrechnung, Organisation und Kontrolle verantwortlich?
Aktuell relevant: neue Vergütungsregeln und technisch verdichtete Abrechnung
Die Abrechnungspraxis bleibt in Bewegung. Für 2026 gelten unter anderem aktualisierte Hybrid-DRG-Vorgaben; zugleich veröffentlicht die KBV fortlaufend technische Prüfvorgaben und Schlüsseltabellen. Solche Änderungen erhöhen den Anpassungsdruck in Praxissoftware, Dokumentation und internen Abläufen. Ein Fehler im Umstellungsprozess ist nicht ohne Weiteres ein strafrechtlicher Vorwurf. Wird aus einer Unstimmigkeit jedoch vorschnell auf Vorsatz geschlossen, muss die Verteidigung die tatsächlichen und regelungsbezogenen Hintergründe früh sichern.
Auch bei wirtschaftlich belastenden Prüfungen gilt: Regress, sachlich-rechnerische Berichtigung und strafrechtlicher Betrugsvorwurf sind unterschiedliche Fragen. Sie dürfen nicht schematisch gleichgesetzt werden.
Behandlungsvorwurf, Dokumentation und Abrechnung: mehrere Verfahren können parallel laufen
In medizinischen Strafverfahren steht selten nur eine Ziffer im Raum. Ein Patientenvorwurf kann eine Überprüfung der Behandlung, der Aufklärung und der Dokumentation auslösen. Parallel können Abrechnungsfragen, berufsrechtliche Themen oder Rückfragen von KV und Krankenkassen entstehen.
Gerade dann reicht es nicht, einzelne Schriftsätze isoliert zu beantworten. Eine Einlassung im Strafverfahren kann Auswirkungen auf das berufsrechtliche Verfahren haben. Eine Erklärung gegenüber einem Kostenträger kann später Teil der Ermittlungsakte werden. Die Strategie muss deshalb den gesamten Sachverhalt erfassen – nicht nur einen einzelnen Brief oder eine einzelne Prüfungsmitteilung.
Was bei Durchsuchung, Vorladung oder Prüfungsanfrage zählt
Eine Durchsuchung trifft die Praxis im laufenden Betrieb. Häufig werden digitale Daten, Praxissoftware, Abrechnungsunterlagen, Patientendokumentation, Mobiltelefone oder Kommunikationsdaten gesichert. Jetzt entsteht schnell eine Aktenlage, die sich später nur schwer korrigieren lässt.
Effektive Strafverteidigung beginnt, bevor sich ein Vorwurf in der Ermittlungsakte verfestigt. Das bedeutet: keine vorschnelle Erklärung zur Sache, keine unkoordinierte interne Kommunikation und keine freiwillige Herausgabe zusätzlicher Unterlagen ohne Einordnung des Vorgangs. Zunächst muss geklärt werden, was konkret vorgeworfen wird, welche Daten betroffen sind und welche Folgeverfahren drohen.
Warum die Doppelqualifikation entscheidend sein kann
Bei Ärztinnen und Ärzten kann ein Abrechnungsvorwurf mehrere Ebenen gleichzeitig berühren: Strafverfahren, KV-Prüfung, Honorarrückforderung, Berufsrecht sowie Risiken für Zulassung oder Approbation. Wer nur die strafrechtliche Akte liest, übersieht möglicherweise den praktischen Druck auf die Berufsausübung. Wer nur die Abrechnung betrachtet, unterschätzt möglicherweise die strafrechtliche Dynamik.
Eine wirksame Verteidigung verbindet deshalb Strafrecht und Medizinrecht: Sie prüft Beweise und Vorsatz, aber auch Leistungsregelungen, Praxisorganisation, Dokumentation, Zulassung und die wirtschaftlichen Folgen für die Praxis.
Wenn Staatsanwaltschaft, Polizei, Kostenträger oder Prüfstelle Fragen zu Ihrer Abrechnung stellen, entscheidet der erste Schritt mit über den weiteren Verlauf.
Sie sind Arzt oder Ärztin und haben eine Vorladung erhalten, eine Durchsuchung erlebt oder eine Prüfungsanfrage zur Abrechnung bekommen? Rufen Sie an, bevor Sie sich äußern oder Unterlagen herausgeben: 0721 1510 1010. |
Matthias Klein ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Medizinrecht. Er verbindet die strafrechtliche Verteidigung mit dem Blick auf berufsrechtliche, zulassungsrechtliche und wirtschaftliche Folgen. Persönlich. Diskret. Konsequent.
Weiterführende Quellen
· KBV: Wirtschaftlichkeitsprüfungen – Überblick der KBV zu Aufgreifkriterien, Prüfarten und regionalen Unterschieden.
· KBV: Prüfassistent / KVDT-Prüfmodul 2026 – Aktuelle technische Prüfmodule für Abrechnungsdateien.
· KBV: Hybrid-DRG 2026 – Informationen zur endgültigen Höhe der sektorengleichen Fallpauschalen für 2026.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.


Kommentare