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Wie Eltern kriminellen Kindern am besten helfen

Ihr Kind wurde beim Stehlen erwischt? Oder hat #Drogen konsumiert? Oder leitet #Kinderporno weiter? Was tun, wenn plötzlich die #Polizei klingelt und Ihre Wohnung durchsuchen will? Oder eine Vorladung zur #Vernehmung ins Haus flattert? Muss ihr Kind der Polizei den Sperrcode für sein Smartphone freiwillig nennen?




In der Pubertät testen Jugendliche Grenzen aus. Doch was, wenn sie die Grenze zur Illegalität übertreten? Für viele Eltern ist es ein Schock, wenn sich ihr Sohn oder ihre Tochter kriminell verhält. Die Jugendlichen sind selbst oft völlig aufgelöst. Sie müssen jetzt merken: Meine #Eltern stehen weiter hinter mir - aber nicht hinter dem, was ich gemacht habe.

Es ist sehr wichtig, dass Eltern ihrem Kind vermitteln: Wir sind jetzt für dich da.


Eltern beschuldigter Kinder haben ein #Zeugnisverweigerungsrecht. Machen Sie unbedingt davon gebrauch!

Polizisten dürfen keine bewusst falsche Angaben über Rechtsfragen machen oder gar Tatsachen vorspiegeln, die tatsächlich nicht existieren. Die Polizei darf also einen Verdächtigen nicht anlügen und ihm vorspiegeln, es bestehe ein dringender Tatverdacht gegen ihn. Behauptet die Polizei also nur, der Verdächtige könne seine Lage nur durch ein Geständnis verbessern, ist ein solches #Geständnis rechtlich wertlos.


Kein Beschuldigter muss bei der Polizei etwas sagen. Niemand muss sich selbst belasten. Oder an seiner eigenen Überführung mitwirken. Und wenn Kinder beschuldigt sind, haben Eltern ein #Zeugnisverweigerungsrecht. Niemals kann Schweigen gegen Sie verwendet werde. Reden aber schon.


"Du musst der Polizei gar nichts sagen. Du sagst jetzt nichts! Dein Schweigen kann niemals gegen Dich verwendet werden, Dein Reden aber schon."

Den Polizeibeamten sollten die Eltern signalisieren, dass sie mit ihrem Kind eine Lösung finden werden.


Lassen Sie sich auf kein Gespräch mit der Polizei ein.

Wenn gegen Ihr Kind ermittelt wird, können die Sache nicht durch ein Gespräch mit der Polizei aus der Welt schaffen. Sie machen die Sache in der Regel nur schlimmer! Sagen Sie der Polizei, dass Sie von ihrem #Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, einen Anwalt einschalten und sich Ihr Kind nur über eine #Verteidiger zur Sache äußern wird.


"Beziehen Sie ihr Kind in die Auswahl des Verteidigers ein."

Sagen Sie ihm, dass Sie die Kosten übernehmen und Ihr Kind erst mal alleine mit dem Anwalt sprechen kann. Das ist sehr wichtig, um #Vertrauen aufzubauen. Was viele Eltern nicht wissen: Ihr Kind kann auch selbst einen Anwalt aufsuchen.


Das Mandatsverhältnis besteht nur zwischen dem Jugendlichen und dem Verteidiger. Der Verteidiger unterliegt der Schweigepflicht auch dann, wenn die Eltern die Kosten des Verteidigers übernehmen. Nur wenn Ihr Kind ausdrücklich einwilligt, das der Verteidiger Ihnen Auskunft zum Verfahren geben.


"Gehen Sie niemals ohne Verteidiger zur Polizei. Und wenn Sie unfreiwillig dort sind: Schweigen Sie!

Sollte die Polizei das Zimmer Ihres Kindes oder Ihre Wohnung durchsuchen wollen: Bleiben Sie ruhig. Sie können das nicht verhindern. Leisten Sie keinen Widerstand. Rufen Sie einen Verteidiger an. Bitten Sie die Beamten zu warten, bis der Verteidiger Kontakt aufgenommen hat. Er prüft den Durchsuchungsbeschluss, erklärt Ihnen und Ihrem Kind alles und sorgt für einen geregelten Ablauf.


"Eltern haben ein Zeugnisverweigerungsrecht. Deshalb müssen sie sich nicht bei den Polizeibeamten entschuldigen. Sondern schweigen. Sie dürfen das! Sie helfen dadurch Ihrem Kind!

Sie sollten aber ihr Kind aber auch auf keinen Fall falsch verteidigen “Das würde mein Kind niemals tun…” Denn Sie können nie wissen, in was Ihr Kind hineingeraten ist. Sagen Sie der Polizei einfach: GAR NICHTS! Ihr Kind hat als Beschuldigter ein Schweigerecht. Sie haben als Eltern ein Zeugnisverweigerungsrecht. Machen Sie unbedingt davon Gebrauch!


"Niemand ist verpflichtet, den Sperrcode für Handy oder Tablet oder irgendwelche Passwörter freiwillig der Polizei zu nennen."

Was viele auch nicht wissen: Die Polizei beschlagnahmt in vielen Fällen auch das Smartphone Ihres Kindes. Heute sind digitale Beweismittel sehr wichtig für die Beweisführung der Anklage.


Geben Sie niemals freiwillig den Sperrcode Ihres Smartphones heraus. Dazu sind Sie nicht verpflichtet. Sie können so die Beschlagnahme nicht verhindern, das Smartphone wird auf jeden Fall zur Auswertung mitgenommen. Zudem ist es häufig so, dass das Smartphone in irgendeiner Weise mit dem Account der Eltern verbunden ist (z.B. über die iCloud "Meine Geräte"). Möglicherweise erlangen Ermittler so Zugriff auch auf die Daten Dritter, insbesondere der Eltern. Diese sind dann Drittbetroffene. Auch Sie können sich dagegen wehren.




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