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Kinderpornografie in Chat-Gruppen: Mit einem Klick zum Täter?

Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt davor, dass Schüler in Chat-Gruppen immer mehr Kinderpornografie verbreiten. Doch woher weiß das das BKA so genau? Weil es in vielen angeblich verdächtigen Chat-Gruppen einfach mitliest. Die Überwachung auch geschlossener Chat-Gruppen ist für Ermittler technisch kein Problem. Die Polizei liest in vielen Gruppen mit. Cyber-Ermittler sind in der Lage, schnell die einzelnen Nutzer zu identifizieren.




Mit einem Klick zum Täter?

#Chatten ist für Kinder und Jugendliche heute das Mittel der Wahl. Es ist „geheim”, man kann es überall tun und zu jederzeit mit anderen kommunizieren. Dazu werden #Gruppen gegründet, in denen man sich mit Klassenkameraden und Freunden oder Gleichgesinnten austauscht.


Wer „coole” Themen in solche Gruppen einbringt, steigt im vermeintlichen Ranking der Gruppe. Und besonders „cool” sind verbotene Themen, z. B. kinder- und jugendpornografische Fotos oder rassistische Äußerungen.


Fragt man die Nutzer später, was sie sich dabei gedacht haben, erhält man oft die Antwort, das sei doch "nur Spaß" gewesen. Das ist es aber nicht. Ein solches Verhalten kann ernste Folgen haben. Schlimmstenfalls droht sogar Knast. Auf das bandenmäßige Verbreiten kinder- und jugendpornografischer Schriften steht bis zu 10 Jahre #GefängnisDas betrifft besonders den Austausch von strafbaren Inhalten in geschlossenen Gruppen, die nur zu diesem Zweck gegründet werden.


Was tun, wenn ein #WhatsApp-Nutzer plötzlich strafbare Inhalte geschickt bekommt?

Viele Nutzer in diesen Gruppen sind extrem verunsichert, wie sie sich verhalten sollen, wenn sie verbotenes Material geschickt bekommen. Viele ekeln sich davor und haben Angst. Sie wissen, dass das verboten ist. Sie wollen aber auch z.B. in Klassen-Chats einfach weiter „cool” sein und dazugehören. Und dann versehen sie Bilder und Videos mit "lustigen" Kommentaren und leiten sie dann an andere weiter. Die Nutzer machen sich damit mit einem Klick zum Täter. Denn niemand kann sicher sein, dass er Empfänger der Nachricht nicht seinerseits die Bilder weiterleitet, oft ist dies sogar beabsichtigt. Und schon "verbreitet" sich die Nachricht mit dem weitergeleiteten Inhalt in Windeseile und wird damit einem immer größeren Personenkreis zugänglich. Genau das ist strafbar. Und wird akribisch verfolgt. Die Aufklärungsquote im Bereich #Kinderpornografie ist überdurchschnittlich hoch, jedenfalls steht das so in der polizeilichen Kriminalstatistik. Und viele Schulen bringen ein solches Verhalten sofort zur Anzeige, wenn es beispielsweise im Klassen-Chat geschieht. Daher mein Tipp: Die Nachricht mit strafbaren Inhalten sofort löschen und keinesfalls kommentieren oder weitersenden. Notfalls aus der Gruppe austreten.


Was tun bei polizeilicher Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter?


Richtig ernst wird es für Betroffene spätestens dann, wenn eine polizeiliche Vorladung ins Haus flattert. Meist geht diese Vorladung an die Eltern. Und die machen dann einen gravierenden Fehler: Sie nehmen gemeinsam mit ihrem Kind den Termin bei der #Polizei wahr. Weil sie es nicht besser wissen. Weil sie verunsichert sind. Weil sie etwas klarstellen wollen. Weil sie denken, dazu verpflichtet zu sein. Aber ich sage Ihnen: Das sind Sie nicht. Ihr #Schweigen kann niemals gegen Sie verwendet werden, Ihr Reden aber schon!  Ein Fehler ist das auch deshalb, weil niemand, auch nicht #Kinder oder #Jugendliche, verpflichtet sind, überhaupt etwas zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen zu sagen.


Der Rechtfertigungsdrang ist in solchen Momenten ebenso groß wie die #Gefahr, sich bei Fangfragen der Ermittler noch tiefer in die Probleme hineinzureden. Sie wissen nicht, was die Polizei weiß. Oder besser: Was die Polizei aufgrund ihrer #Ermittlungen glaubt, zu wissen. Das erfahren Sie nur aus der #Ermittlungsakte. Und in die dürfen auch Eltern nicht schauen, wenn sie mit ihrem Kind zur Polizei gehen. Daher mein Rat: Gehen Sie nicht zur Polizei! Wenden Sie sich an einen versierten Strafverteidiger. Nur ein #Verteidiger darf der Polizei in die Akten schauen. Er sagt den Vernehmungstermin bei der Polizei ab und macht der Polizei klar, dass sich die jungen Mandanten auf ihr Schweigerecht berufen. Der Verteidiger nimmt dann Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf und beantragt Einsicht in die Ermittlungsakte. Das ist extrem wichtig, weil darin alles steht, was sie Polizei an vermeintlichen Beweisen gegen das Kind oder den Jugendlichen gesammelt hat. Nicht selten ergibt sich bei Lichte besehen überhaupt kein Tatverdacht, der zur Anklageerhebung oder gar zu einer Verurteilung führen könnte. Oftmals werden vermeintlich Beschuldigte einer Chat-Gruppe ohne ihr Wissen oder gegen ihren Willen hinzugefügt und haben sie vielleicht schnell wieder verlassen. Steht diese Chat-Gruppe aber unter Beobachtung der Ermittler, schnappt die Falle zu: Man macht sich verdächtig und das reicht das für einen Anfangsverdacht aus. Zudem ist nur der vorsätzliche Besitz strafbar, nicht der fahrlässige Besitz strafbarer Inhalte. Die Grenze zum Vorsatz, insbesondere zum "billigend in Kauf nehmen" ist aber fließend. Auch muss man danach differenzieren, wie viele Mitglieder die Gruppe hatte, in der etwas verbreitet worden sein soll und was der ursprüngliche Zweck der Gruppe ist- Das sind schwierige Abrenzungsfragen, die Sie mit dem Verteidiger Ihres Vertrauens besprechen sollten, keinesfalls mit der Polizei. Dort werden sich die Beschuldigten in #Widersprüche verwickeln und geraten so in Gefahr, dass weiter ermittelt wird.


Was tun, wenn die Polizei das Kinderzimmer durchsucht und Tablets und Smartphones beschlagnahmt?


Noch schlimmer ist es, wenn die Polizei plötzlich zu Hause auftaucht und das #Kinderzimmer durchsuchen will. Dazu brauchen die Beamten einen Beschluss eines Richters. Nicht selten hat die Polizei aber gar keinen gültigen Beschluss. Betroffene meinen, dazu verpflichtet zu sein, die Polizei jederzeit ins Haus zu lassen. Das sind sie aber nicht! Im Fall einer Durchsuchung gilt es Ruhe zu bewahren. Rufen Sie sofort einen Verteidiger an. Dieser darf bei der Durchsuchung dabei sein. verhindern kann er diese nur selten. Er achtet aber darauf, dass alles rechtmäßig abläuft und nur die Dinge mitgenommen werden, welche im Durchsuchungsbeschluss genannt sind.


Was tun, wenn die Polizei nach dem Sperrcode für Tablet oder Smartphone fragt?


Oft versuchen Ermittler während der Durchsuchungsaktion zudem, weitere Informationen zu erhalten. Sie verwickeln die schockierten Eltern oder betroffenen Jugendlichen in Gespräche, dass es vor Gericht „besser kommen“ würde, jetzt zu reden. Dass es „schneller” ginge, wenn man #Passwörter oder #Codes freiwillig herausgeben würde und man dann auch sein Handy schnell wieder bekommen würde. Das ist völliger Quatsch. Und sehr gefährlich. Denn sie wirken so möglicherweise an Ihrer eigenen Überführung mit. Und das müssen Sie nicht! Fakt ist: Das Handy oder Tablet werden ohnehin mitgenommen, denn das ist das wichtigste Beweismittel. Man kann die Mitnahme nicht verhindern, auch wenn man den Code nennt. Man erleichtert der Polizei damit nur ihre Arbeit. Niemand ist verpflichtet, den #Sperrcode seines Handys freiwillig zu nennen. Und die geben Sie niemals freiwillig preis! Denn so genannte Zufallsfunde sind verwertbar! Sie können nie wissen, ob die Polizei nicht genau danach sucht!

Wichtig zu wissen ist auch:


Was einmal in der Polizeiakte steht, kann nicht mehr gelöscht werden.

Nach dem Gesetz kann niemals ein Nachteil entstehen, wenn man schweigt, auch wenn man glaubt, unschuldig zu sein. Man sollte seine Unschuld niemals selbst beweisen wollen, sondern das den machen lassen, der sich damit auskennt: Den Strafverteidiger Ihres Vertrauens.


Wenden Sie sich sofort an einen versierten Strafverteidiger. Schützen Sie die Zukunft Ihres Kindes. Investieren Sie in die bestmögliche Verteidigung.


Meine Nummer:

0721 15101010





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