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Was kostet effektive Strafverteidigung oder:
Was ist Ihnen Ihre persönliche Freiheit wert? 

Mit der Beauftragung eines erfahrenen Strafverteidigers investieren Sie in Ihre persönliche Freiheit. Oder in die Ihres Angehörigen oder Freundes. Fragen Sie sich, was Ihnen das wert ist. Die Kosten für effektive Strafverteidigung werden sich dann schnell relativieren, zumal ich den entstehenden Aufwand völlig transparent gestalte. 

Wenn Sie mir Mandat erteilen, vereinbare mit Ihnen eine Zeitvergütung und eine pauschale Mindestvergütung. 

 

  • Die Zeitvergütung entspricht der Abrechnung nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand. Der Aufwand hängt generell von der Komplexität des Falles, der Dringlichkeit und der Erfahrung und Qualifikation des Anwalts ab. 

  • Die Effizienz der anwaltlichen Leistung bemisst sich jedoch nicht nach der Höhe der Zeitvergütung. Denn ein unerfahrener Anwalt, der für einen Fall 30 Zeitstunden benötigt und 250 € pro Stunde abrechnet ist letztlich viel teuerer als ein erfahrener Anwalt, der 350 € pro Stunde abrechnet, aber nur 15 Stunden benötigt. 

  • Die daneben vereinbarte Pauschalvergütung ist eine Mindestvergütung, welche so kalkuliert ist, dass die Einarbeitung in Ihren Fall anhand der Akten sowie die Prüfung der Rechts- und Beweislage abgedeckt ist. 

  • Das Zeithonorar wird dann auf die Pauschalvergütung voll angerechnet. Ich dokumentiere meine Leistung minutengenau. Sie haben also volle Kostentransparenz. 

 

Viele Mandanten haben eine private Rechtsschutzversicherung. Doch nur sehr selten übernimmt diese die Kosten für Ihre Verteidigung.

 

  • Sofern Ihnen die Staatsanwaltschaft eine Tat vorwirft, welche nur vorsätzlich begangen werden kann, besteht keine Deckung oder sie wird im Nachhinein versagt, wenn Sie wegen einer Vorsatztat verurteilt werden.

  • Auch die so genannte aktive Strafverfolgung (zB. die Erstellung einer Strafanzeige) übernehmen Versicherer nicht.

  • Wenn Sie Verletzter einer Straftat sind, werden unter Umständen die Kosten des Adhäsionsverfahrens übernommen. Schadenersatzansprüche können damit gegen den Schädiger im Strafverfahren geltend gemacht werden, so dass Ihnen ein Zivilverfahren erspart bleibt. 

 

Wenn Sie als Mitarbeiter oder Leiter eines Unternehmens einer Straftat beschuldigt werden, übernimmt in der Regel der Arbeitgeber oder eine spezielle Versicherung die Kosten Ihres Individualverteidigers. Unternehmen haben in der Regel besondere Policen abgeschlossen, welche auch die Übernahme von Zeitvergütungen beinhalten.

 

Es ist auch möglich, dass ein außen stehender Dritter (zB. Freund, Eltern etc.) die anfallenden Kosten für ihre Verteidigung übernimmt.

 

  • Das macht diesen aber nicht automatisch zum Mitwisser. Ein Verteidigungsmandat besteht - auch in Jugendstrafsachen - nur zwischen Anwalt und Mandant.

  • Ohne ausdrückliche Entbindung von der anwaltlichen Schweigepflicht darf der Verteidiger dem Dritten keine Auskünfte zum Fall geben, auch wenn er die Kosten für Ihre Verteidigung trägt. Manchmal ist das auch besser so.

 

Im Strafrecht gibt es keine Prozesskostenhilfe. Das gibt es nur im Zivilrecht.

  • Pflichtverteidigung ist notwendige Verteidigung im Sinne der Strafprozessordnung. Notwendig ist sie nur deshalb, weil das Gesetz sie in bestimmten Fällen zwingend vorsieht (zB. bei Tötungsdelikten)

  • Pflichtverteidigung ist entgegen einem weit verbreiteten Irrtum keine Prozesskostenhilfe. Wenn Ihre finanziellen Mittel also nicht ausreichen, einen guten Strafverteidiger als Wahlverteidiger zu beauftragen, ist das kein Grund für Bestellung eines Pflichtverteidigers durch das Gericht.

  • Ein Ihnen vom Gericht bestellter Verteidiger (Pflichtverteidiger) darf zwar seine Tätigkeit nicht von dem Abschluss einer Vereinbarung über eine zusätzliche Vergütung abhängig machen. Selbstverständlich ist die Vereinbarung einer Vergütung nach entsprechender Aufklärung des Mandanten auch in diesen Fällen möglich.

  • Ein Beratungsschein deckt nicht den Aufwand für Ihre Verteidigung ab, sondern nur eine einmalige, kurze Beratung. 

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