Fachanwalt für Strafrecht


"Alles, was der Verteidiger sagt, muss wahr sein.
Er darf aber nicht alles sagen, was wahr ist."
Als Beschuldigter haben das Recht, sich jederzeit und in jeder Lage des Verfahrens eines Anwalts zu bedienen. Erfolg im Strafrecht beginnt mit der Wahl des richtigen Anwalts.
Doch was macht einen guten Strafverteidiger aus? Nur die Berechtigung zu Führung des Titels eines "Fachanwalt für Strafrecht" alleine reicht nicht. Ein guter Strafverteidiger muss viel mehr können. Er muss Fingerspitzengefühl haben. Er muss herausfinden, ob das, was der Zeuge gesehen oder gehört haben will, der Wirklichkeit entspricht oder nur ein Fantasiegebilde ist. Ein guter Strafverteidiger muss in der Lage sein, zu “durchfühlen”, warum der Zeuge bei der Polizei einmal so, vor Gericht aber anders ausgesagt hat. Er muss von der Justiz in Auftrag gegebene Gutachten haarklein sezieren, Widersprüche aufzudecken und Zweifel zu säen. Von dieser Fähigkeit zur Analyse hängt nicht selten der Ausgang des Verfahrens ab.
Gerade bei der Befragung von Zeugen und Gutachtern zeigt sich, was ein Verteidiger wirklich kann. Eine einzige Frage an einen Zeugen, ein kurzer, geschickt formulierter Antrag kann wichtiger sein, als ruheloses Agieren vor Gericht. Weniger ist also manchmal mehr. Dies gilt insbesondere bei der Befragung von Belastungszeugen. Der Verteidiger muss herausfinden, ob ein Mensch sich mutmaßlich in einer Situation, wie sie der Zeuge gerade dargestellt hat, so benimmt, wie der Zeuge behauptet. Die Kunst dabei ist, den Zeugen nicht erkennen zu lassen, wohin die Reise geht. Denn nur so kann der Verteidiger erwarten, auch von einem böswilligen Zeugen Antworten zu bekommen, die die Darstellung, die dieser Zeuge gegeben hat, innerlich unwahrscheinlich machen.
Ein guter Strafverteidiger steht ausschließlich auf der Seite seines Mandanten. Und das mit Recht. Denn alles, was einem Beschuldigten vorgeworfen wird, muss nach den Regeln des Strafprozessrechts und des Verfassungsrechts ermittelt und bewiesen werden. Nicht der Beschuldigte muss seine Unschuld beweisen, sondern der Staat seine Schuld. Ein Verteidiger ist Vertrauter des Beschuldigten. Er darf zwar für den Beschuldigten nicht lügen. Aber er darf nicht alles sagen, was der Beschuldigte ihm anvertraut.
Ein guter Strafverteidiger muss konfliktfähig sein. Sein Beruf verträgt keine Selbstzweifel. Das Schlimmste ist, wenn sich ein Anwalt unter Druck setzen lassen und sein Selbstbewusstsein verliert.
Auch dann, wenn vor Gericht rauer Gegenwind herrscht, muss er die Interessen seiner Mandanten mit Biss und Schlagfertigkeit im richtigen Moment durchsetzen. Dies reicht bis an die Grenze des rechtlich Zulässigen: Alles, was ein Verteidiger sagt, muss zwar wahr sein. Er darf aber nicht alles sagen, was wahr ist.
Ein guter Strafverteidiger muss viel mehr können, als Recht und Gesetz. Er muss Prozesse verstehen, die im menschlichen Gehirn ablaufen, das eine Entscheidung treffen soll. Den Kampf ums Recht muss er am Ende noch nicht einmal gewinnen: Es reicht, wenn dem Richter Zweifel kommen. Dann muss er freisprechen. Ein guter Strafverteidiger muss muss daher die Mittel der modernen Psychologie beherrschen und einsetzen. Verteidigung ist Kommunikation. Nur wer die Psychologie der Kommunikation beherrscht, kann effektiv verteidigen. Verteidigung ist parteilich. Verteidiger sind ausschließlich den Interessen des Mandanten verpflichtet. Und diese Interessen müssen in den Kopf des Richters gelangen. Es ist Aufgabe moderner Strafverteidigung, dem Richter nicht nur die eigene Sicht zu präsentieren, sondern den Prozess der richterlichen Urteilsbildung nachzuvollziehen und zu beeinflussen.
Wenn Sie mehr erfahren wollen, was moderne Strafverteidigung heute bewirken kann und was dies mit Psychologie zu tun hat, lesen Sie meinen Fachbeitrag, den Sie hier als PDF herunterladen können.
Im Strafrecht berate und verteidige ich insbesondere zu folgenden strafrechtlichen Gebieten:
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Allgemeines Strafrecht, insbesondere Sexualstrafrecht
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Arztstrafrecht, Medizinstrafrecht, Pharmastrafrecht, Arzneimittelstrafrecht
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Arbeitsstrafrecht , insbesondere für den Gesundheitssektor
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Bank- und Kapitalmarktstrafrecht, insbesondere Geldwäsche
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Betäubungsmittelstrafrecht
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Berufsgerichtliche Verfahren sowie Disziplinarverfahren gegen Ärzte
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Cybercrime und Datenkriminalität, IT-Strafrecht
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Compliance-Untersuchungen im Gesundheitssektor, Individualverteidigung
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Presse- und Medienstrafrecht
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Wirtschaftsstrafrecht, insbesondere im Finanz- und Gesundheitssektor
Zudem bin ich auf folgenden strafrechtlichen Spezialgebieten tätig:
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Arrest und Vermögensabschöpfung
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Durchsuchung
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Compliance und interne Untersuchungen, Unternehmensverteidigung
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Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren
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Untersuchungshaft
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Berufung und Revision