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Fachanwalt für Medizinrecht
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Matthias Klein | KLEIN. Rechtsanwalt | Strafverteidiger

Der erste Schritt zum Erfolg: 

Ich arbeite Ihren Fall so genau auf, dass das Versicherungen, Staatsanwaltschaften und Richter in der Lage sind, die Kernpunkte schnell zu erfassen. Darauf kommt es an. Man muss dem Gericht zeigen, in welche Richtung es weitere Ermittlungen anstellen muss. 

 

Als Fachanwalt für Medizinrecht bin ich auf das Arzthaftungsrecht und die Regulierung von schweren und schwersten Personenschäden spezialisiert. Von meiner Expertise profitieren auch menschen, die durch Unfall oder Straftat einen Personenschaden erlitten haben und Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend machen und durchsetzen wollen.

Das Arzthaftungsrecht ist eine Spezialmaterie innerhalb des Medizinrechts. Man muss die Rechtsprechung der Obergerichte und des Bundesgerichtshofs in Arzthaftungssachen studieren, um einen Fall richtig einordnen zu können. In Deutschland gibt es keine Meldepflicht von Behandlungsfehlern. Auch wenn Ärzte eigene Fehler sofort  ihrer Versicherung melden müssen, kommt der Fall nach außen erst dann ins Rollen, wenn der Patient oder seine Angehörigen Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz geltend macht. Dies ist für Laien sehr schwierig, da es medizinischer und juristischer Fachkenntnisse und jahrelanger Erfahrung bedarf, um Fehler nicht nur zu behaupten, sondern gerichtsfest zu beweisen und den Schaden der Höhe nach zu berechnen. Meinen Mandanten kommt dabei unmittelbar zu gute, dass den Gegner bestens kenne: Als Teil eines Spezialistenteams einer großen Kanzlei, in der ich früher tätig war, habe ich jahrelang für die andere Seite gearbeitet: Unsere Auftraggeber im Bereich Arzthaftung waren damals Ärzte, Kliniken und deren Versicherungen. Ich weiß daher genau, mit welchen Tricks Versicherungen versuchen, schwerste Schäden klein zu rechnen und die Regulierung hinauszuschieben. Zudem können Ärzte und Klinken meist auf eine Vielzahl spezialisierter Juristen zurückgreifen, die im Auftrag der Berufshaftpflichtversicherer versuchen, Schadenersatzansprüche der Patienten abzuwehren oder herunter zu rechnen. Patienten sind hingegen nicht nur medizinische, sondern auch juristische Laien und haben ganz klar eine schwächere Position. Diese stärke ich durch meine Erfahrung und mein Fachwissen. Ich kämpfe für meine Mandanten auf Augenhöhe mit spezialisierten KollegInnen auf der Gegenseite um die optimale Regulierung eingetretener Schäden. 

Als Fachanwalt für Medizinrecht Ärzte, Kliniken und Patienten zu folgenden Themen: 

 

  • Allgemeine Haftungsrecht im Gesundheitssektor

  • Arzthaftungsrecht

  • Apothekenrecht

  • Approbationsrecht

  • Arzneimittelrecht

  • Arztstrafrecht

  • Aufklärungsfehler

  • Ärztliche Kooperationen, insbesondere bei Erwerb und Verkauf von Praxen

  • Behandlungsfehler 

  • Befunderhebungsfehler

  • Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere Vertretung und Verteidigung in berufsgerichtlichen Ermittlungsverfahren

  • Compliance im Gesundheitssektor

  • Diagnosefehler

  • Disziplinarrecht

  • Krankenhaushaftung

  • Niederlassung als Vertragsarzt

  • Medizinschäden, insbesondere Personenschäden nach medizinischen Behandlungen und Therapien

  • Medizinstrafrecht

  • Organisationsmängel

  • Patientendokumentation

  • Schadenersatz

  • Schmerzensgeld

  • Strafrechtliche Nebenfolgen von Ermittlungs- und Strafverfahren

  • Unternehmensinterne Untersuchungen (Individualverteidigung beschuldigter Mitarbeiter, Geschäftsführer, Ärztlicher und Kaufmännischer Direktoren, Verwaltungsdirektoren)

  • Vertragsarztrecht 

  • Zulassungsrecht

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„Exzellenter Anwalt mit tiefer Branchenkenntnis im Gesundheitssektor“

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